Lexipedia

Kurrus Paul · Nationalrat · 2001-06-21

Kurrus Paul · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 57c Absatz 2. Bei der Verkehrsinformation handelt es sich um eine technische Massnahme, die nachgewiesenermassen positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat. In gewissen Ländern wird diese Information allein durch die Polizei erbracht, z. B. durch die Gendarmerie Nationale in Frankreich. In der Schweiz erfolgt sie durch drei Partner: durch die SRG, die Polizei und den TCS. Mit Politik hat diese Dienstleistung gar nichts zu tun. Der Antrag der Kommissionsmehrheit vergisst z. B., dass die Europäische Verkehrsinformationszentrale ihren Sitz in Genf beim TCS hat. Der Antrag vergisst auch, dass z. B. während des Lawinenwinters der TCS innerhalb von zwei Wochen über 40 000 Telefonanrufe entgegengenommen und beantwortet hat und dass überlastete Behörden Anfrager an den TCS verwiesen haben.

Wie das Bundesgericht in seinem jüngsten Entscheid zur Frage der Namensnennung der Verkehrsverbände klar unterstrichen hat, werden die Stellungnahmen im Bereich der Verkehrspolitik in der Öffentlichkeit unter dieser Optik wahrgenommen und gewichtet. Das Gericht ging dabei klar davon aus, dass der Durchschnittszuhörer auch während des Abstimmungskampfes vor allem den Inhalt der Verkehrsinformationen zur Kenntnis genommen hat. Diejenigen, die z. B. dem TCS die Verkehrsinformation mit politischen Argumenten absprechen wollen, haben keine eigene Alternative. Im Gegenteil - sagen wir dies hier einmal öffentlich - wollen sie gemäss einer Beschwerde an das Bundesgericht eine Verkehrsinformation, die sich allein auf die Erwähnung von Geisterfahrern beschränkt. Nun frage ich Sie, ob das Ihre Wähler auch so sehen.

Namens der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen deshalb, der Minderheit Hegetschweiler und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zuzustimmen.