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Stöckli Hans · Ständerat · 2013-06-17

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-17

Wortprotokoll

Das Votum von Herrn Kollege Gutzwiller erstaunt schon etwas. Wenn man dagegen ist, dass die Kantone die Möglichkeit haben, diese Bedürfnisklausel anzuwenden, und man auch gegen eine Erleichterung der Vorschriften ist, besteht Bedarf nach einer Erklärung, die Sie, Herr Gutzwiller, heute nicht geliefert haben.

Die Lösung, die der Nationalrat mit grosser Mehrheit angenommen hat, ist zweifellos ein Kompromiss, den wir unterstützen können. Er nimmt Rücksicht auf die Bemerkungen, die von eminenten Juristen gemacht wurden. Insbesondere ist diese Lösung beim Abschätzen der Verhältnismässigkeit ganz klar besser, als wenn man die Regelung mit fünf Jahren aufrechterhält, denn durch die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit ist klar eine Einschränkung vorgesehen. Wir dürfen dieser Variante hier umso mehr zustimmen, als damit keine indirekte Verletzung der Freizügigkeitsabkommen erfolgt, da die Gutachter - und das ist ein ganz entscheidendes Moment - nicht davon ausgegangen sind, dass es eine Kann-Vorschrift ist, dass nicht alle Kantone sie anwenden, sondern nur ganz wenige, vielleicht zwei oder drei. Dementsprechend glaube ich, dass die vom Nationalrat klar angenommene Lösung dem Aspekt der Verhältnismässigkeit am besten Rechnung trägt.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit zuzustimmen und diese Differenz mit dem Nationalrat zu bereinigen.