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Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-03-05

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-05

Wortprotokoll

Die vorliegende Initiative erhebt in sich den Anspruch, dass künftig niemand mehr verpflichtet werden kann, Militärdienst als staatsbürgerliche Pflicht zugunsten des Landes zu leisten. Der Wegfall dieser Verpflichtung soll so weit gehen, dass auch der Zivildienst als freiwillig zu betrachten ist und somit ein Dienst für die Allgemeinheit unseres Landes so quasi als Goodwill-Leistung in Betracht gezogen werden kann.

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee als Initiantin des Volksbegehrens hegt jedoch im Kern mit der Initiative ganz andere Absichten. Schon der Name bringt eigentlich zum Ausdruck, um welches Ziel es in einer längerfristigen Betrachtung geht: Es geht ganz offensichtlich darum, auf dem Wege der stückweisen Demontage unsere Armee so zu schwächen, dass der Auftrag gemäss Artikel 58 unserer Bundesverfassung überhaupt nicht mehr erfüllt werden kann. Das Freiwilligkeitsprinzip soll das Milizprinzip mit obligatorischer allgemeiner Wehrdienstpflicht ersetzen und so die Basis für das übergeordnete Ziel legen - eine einfach zu durchschauende Strategie der Destabilisierung unserer Armee.

Es versteht sich von selbst, dass ich eine derartige, in der Initiative nicht ausgesprochene, aber zweifellos anvisierte Absicht auch nicht im Geringsten unterstützen kann. Sie greift das Fundament der Armee an, und es wird versucht zu suggerieren, dass auch eine Freiwilligenarmee für unser Land vollauf genüge und es problemlos sei, diese auch personell rekrutieren zu können. Es gehört meines Erachtens zu einem gewissen Selbstverständnis, dass jeder Schweizer wenn möglich in irgendeiner Weise seinen Dienst an der Gesellschaft unseres Landes entweder im Militär, im Zivildienst oder im Zivilschutz leistet. Nur wer aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage ist, wird von dieser Bürgerpflicht befreit. Dass sich auch Bürger und Bürgerinnen auf freiwilliger Basis diesen Diensten an unserer Gesellschaft unterziehen und anschliessen, ist ehrenwert, und ihnen gebührt Anerkennung.

Betrachtet man den Initiativtext, so stellt man fest, dass nicht bei Artikel 58 der Bundesverfassung angesetzt wird, sondern in perfider Weise bei Artikel 59 über den Militär- und Ersatzdienst. Der Begriff des Ersatzdienstes wird dabei durch jenen des Zivildienstes ersetzt, und in Absatz 2 wird auch die Freiwilligkeit dieser Dienstart gefordert.

Der verfassungsmässige Auftrag soll also nicht verändert werden, aber die dafür notwendigen personellen Grundlagen, nämlich durch die Abschaffung der dafür notwendigen Rekrutierung. Es stellt sich dabei die Frage, wer denn die Aufgaben und Aufträge, wie sie in Artikel 58 der Bundesverfassung umschrieben sind, danach überhaupt noch wahrnehmen kann. Kann eine Armee mit 5000 Freiwilligen zum Beispiel die in Absatz 2 festgeschriebenen Aufgaben der Kriegsverhinderung und der Verteidigung des Landes und [PAGE 23] seiner Bevölkerung noch erfüllen? Wie sollen denn die zivilen Behörden bei der Bewältigung einer ausserordentlichen Lage aus dem Stand unterstützt werden können? Ich erinnere Sie zum Beispiel daran, dass ein Altersheim in Schwyz infolge eines Novovirus gerade in den letzten Tagen auf innert Stunden erfolgende Hilfe von Durchdienern der Sanitäts-RS angewiesen war. Aufgrund ihrer Ausbildung konnten diese durch die Armeeführung sofort freigegeben und eingesetzt werden. Hätten wir genügend Freiwillige für derartige Dienstleistungen? Ähnliche oder noch schlimmere Situationen können jederzeit eintreten.

Wie soll die Rekrutierung auf der Basis der Freiwilligkeit erfolgen, und wie sollen bei einer ernsten Situation die für den Schutz unseres Landes notwendigen Kapazitäten aufgebracht werden? Wollen wir die verantwortungsvolle Schutzaufgabe tatsächlich an Rambos, Arbeitslose ohne berufliche Ausbildung oder andere Abenteurer übertragen? Gerade die Erfahrungen anderer Länder, zum Beispiel Deutschlands, zeigen klar und deutlich auf, dass die Rekrutierung zur Erreichung der Aufrechterhaltung einer vernünftigen Grösse und zur Erfüllung der verfassungsmässigen Aufträge nicht auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Schon gar nicht erstrebenswert ist es, Freiwillige dort zu rekrutieren, wo sie durch die Justiz für eine bestimmte Zeit untergebracht worden sind, wie es beispielsweise in England passiert.

Die Schweiz hat keine Berufsarmee mit einer vertraglich abgemachten Dienstzeit. Unsere Armee basiert auf dem Milizprinzip und auf einer zeitlich befristeten Dienstpflicht. Sie ist in der Bevölkerung seit Jahren tief verankert und gehört zum Selbstverständnis unserer Gesellschaft. Sowohl Militär- als auch Zivildienst sind wichtige Dienstleistungen zugunsten unserer Gesellschaft. Dazu gehören auch der Zivil- und Bevölkerungsschutz. Alle Angehörigen leisten einen wertvollen zeitlichen Beitrag und bringen ihre Lebenserfahrung, ihre beruflichen Kenntnisse, ihre menschlichen Eigenschaften und ihre Persönlichkeit in die Erfüllung des Dienstes ein - egal, wo dieser erbracht wird.

Dem Recht, der Chance und dem Glück, in einem freiheitlichen Land leben und arbeiten zu können, steht die Pflicht gegenüber, sich für die Grundwerte dieses Landes einzusetzen und einen partiellen und befristeten Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. In diesem Sinne sind Rechte und Pflichten für mich unmittelbar und untrennbar miteinander verbunden. Freiheit und Wohlstand sind nicht einfach gottgegeben. Das friedliche Zusammenleben und der Wohlstand in und unter Staaten, wie wir das heute erleben dürfen, sind nicht für immer und ewig so garantiert. Die Geschichte lehrt uns das Gegenteil.

Eine allgemeine Wehr- und Ersatzdienstpflicht ist die Basis zur Aufrechterhaltung einer ständigen Bereitschaft, zur Fähigkeit, Truppen in genügendem Mass dann aufbieten zu können, wenn sie, entsprechend ausgebildet und ausgerüstet, für die Erfüllung der verfassungsmässigen Aufträge aufgeboten werden müssen. Der Zeitpunkt, das haben wir bei der Unterstützung von Behörden bei Umweltkatastrophen in den letzten Jahren zur Genüge erfahren müssen, ist ungewiss und überraschend, und die Katastrophen können existenzbedrohend sein, nicht nur im Falle von Elementarereignissen, sondern beispielsweise auch im Falle von Epidemien.

Die Freiwilligkeit, wie sie die Initianten sowohl für die Militärdienstleistung als insbesondere auch für den Zivildienst fordern, entspricht nicht unserem Staatsverständnis, und sie gefährdet das auf dem Milizprinzip aufgebaute Wehrsystem unseres Landes. Wer Rechte als Staatsbürger dieses Landes für sich in Anspruch nimmt, der hat auch Pflichten wahrzunehmen. Die Initiative reduziert diese Pflichten auf die Freiwilligkeit und gefährdet so auch das Gesellschaftssystem der Schweiz. Die Antwort auf diese strategische Zielsetzung kann deshalb nur die klare Ablehnung dieser Initiative sein - heute hier in unserem Rat und zu einem späteren Zeitpunkt durch die Bevölkerung unseres Landes.