Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2001-06-21
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-06-21
Wortprotokoll
Artikel 57c befindet sich in einem neuen Abschnitt: Es geht um die Verkehrsinformation. Hier wird zuerst einmal aufgeführt, dass die Kantone die Strassenbenützer über aussergewöhnliche Verkehrslagen, über Verkehrsbeschränkungen und Strassenverhältnisse informieren sollen. Die Kantone sollen auch ihre Nachbarkantone orientieren, ja sogar die Nachbarstaaten. Es kommt hier also eine Informationsaufgabe auf die Kantone zu, die sie bis heute so noch nicht wahrgenommen haben. Der Antrag, den ich Ihnen als Sprecher einer stattlichen Minderheit unterbreite, soll sicherstellen, dass diese Informationsaufgabe, die hier auf die Kantone zukommt, nicht aus Steuergeldern der Kantone bezahlt und getragen werden muss, sondern dass diese Aufgabe verursachergerecht dem motorisierten Verkehr angelastet wird. Das steht nicht so im Antrag des Bundesrates. Vielleicht hat der Bundesrat geglaubt - oder ist stillschweigend davon ausgegangen -, dass diese Aufgaben, die recht viel Geld kosten könnten, tatsächlich verursachergerecht, und nur verursachergerecht, bestritten würden. Ich möchte das aber auch ausdrücklich im Gesetz festgehalten haben.
Das verursachergerechte Belasten der Kosten ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, über die man aus meiner Sicht eigentlich gar nicht mehr viele Worte verlieren müsste. Ich gebe Ihnen trotzdem noch drei zusätzliche Argumente dafür:
1. Es ist ein Problem des Motorfahrzeugverkehrs, das mit dieser Information gelöst werden soll. Diese soll ja sicherstellen, dass die Strassen von den Benützern gut befahren werden können, dass Staus gemeldet werden, dass aussergewöhnliche Situationen sofort bekannt werden. Das ist eine Massnahme zugunsten des Strassenverkehrs, der Strassenbenützer. Sie soll also auch von denjenigen getragen und bezahlt werden, die davon profitieren, nicht aber von allen Steuerzahlern, schon gar nicht von jenen, die nicht einmal ein Auto besitzen.
2. Die Verkehrsinformation und auch die Telematik dienen ja in erster Linie dazu, das Strassensystem optimal auszunützen oder, mit anderen Worten, den Kollaps auf der Strasse zu verhindern. Denn - das muss auch deutlich gesagt sein - eine Verkehrsreduktion ist aus politischen Gründen einstweilen ja nicht möglich. Wenn also die Zielsetzung "Verhinderung des Kollapses auf dem schweizerischen Strassensystem" eine der Zielsetzungen dieser Informationen sein soll, dann ist es auch ganz logisch, dass die Kosten dafür von jenen aufgebracht werden, für die man diese Massnahme trifft.
3. Würde die Verkehrsinformation für die Strasse nicht verursachergerecht vom Strassenverkehr bezahlt, sondern würde sie mit Steuermitteln bezahlt, so würde das eine krasse und stossende Ungleichheit gegenüber dem öffentlichen Verkehr bedeuten, der die Kosten für seine eigenen Verkehrsinformationen der verschiedensten Art auch selber tragen muss. Eine solche Ungleichheit zu schaffen, kann ja nicht die Meinung sein. Ich vermute aber - und würde es unter Umständen gerne von unserem Verkehrsminister hören -, dass der Zusatz, den die Minderheit im Gesetzestext beantragt, nicht im Entwurf des Bundesrates enthalten ist, weil die Meinung war, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass die Kosten für die Verkehrsinformation für die Strasse von den Benützern dieses Systems aufgebracht werden müssten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.
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