Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-09-12
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-12
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, an der nationalrätlichen Fassung mit einer Kostenbeteiligung von 10 und 20 Prozent festzuhalten.
Beim Entscheid über die Höhe der Kostenbeteiligung stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien zu entscheiden ist. Der Ständerat hat vor allem referendumspolitisch diskutiert und mit 21 zu 19 Stimmen knapp entschieden. Da das Referendum nun aber gewiss ist, bevor die Vorlage zu Ende beraten ist, stellt sich mehr die Frage, was sachlich richtig ist. Die Kommissionsmehrheit beurteilt die Werte von 10 und 20 Prozent als richtig, insbesondere aus folgenden Überlegungen:
Zum Ersten besteht ein Zusammenhang zwischen Prämie und Kostenbeteiligung. Wenn wir die Kostenbeteiligung gegenüber dem heutigen Ausmass senken, muss der Ausgleich mit höheren Prämien finanziert werden. Das ist mehr eine Frage des gesunden Menschenverstandes denn grosser versicherungsmathematischer Überlegungen. Wer eine tiefere Kostenbeteiligung propagiert, muss daher den Versicherten erklären, dass der Systemwechsel zu höheren Prämien führen wird, zumindest beim Einführungszeitpunkt. Das ist vor allem für diejenigen Kantone problematisch, welche über eine grosse Abdeckung mit Hausarztmodellen verfügen. Die derzeitigen Prämienrabatte belaufen sich dort auf 20 und mehr Prozent und müssten massiv reduziert werden, was für die Versicherten unverständlich wäre.
Zu bedenken ist auch, dass wir seit rund fünf Jahren die gleiche Kostenbeteiligung haben, während die Prämien doch um etwa 30 Prozent gestiegen sind. Bis zum Inkrafttreten dieser Vorlage dürfte es noch eine Weile dauern. Da wird die Kostenbeteiligung gleich bleiben, während die Prämien weiter ansteigen.
Ein dritter, eher regionalpolitischer Aspekt ist auch zu berücksichtigen: Gemäss Absatz 2 der Übergangsbestimmungen kann der Bundesrat nach Anhörung der Kantone die differenzierte Kostenbeteiligung früher in Kraft setzen. Eine genügende Abdeckung mit integrierten Versorgungsnetzen dürfte vor allem in Städten und Agglomerationen gegeben sein, also in Regionen mit höheren Prämien. In ländlichen Regionen hingegen dürfte es länger dauern. Das kann während der Einführungsphase zu der eigenartigen Situation führen, dass Versicherte in teuren, kostenintensiven Gebieten eine tiefere Kostenbeteiligung haben als Versicherte in kostengünstigeren, ländlichen Gebieten. Auch das wäre sehr schwierig zu erklären.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie daher, bei Absatz 2 Buchstabe b der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Mit 14 zu 10 Stimmen ist die Kommission hingegen bei Absatz 3 dem ständerätlichen Beschluss gefolgt und will die maximale Kostenbeteiligung im Gesetz verankern. Damit werden Transparenz und Sicherheit geschaffen. Patientinnen und Patienten in Versorgungsnetzen profitieren von einer tieferen maximalen Kostenbeteiligung im Vergleich zu heute. Heute haben wir die Franchise plus 10 Prozent bis zu einem maximalen Wert von 700 Franken. Künftig wird die maximale Kostenbeteiligung nicht mehr 700 Franken betragen, sondern 500 Franken in integrierten Versorgungsnetzen und 1000 Franken im ordentlichen System. Der entscheidende Betrag für die Patientinnen und Patienten ist nicht der prozentuale Ansatz, sondern die effektive frankenmässige Belastung. Insbesondere chronisch kranke Menschen könnten davon profitieren.
Ich bitte Sie, bei Absatz 3 der Kommissionsmehrheit zu folgen. Ich bitte Sie, auch bei Absatz 3bis, bei welchem die Kommission mit 18 zu 5 Stimmen entschieden hat, der Kommissionsmehrheit zu folgen.