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Schmid Odilo · Nationalrat · 2001-06-21

Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

In meinem Antrag zu Artikel 53a habe ich einen Vorschlag gemacht, der darauf hinzielt, die Sicherstellung eines flüssigen und sicheren Transitverkehrs eben nicht nur auf den Transitachsen und in Bezug auf Verkehrslenkungsmassnahmen für schwere Motorwagen für den Gütertransport vorzusehen. Ich will eine Öffnung und die Sicherstellung eines sicheren und flüssigen Verkehrs auf allen übergeordneten Strassen und für alle Fahrzeuge.

Zur Ausgangslage: Die häufigen Stausituationen, die auch dieses Jahr vor allem am Gotthard aufgetreten sind und noch auftreten werden, zeigen eindrücklich den Bedarf, die Routenwahl des Schwerverkehrs und des Privatverkehrs auf dem übergeordneten Strassennetz mittels zweckmässiger verkehrslenkender Massnahmen zu beeinflussen. Bei diesen doch erheblichen Störungen - namentlich auf der Gotthardachse, aber nicht nur dort - ist der Bund gefordert, eine koordinierende Rolle wahrzunehmen. Er muss den gesamten motorisierten Verkehr auf den Transitachsen aus nationaler Sicht, d. h. kantonsübergreifend und zweckmässig, lenken. Im Hinblick auf dieses Ziel wurde im Zusammenhang mit dem Verkehrsverlagerungsgesetz der heutige Artikel 53a SVG geschaffen.

Basierend auf diesem Gesetzesauftrag konzipierte der Bund im Rahmen des Projekts Velenk ein nationales Verkehrslenkungssystem. Die entsprechenden Arbeiten des Astra erfolgten unter Beizug einer Arbeitsgruppe, in der die massgebenden Kantone bauseitig und polizeiseitig angemessen vertreten waren. Diese Arbeitsgruppe kam zum [PAGE 920] einstimmigen Schluss, dass die geltende gesetzliche Regelung ungenügend sei. Namentlich wurden folgende Schwachstellen festgestellt:

1. Einschränkung auf die schweren Motorwagen für den Gütertransport: Gerade im Nord-Süd-Verkehr ereignen sich Stausituationen auch dann, wenn keine oder nur wenige schwere Motorfahrzeuge für den Gütertransport verkehren, also an Wochenenden, während der Ferien, an Feiertagen usw.

Um eine effiziente Wirkung entfalten zu können, muss sich die nationale Verkehrslenkung auch auf andere Fahrzeugkategorien, also auf die schweren Güterfahrzeuge, beziehen.

2. Einschränkung auf den alpenquerenden Transitverkehr: Verkehrsmässig ist die Ost-West-Achse nicht weniger belastet als die Nord-Süd-Achse. Nationale Verkehrslenkungsmassnahmen sollten daher auf dem ganzen Gebiet der Schweiz Anwendung finden können. Zudem können Massnahmen zur Verkehrslenkung auf den Transitachsen Auswirkungen auf das gesamte übergeordnete Strassennetz der Schweiz haben. Massnahmen müssen oft weitab von den staugefährdeten Orten in verschiedenen Kantonen ergriffen werden.

3. Regelung betreffend nationaler Verkehrslenkzentrale: Um die vorgesehenen Verkehrslenkungsmassnahmen auf nationaler Ebene umsetzen zu können, wäre eine nationale Verkehrslenkzentrale mit einem 24-Stunden-Betrieb erforderlich. Bei der heutigen Rechtssituation müsste sie durch den Bund selber betrieben werden, da keine formelle gesetzliche Grundlage zur Auslagerung vorhanden ist. Demgegenüber böte die Übertragung dieser Aufgabe - auf die Nationale Verkehrsinformationszentrale zum Beispiel oder auf bestehende kantonale Verkehrslenkungszentralen - entscheidende Vorteile. Man wäre rascher bereit, weil nicht zuerst eine Zentrale aufgebaut werden müsste. Zudem ist auch mit geringeren Kosten zu rechnen, weil Synergien wirksam genutzt werden können.

Mein Vorschlag zur Neuregelung: In Absatz 1 verlange ich die Ausdehnung auf alle Fahrzeugkategorien sowie die Erweiterung und Präzisierung des räumlichen Anwendungsgebietes. Verkehrslenkungsmassnahmen sollen auf dem übergeordneten Strassennetz für alle Fahrzeugkategorien vorgesehen werden können. Dabei wäre es wünschenswert, alle Verkehrslenkungsmassnahmen für alle Verkehrsarten vereinheitlicht und schweizweit anordnen zu können. Verkehrslenkungsmassnahmen müssen nun wirklich dort angeordnet werden, wo sie am wirksamsten einwirken können. Dies bedeutet, dass oftmals nicht dort, wo der Stau oder andere Ereignisse sind, die notwendigen Massnahmen ergriffen werden müssen, sondern weit vor dem potenziellen Staugebiet. So hat der staugefährdete Kanton häufig gar nicht die Möglichkeit - der Kanton Tessin kann das bestätigen, der Kanton Uri auch - und die Kompetenz, die zeitlich, örtlich und fachlich zweckmässigen Verkehrslenkungsmassnahmen anzuordnen.

Aus diesem Grund muss die vorgesehene nationale Verkehrslenkzentrale auf der ganzen Fläche der Schweiz Verkehrslenkungsmassnahmen anordnen können. Die Bundeskompetenz soll sich dabei aber ausschliesslich auf Massnahmen auf dem übergeordneten Strassennetz beschränken, Massnahmen also, die einen sicheren und flüssigen Verkehr gewährleisten.

Da alle Fahrzeugkategorien erfasst werden sollen, wird das Verlagerungsziel in meinem Antrag nicht mehr explizit erwähnt; es ist aber durch den Begriff "sicherer und flüssiger Verkehr" eindeutig abgedeckt.

In Absatz 1bis schlage ich vor, dass diese Aufgabe auch an Kantone oder private Institutionen delegiert werden kann, weil es nicht immer sinnvoll ist, dass der Bund alles selber an die Hand nimmt.

Zu den Kosten ein Wort: Es handelt sich um eine neue Bundesaufgabe, und es ist klar, dass der Bund für die Kosten aufkommen muss.

In diesem Sinne lade ich Sie ein, diesem vernünftigen Antrag zuzustimmen.