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Baumann Isidor · Ständerat · 2013-03-05

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-05

Wortprotokoll

Ich beginne nicht mit einer Luftverteidigung, sondern mit der Verteidigung der Aussagen unseres SiK-Präsidenten. Ich kann es als Mitglied der SiK nicht stehenlassen, dass die Wahrnehmung in der SiK tatsächlich so war, wie es Herr Zanetti präsentiert hat. Herr Zanetti hat ja ausgeführt, dass die Kommission das Gripen-Geschäft als Randgeschäft behandelt habe. Das muss ich in Abrede stellen, umso mehr, als es praktisch bei jeder SiK-Sitzung auf der Traktandenliste stand. Unsere SiK hat sich damit befasst und sich dabei an der SiK-NR orientiert, die speziell für die vertieften Abklärungen eine Subkommission eingesetzt hat.

Wir und nicht zuletzt auch die Medien wissen alle, dass sich die SiK-NR thematisch sehr vertieft damit befasst hat, dass sie in der Evaluation, in der Abklärung, in der Beurteilung - bis zur Verurteilung - eigentlich sehr tief gegangen ist. Ich erachte es als unseren Auftrag und als verhältnismässig, dass wir nicht doppelspurig arbeiten, sondern die Ergebnisse der Schwesterkommissionen in die eigenen Bewertungen einbeziehen. Auf diesem Weg haben wir dieses Geschäft nicht als Randgeschäft behandelt.

Herr Zanetti hat auch gesagt, dass wir ein Skelett von einem Vertrag in Englisch erhalten hätten. Man kann unterschiedlicher Meinung darüber sein, inwieweit dieser Vertrag nicht auch anders hätte unterbreitet werden können. Trotzdem bleibt auch die Grundsatzfrage - und hinter diesem Grundsatz stehen Sie als ehemaliges Mitglied einer Exekutive sicher wie ich -: Inwieweit bestand überhaupt eine Kompetenz der Kommission in Bezug auf diesen Vertrag, inwieweit war das angebracht? Es war in der ganzen Beratung dieses Vertrages nicht verboten, Fragen zu stellen. Es wurden Fragen gestellt, und es blieb keine unbeantwortet. Damit wurde dieser Vertrag auch gemeinsam als akzeptabel befunden und von der Kommission als gute Information bewertet. [PAGE 39]

Daraus interpretiere ich, Kollege Zanetti, dass Sie auch ein Stück weit enttäuscht sind, dass Sie in diesem Vertrag nichts gefunden haben, dass darin keine Fakten vorhanden waren, die bewirken würden, dass wir auf dieses Geschäft nicht eintreten könnten. Somit bleiben Ihnen nur noch Formales oder Überlegungen hinsichtlich einer Verzögerung, Überlegungen, wie man das Vorgehen noch kritisieren kann, um heute nicht abschliessend auf dieses Geschäft eintreten zu müssen.

Ich erinnere daran: Dieses Geschäft, die Flugzeug-Ersatzbeschaffung, hat im Jahre 2003 begonnen. Heute, zehn Jahre später, sind wir immer noch an der Diskussion um Details und sogar an der Diskussion von Elementen, die eigentlich nicht Sache des Ständerates und auch nicht des Nationalrates sind. Es liegen heute Ergebnisse auf dem Tisch, die eigentlich gut belegt sind: Der Gripen E ist tauglich; die Ziele für unsere Luftwaffe können erfüllt werden; der Gripen - und das ist wichtig - ist finanziell vernünftig und schlussendlich auch tragbar. Heute stehen für die Aufgaben, die wir in der Luftsicherung haben, 87 Flugzeuge zur Verfügung - für die Überwachung des Luftraums, den Luftpolizeidienst und die Luftraumverteidigung im Notfall. Diese drei Aufträge sind erstrangig für jedes Land, und diese drei Aufträge sind staatliche Aufgaben, die kaum ein Land an jemand anderen delegiert - im äussersten Fall werden sie im Verbund ausgeführt. Ich glaube, die Schweiz als neutrales Land kann, soll und muss diese Aufgabe selbstverständlich eigenständig wahrnehmen.

Ich möchte bei der heutigen Vorlage mindestens bezüglich der Entwicklung darauf hinweisen, dass es dem VBS und allen verantwortlichen Personen gelungen ist, eine Entwicklungsperspektive des Flugzeugbestands und der Flugzeugfähigkeiten zu erarbeiten, die verhältnismässig und tragbar ist. Vor gut zwanzig Jahren hatte die Schweizer Armee noch über 350 Flugzeuge im Einsatz, heute sind es 87, und mit der Bereinigung dieser Vorlage werden wir im Jahre 2022 insgesamt noch 55 Flugzeuge im Einsatz haben. Es ist doch ein Erfolg, es ist doch ein Zeichen der Entwicklung und auch ein Zeichen der Verhältnismässigkeit, dass es mit diesem heutigen Geschäft und den künftig 55 Flugzeugen möglich ist, alle Aufgaben wie in den letzten Jahren auch künftig wahrnehmen zu können. Zu den bisherigen Aufgaben gehörten wie künftig auch die Luftaufklärung und nicht zuletzt - im Notfall, wenn es notwendig wäre oder würde, was ich nicht hoffe - zeitlich beschränkt Einsätze zur Bekämpfung von Bodenzielen.

Diese Flugzeugbeschaffung hat einen Preis von 3,126 Milliarden Franken. Ich finde es gut und richtig, dass man uns heute diese Finanzierung nicht als Einzelfinanzierung präsentiert, sondern sie in die Gesamtüberlegungen zu den Entwicklungen und zur Finanzierung der Armee eingebettet hat.

Wir sind in Bezug auf die Finanzierung und den Inhalt dieser Beschaffung bestens informiert worden. Wir wissen heute, welche Flugzeuge mit welchen Fähigkeiten wir bestellen. Wir kennen die Liefertermine und die Überbrückungsmöglichkeiten mit Ersatzflugzeugen in der Zeit zwischen 2016 und 2020. In dieser Bestellung ist geregelt - und das wurde uns aufgezeigt -, dass die Offset-Geschäfte gesichert sind. Sie sind gesichert in Bezug auf regionalpolitische Überlegungen; sie sind gesichert in Bezug auf die Summe; und sie garantieren rund 10 000 Mannjahre an Beschäftigung in der Schweiz. Der vierte wichtige Punkt - und das wurde von der SiK-SR explizit an der letzten Orientierung noch verlangt -: Es wurde uns zugesichert, dass für die künftige Instandhaltung mit entsprechenden Lizenzverträgen 25 Prozent erreicht werden sollten. Das entspricht unserem Anteil an der Gesamtflotte. Damit haben wir auch die Ausgangslage, dass unsere Rüstungsindustrie oder rüstungsnahe Industrie nicht nur kurzfristig, sondern langfristig von diesen Offset-Geschäften Nutzen ziehen kann.

Die heute vorliegende Botschaft mit dem Gripen-Fondsgesetz enthält meines Erachtens klare Regeln, die kommunizierbar und gegenüber unserer Bevölkerung verantwortbar sind. Der Fonds sieht keine Verschuldung vor. Er ist explizit beschränkt auf die Beschaffung der Gripen. Er muss nach der Beschaffung der Gripen aufgelöst werden. Zusätzlich steht der abschliessende Entscheid über diese Beschaffung dank dem fakultativen Referendum, wie das in dieser Botschaft bzw. in diesem Gesetz vorgesehen ist, dem Volk zu. Es ist heute schon angekündigt, dass dieses Referendum ergriffen wird.

Zusammenfassend halte ich fest, dass nach diesem langen Prozess, nach dieser breiten, kritischen - es ist auch positiv, dass sie kritisch war - Auseinandersetzung mit dieser Flugzeugbeschaffung nun eine gute, eine gut kommunizierbare, der Schweiz und der Armee dienende Botschaft vorliegt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und bei der Beratung des Entwurfes zum Gripen-Fondsgesetz diesem praktisch ohne Änderung zuzustimmen.