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Graf Maya · Nationalrat · 2011-09-12

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2011-09-12

Wortprotokoll

Meine Minderheit beantragt Ihnen, bei all diesen Bestimmungen dem Ständerat zu folgen. Wir legiferieren hier in einem ethisch sehr sensiblen Bereich. Es sollte daher den Menschen, die an einem solchen Forschungsprojekt teilnehmen, möglich sein, während der Teilnahme am Forschungsprojekt eine unabhängige Stelle aufzusuchen. Das beurteilte der Ständerat als wichtig und fügte neu in dieses Gesetz "Forschung am Menschen" die Schaffung einer Ombudsstelle durch die Kantone ein.

Welche Aufgabe hätte eine solche Ombudsstelle genau? Es geht um den Schutz der Patientenwürde während der Durchführung der Forschungsprojekte. Eine Ombudsstelle bietet Versuchspersonen, die sich während der Forschungsaktivitäten eventuell nicht korrekt behandelt fühlen oder Unsicherheiten haben, Hilfe an. Eine Ombudsperson kann beraten und das weitere Vorgehen empfehlen. Sie kann auch weitere Schritte unternehmen. Der Vorteil ist, dass der Zugang für Patienten und Patientinnen zu einer unabhängigen Beratungsstelle während des Forschungsablaufes möglich ist. Es gibt daher keine Forschungsverzögerungen, keine zusätzlichen Belastungen der Forschungsteams, aber ganz bestimmt eine prophylaktische Wirkung. Denn Sie wissen, wie es heute schon bei Ombudsstellen ist: Zumeist hilft schon ein Gespräch - und Informationen schaffen Vertrauen. Die Patientennähe hilft, die Würde der Versuchspersonen auch in der heiklen Phase der Durchführung von Forschungsprojekten zu schützen.

Die Konferenz der Gesundheitsdirektoren hat einer Einführung von Ombudsstellen zugestimmt. Sie ist einverstanden damit, dass bereits vorhandene Ombudsstellen erweitert werden oder Kantone gemeinsame Ombudsstellen schaffen können.

Es gibt also sehr viele gute und wichtige Gründe, hier dem Ständerat zu folgen und diesem wichtigen Anliegen auch und gerade zum Schutz von Personen in Forschungsprojekten zuzustimmen. Bitte folgen Sie allen Minderheitsanträgen.