Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-09-12
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-12
Wortprotokoll
Wir haben in Artikel 64, Sie haben es gehört, drei Themenkreise. Es geht einmal um den Selbstbehalt, konkret um den Anreiz für die Versicherten, sich auf ein medizinisches Netzwerk einzulassen. Der Mechanismus mit einem differenzierten Selbstbehalt hat sich bei Generika-Medikamenten bereits bestens bewährt. Die Erfahrung zeigt aber auch: Die Differenz muss gross genug sein, damit er wirkt. Dies ist aus unserer Sicht bei der Mehrheitsvariante mit 10 und 20 Prozent gegeben.
Eine gegenüber heute reduzierte Kostenbeteiligung entzieht dem gesamten Gesundheitssystem Geld. Das gilt auch für die ständerätliche Lösung mit 7,5 und 15 Prozent, nämlich spätestens dann, wenn sich die Mehrheit der Versicherten in das Managed-Care-Modell einbinden lässt. Das ist ja das Ziel dieser Vorlage. Wenn das negative Auswirkungen hat, dann haben wir einen Systemfehler eingebaut. Eine Folge kann nämlich sein, dass sich - auch wenn das im Moment nicht rechnerisch belegt werden kann -, systembedingt durch den Wechsel auf die neuen Parameter, eine Prämienerhöhung als nötig erweist. Mit der ständerätlichen Lösung nehmen Sie leichtfertig die Möglichkeit einer solchen Prämienerhöhung in Kauf, und Sie tun das ohne Not. Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird deshalb klar die Mehrheit mit 10 respektive 20 Prozent unterstützen, also an unserem bisherigen Entscheid festhalten.
Bei Absatz 3 geht es um den Höchstbetrag der Franchise. Hier ist die Fraktion bereit, der Mehrheit der Kommission zu folgen und sich dem Ständerat anzuschliessen, wonach die Beträge 500 Franken und 1000 Franken ins Gesetz geschrieben werden. Damit wird dem Bundesrat die Kompetenz zur Festlegung dieser Beträge entzogen.
In Ergänzung dazu sind wir aber bei Absatz 3bis der Meinung - dies im Unterschied zur Kommissionsmehrheit -, dass der Bundesrat doch einen kleinen Spielraum behalten sollte. Es macht nämlich keinen Sinn, wegen jeder kleinen Betragsanpassung wieder eine Gesetzesrevision anzustossen. Das braucht Zeit, unnötig viel Zeit. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, die Beträge wenigstens im Rahmen der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu erhöhen. Das macht Sinn, ist pragmatisch und leicht umzusetzen. Deshalb wird die CVP/EVP/glp-Fraktion bei Absatz 3bis die Minderheit Kleiner unterstützen.