Schwaller Urs · Ständerat · 2013-06-17
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-17
Wortprotokoll
In der Arbeitslosenversicherung sind AHV-pflichtige Löhne bis zu einem Betrag von 126 000 Franken pro Jahr versichert. Die in der letzten Revision um 0,2 Prozent erhöhten Beiträge von jetzt neu 2,2 Prozent werden denn auch nur auf diesen Lohnanteilen bis 126 000 Franken erhoben.
Mit Blick auf die hohe Schuldenlast wird zusätzlich seit dem 1. Januar 2011 auf nichtversicherten Lohnanteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken ein Solidaritätsprozent erhoben. In Durchbrechung des reinen Versicherungsprinzips beteiligen sich gutverdienende Lohnbezügerinnen und Lohnbezüger mit diesem sogenannten Solidaritätsprozent an der Entschuldung der Arbeitslosenversicherung. Die schnelle und nachhaltige Sanierung der Arbeitslosenversicherung ist im Interesse des Arbeitsplatzes Schweiz und damit aller Einkommensklassen. Tatsache ist, dass die Arbeitslosenversicherung nun immer noch Schulden von 5 Milliarden Franken hat.
Die Ausarbeitung der vorliegenden Botschaft des Bundesrates erfolgte im Übrigen in Ausführung eines Auftrages des Parlamentes, den wir dem Bundesrat in der Herbstsession 2012 erteilt haben. Ziel der Vorlage des Bundesrates ist es, alle Lohnanteile ab 126 000 Franken mit einem Solidaritätsprozent an der Entschuldung der Arbeitslosenversicherung zu beteiligen. Das ist der Kern der Vorlage. Mit anderen Worten wird die Deckelung von heute 315 000 Franken aufgehoben.
In der letzten Revision war diese Frage bereits einmal Gegenstand von Diskussionen. Aber in dieser letzten Revision hat man die Deckelung, welche früher als Obergrenze noch auf die Bundesverfassung abgestützt war, beibehalten, weil man davon ausging, dass eine Deplafonierung bloss zusätzliche 40 Millionen Franken einbringen würde - also lohne sich eigentlich die ganze Diskussion nicht.
In der Zwischenzeit sind gemäss bundesrätlicher Botschaft und gemäss den Ausführungen, die in der Kommission gemacht worden sind, die Löhne über 300 000 Franken überproportional angestiegen. Es kann heute damit gerechnet werden, dass diese Deplafonierung rund 100 Millionen Franken pro Jahr einbringt.
Die Bundesverfassung schreibt keine Obergrenze mehr vor. Von daher gibt es kein Hindernis. Der Gesetzentwurf findet eine Stütze in Artikel 114 der Bundesverfassung.
Die Deplafonierung ist für die betroffenen Einkommen unseres Erachtens verkraftbar. Ende 2010 verdiente 1 Prozent der Erwerbstätigen mehr als 315 000 Franken; auch das sind Zahlen, die Sie in der Botschaft finden. Bei einem Einkommen von 400 000 Franken macht die Deplafonierung pro Monat 70 Franken aus, was im Angestelltenverhältnis je 35 Franken für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber ergibt. Bei einem Einkommen von 1 Million Franken macht der monatliche Mehrbetrag 285 Franken aus.
Wird nun der Deplafonierung zugestimmt, kann die Entschuldung der Arbeitslosenversicherung - wirtschaftlich stabile Verhältnisse wie heute vorausgesetzt - in fünfzehn statt in zwanzig Jahren abgeschlossen werden. Damit, das verdient gesagt zu werden, wird auch die heutige zusätzliche Belastung der Einkommen ab 126 000 Franken immerhin um fünf Jahre verkürzt. Der Solidaritätsbeitrag wird sodann nur bis zum Zeitpunkt erhoben, in welchem das Eigenkapital des Ausgleichsfonds abzüglich des notwendigen Betriebskapitals mindestens 500 Millionen Franken erreicht.
Ihre Kommission, die SGK, hat insbesondere auch die Frage der Versicherung und der Grenzen der Solidarität in unserem Sozialversicherungssystem diskutiert, was sicher berechtigt ist. Zu sagen ist, dass man ja auch in der AHV auf dem ganzen Lohn Beiträge bezahlt, obwohl die Maximalrente deswegen nicht ansteigt. Insbesondere, und das war ausschlaggebend, ist die Bezahlung des Solidaritätsprozentes zeitlich begrenzt.
Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Vorlage zuzustimmen.
Dank der guten konjunkturellen Lage mit heute 2,8 bis 2,9 Prozent durchschnittlicher Arbeitslosigkeit wie dank des Entscheides, den wir in der Herbstsession 2011 getroffen haben, nämlich wegen der Frankenstärke einen einmaligen Betrag für die ausserordentliche Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung zu stellen, ist die Sanierung der Arbeitslosenversicherung, so meine ich, auf gutem Weg. Wenn unser Rat heute der Vorlage auch noch zustimmt, so machen wir diesen Sanierungsweg noch sicherer.
Ich lade Sie im Namen der Kommission ein, auf die Vorlage einzutreten und dieser dann zuzustimmen.