Pfister Gerhard · Nationalrat · 2013-03-18
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-18
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen namens der Minderheit - die in der Kommission eine Minderheit geblieben ist, wenn sie auch etwas grösser war als bei der ersten Runde - beliebt machen, bei diesem Traktandum dem Ständerat zu folgen.
Die Argumente dafür und dagegen sind ja in der letzten Woche schon ausgetauscht worden. Es wäre jetzt etwas eigentümlich, wenn man innerhalb einer Woche noch wesentlich neue Argumente für die eine oder andere Meinung einbringen könnte. Trotzdem versuche ich es mit zwei Argumenten. Das eine ist ein rechtliches:
Es gibt zu dieser Frage ein Gutachten eines Professors Richli, der ganz klar aussagt, dass eine bundesrechtskonforme Auslegung und Anwendung dieser Kantonsverfassung möglich sei, und der sich in der Analyse des seinerzeitigen Bundesgerichtsurteils über die Verfassung des Kantons Schwyz darüber auslässt, dass das Bundesgericht sich "merkwürdigerweise" - das ist ein Zitat - nicht mit den Details dieser Kantonsverfassung auseinandergesetzt habe und sich notabene nicht dazu geäussert habe, ob eine Anwendung nicht doch möglich wäre. Nach Meinung von Professor Richli ist eine bundesrechtskonforme Anwendung dieser Kantonsverfassung möglich. Das ist das juristische Argument.
Das politische Argument geht vielleicht etwas auf die Frage zurück, warum sich gewisse Kantone oder jetzt insbesondere der Kanton Schwyz so für ihre Verfassung wehren. Ich glaube, dass das etwas damit zu tun hat, dass im Kanton Schwyz die Gemeinden einen nicht bloss formalen Charakter haben, nicht bloss Verwaltungseinheiten sind, sondern durchaus noch eine historische Verankerung haben und es deshalb im Kanton Schwyz eben als richtig empfunden wird, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner einer kleinen Gemeinde selbst entscheiden dürfen, wer sie im Kantonsrat vertritt und wer nicht. Es geht also nicht um die Frage - das ist mir klar -, dass man auch gemäss einem Proporzsystem jeder Gemeinde einen Sitz im Kantonsrat ermöglichen kann, sondern um die Frage, wer darüber entscheiden soll, wer für eine Gemeinde im Kantonsrat Einsitz nimmt. Das ist beim doppelten Pukelsheim eben nicht die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde, wenn sie eine kleine ist, sondern jene der umliegenden, grösseren Gemeinden, je nach Wahlkreiseinteilung. Das ist es, was gewisse Kantone stört und weshalb gewisse Kantone aus meiner Sicht mit guten Gründen sagen können, dass der Bevölkerung jeder Gemeinde die Möglichkeit belassen werden sollte, darüber zu entscheiden, wer für sie im Kantonsrat Einsitz nimmt. Genau das garantiert nur das Verfahren, wie es sich die Schwyzer vorstellen.
Deshalb bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen und die Kantonsverfassung Schwyz in vollem Umfange zu gewährleisten.