Büchel Roland Rino · Nationalrat · 2013-03-18
Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-18
Wortprotokoll
Wie bei der parlamentarischen Initiative Heer 11.497 geht es bei der Initiative 12.410 um eine Änderung des Parlamentsressourcengesetzes. Beschlüsse zu den Entschädigungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollen dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Wenn im Text der SVP-Fraktion von einem "referendumsfähigen Bundesbeschluss" die Rede ist, so handelt es sich um ein Missgeschick. Ein Bundesbeschluss ist natürlich nicht referendumsfähig. Aber es geht um das Prinzip. Wir können unsere Entschädigungen nämlich vernünftiger und besser regeln, als es heute der Fall ist.
Ich bin durchaus der Meinung, dass wir bis anhin einigermassen massgehalten haben, wenn es um die Vergütungen an uns selbst ging; Herr Heer hat das soeben auch gesagt. Wir lassen uns auch nicht von Chauffeuren herumfahren, wie es zum Beispiel die italienischen Abgeordneten tun. Wir lassen uns vom Staat keinen persönlichen Berater- und Büroapparat in der Grösse eines ansehnlichen KMU finanzieren, wie es zum Beispiel deutsche Parlamentarier tun können. Und wir stellen dem Steuerzahler keine Quietschentchen für das Bad oder andere komische Dinge in Rechnung, wie es beim einen oder anderen britischen Abgeordneten offenbar der Fall ist. Schon gar nicht verhalten wir uns wie die brasilianischen Senatoren, welche den Staat und somit ihre Bürger auf eine Art abzocken, die wohl selbst den Herren Barnevik und Vasella die Schamröte ins Gesicht treiben würde.
Man könnte also denken, dass eitel Sonnenschein herrsche und somit kein Handlungsbedarf bestehe. Dem ist jedoch nicht so. Denn die Sache hat einen Schönheitsfehler: Wir tun etwas, was kein Angestellter in der Privatwirtschaft tun kann, wir befinden abschliessend über Teile unseres Einkommens selber; Sie haben es von Herrn Heer gehört.
Dass dies zu Übertreibungen führen kann, zeigt sich exemplarisch an den Beiträgen, welche an die Fraktionen gehen. Diese sind in den letzten Jahren inflationär gestiegen. Ich nenne Ihnen dazu dreimal die Zahl Sieben: Seit 1990 hat das Parlament diese Beiträge siebenmal angehoben. Sie betragen heute 7 Millionen Franken pro Jahr. Das ist siebenmal mehr als vor gut zwanzig Jahren. Der fixe Grundbetrag pro Fraktion liegt nun schon bei 144 500 Franken; pro Fraktionsmitglied gibt es noch 26 800 Franken dazu. Weitere Erhöhungen können durch die Ratsbüros vorgeschlagen und mit einem einfachen Parlamentsbeschluss in Kraft gesetzt werden. Ein Referendum ist nicht möglich. Das entspricht doch nicht dem Demokratieverständnis in diesem Land!
Es ist problematisch, dass wir neben den Zahlungen an die Fraktionen auch unsere persönlichen Entschädigungen in [PAGE 348] alleiniger Kompetenz der Teuerung anpassen und in gewissen Bereichen auch erhöhen können. Beziehen wir doch den Souverän bei künftigen Anpassungen mit ein, und schreiben wir die Höhe aller Entschädigungen und Zulagen sowie die Beiträge an die Fraktionen in einem Bundesgesetz fest. Damit wären sie dem fakultativen Referendum unterstellt. Das ist aus staatspolitischen Gründen wünschenswert, weil es das Vertrauen zwischen Parlament und Souverän stärkt, und zwar unabhängig davon, ob das Referendum ergriffen wird oder nicht. Zeigen wir heute, dass wir bereit sind, transparent zu handeln, und zwar auch dann, wenn es um eigene Belange geht. Wer nicht nur für Transparenz, sondern auch für eine massvolle Finanzpolitik einsteht, wird diesem Ausbau der demokratischen Mittel zustimmen.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der SVP-Fraktion, den positiven Geist der parlamentarischen Initiativen 12.410 und 11.497 aufzunehmen und ihnen Folge zu geben.