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Bieri Peter · Ständerat · 2013-03-05

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-05

Wortprotokoll

Über die vor uns liegende bundesrätliche Botschaft ist schon viel debattiert worden. Es ist wohl schwierig, effektiv Neues dazu zu sagen. Die Meinungen dürften gemacht sein, auch wenn die Gegner der Beschaffung in der vorberatenden Kommission kaum Argumente angeführt haben - das habe ich in den Protokollen nochmals nachvollzogen -, derentwegen sie inhaltlich gesehen gegen diesen Kauf seien. Der Forderung, das Geschäft sei zu verschieben, Herr Zanetti, konnte in der SiK nicht Folge geleistet werden, weil schlicht keine konkreten Fragen gestellt wurden. Das hat auch seine Gründe.

Zum Ersten darf an dieser Stelle erwähnt werden - da ich gegenüber dem VBS zuweilen ja mal kritisch eingestellt bin, stehe ich hier nicht im Verdacht unkritischer Anschmiegsamkeit -, dass die bundesrätliche Botschaft zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen eine hohe Qualität aufweist: Sie ist präzise formuliert und konzise geschrieben. Sie legt in präziser Form dar, weshalb die alten F-5 zu ersetzen sind und mit welchem Produkt sie ersetzt werden sollen, damit die Durchsetzung der Souveränität unseres Luftraums mittels Überwachung, Luftpolizei und Luftraumverteidigung sichergestellt werden kann. Eigentlich wäre es wünschenswert, auch wenn es nicht zu erwarten ist, dass jeder, der sich hier gegenüber uns oder gegenüber der Öffentlichkeit zu dieser Beschaffung äussert, diese Botschaft gelesen hätte.

Zum Zweiten darf ich dem bei der Armasuisse für die Beschaffung des F-5-Ersatzes Verantwortlichen, Jürg Weber, ein grosses Kompliment für die geleistete Arbeit machen. Während all der Debatten konnte uns Herr Weber die technischen und beschaffungsrechtlichen Fragen unaufgeregt, dafür mit grossem Sachverstand erklären. Seine kompetenten Auskünfte über die Modalitäten der Beschaffung haben denn auch dazu geführt, dass wir den Entscheid in der Kommission am 21. Februar mit Überzeugung fällen konnten.

In der Kommission wurde von der gegnerischen Seite ein Verschieben des Geschäftes beantragt, mit der Begründung, der Vertrag sei vertieft anzuschauen. Da aber von dieser Seite nicht eine einzige inhaltliche Frage gestellt wurde, lässt dieses Verhalten drei Interpretationen zu: Entweder sind die Fragen beantwortet, oder es gibt gar keine Fragen, oder man ist aus ideologischen Gründen dagegen - aber dann könnte man auch zehn Tage darüber diskutieren, das Endergebnis wäre dasselbe.

Es ist meiner Meinung nach nicht haltbar - hier greife ich auch die Haltung des Präsidenten der SiK-SR auf -, wenn in den Medien und hier kommuniziert wird, die Kommission habe sich der Sache nicht seriös angenommen. Die Präsentation, heisst es, sei zu kurz und der Entscheid zu schnell gewesen - ohne dass von dieser Seite dann auch nur eine einzige sachliche Frage gestellt worden wäre. Auch ist bezüglich der Vorarbeit der Kommission zu vermerken, dass wir unseren Entscheid nicht innerhalb einer halben Stunde gefällt haben, wie kolportiert wurde, sondern dass wir uns während zahlreicher intensiver Sitzungen über Monate, wenn nicht gar über die letzten drei Jahre hinweg bei Besichtigungen, bei Gesprächen und bei Vorführungen mit diesem Thema beschäftigt haben. Die Flugzeugbeschaffung war in den vergangenen drei Jahren in unserer Kommission nebst der Armeereform das zentrale Thema.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Frage der Verantwortung von Bundesrat und Parlament zu sprechen kommen. Ich habe bereits im Vorfeld dieses Entscheides auf die jeweilige Verantwortung hingewiesen. Ohne die Verdienste der Arbeit der Subkommission der SiK-NR hier schmälern zu wollen: Ich habe in der SiK-SR wiederholt davor gewarnt, dass wir uns voreilig mit Dingen befassen, die in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Bundesrates gehören. In den letzten achtzehn Jahren, seit ich in der SiK bin, haben wir bis dato nie einen Kaufvertrag bei einer Rüstungsbeschaffung eingesehen oder gar genehmigt, weil wir diese Verantwortung stets beim Bundesrat, bei der Exekutive, sahen. Im Rahmen der neuen Bundesverfassung haben wir mit dem damals zuständigen Bundesrat, Bundesrat Koller, intensive Debatten geführt, inwieweit das Parlament im Rahmen der Oberaufsicht mit Artikel 169 der Bundesverfassung oder mithilfe von Aufträgen gemäss Artikel 171 der Bundesverfassung auf die Tätigkeit des Bundesrates einwirken will oder kann.

Ich war damals Präsident der GPK und befasste mich intensiv mit dieser Frage. Wir haben damals klar festgelegt, welche politische Instanz welche Verantwortung trägt. Die Grundlage, auf welcher wir heute über den Gripen-Kauf entscheiden, ist die bundesrätliche Botschaft - und nicht der Beschaffungsvertrag. Dessen Genehmigung gehört in die Kompetenz des Bundesrates. Auch wenn wir ihn in der letzten Sitzung von der Armasuisse vorgelegt erhalten haben und einsehen konnten, lag es nicht an uns, das vielseitige Regelwerk im Detail zu begreifen und nachvollziehen zu können. Dazu sind wir nicht befähigt, da wir kein technisches Ingenieurstudium mitbringen, während diejenigen, die einen solchen Abschluss haben, vielleicht nicht über die nötigen betriebswirtschaftlichen Detailkenntnisse verfügen. Für diesen Vertrag ist der Bundesrat verantwortlich. Er trägt auch die Verantwortung für die fachliche Beratung.

Was nun die Beschaffung des neuen Flugzeugs betrifft, so lässt sich mit einigem Sachverstand ableiten, dass unsere dritte Dimension, der Luftraum, gesichert werden muss und dass zur Luftabwehr die Flugzeuge das zentrale Instrument sind. Der frühere Chef der Luftwaffe, Korpskommandant Gygax, dessen fachliche und militärische, aber auch persönliche, menschliche Kompetenz unbestritten ist, hat den Entscheid für den Gripen als eine gute Zukunftsinvestition in die Sicherheit bezeichnet. Er hat auch klar zum Ausdruck gebracht, dass die 33 F/A-18 in Friedenszeiten zwar genügen würden, nicht aber im Konfliktfall oder in angespannten Lagen. Der Gripen sei insofern eine gute Wahl für unser Land, als er in optimaler Form den Anforderungen für Luftpolizei, Aufklärung und Luftkampf genüge. Die Investition stelle bezüglich Durchhaltefähigkeit, Technologiesprung, Leistungssteigerung, Mehrrollenfähigkeit eine Win-Situation dar und sei zusammen mit den Gegengeschäften für unser Land sogar eine Win-win-Situation.

Aufgrund der überzeugenden Botschaft des Bundesrates, aufgrund der seriösen Evaluation durch die Fachleute, letztlich aber auch aufgrund unserer Arbeit, die wir in unserer Kommission, denke ich, gut gemacht haben, beantrage ich Ihnen, diesem Geschäft zuzustimmen. Ich bin zuversichtlich, dass wir den Souverän überzeugen können, dass die Sicherheit unseres Landes ihren Wert hat.