Stadler Markus · Ständerat · 2011-09-26
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-26
Wortprotokoll
Im Einklang mit dem Bundesrat ersuche ich Sie, diese Einschränkung des Vernehmlassungsverfahrens abzulehnen.
Die Adressaten einer Vernehmlassung sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, ob sie von einer Änderung betroffen sind oder nicht. Die vorgeschlagene Formulierung, wonach auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens verzichtet werden kann, wenn Vorlagen vorwiegend die Organisation oder das Verfahren von Bundesbehörden oder die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bundesbehörden betreffen, ist allzu offen.
Es interessiert zum Beispiel die Kantone sehr, ob eine Bundesaufgabe vom Bundesrat, von der Bundesversammlung oder vom Bundesgericht erfüllt wird, die alle auch unter den Begriff der Bundesbehörden fallen. Die Beurteilung, ob Interessen der Vernehmlassungsadressaten betroffen sind, sollte diesen Adressaten überlassen werden. An diesem Grundsatz, der bereits bei der seinerzeitigen Ausarbeitung des Vernehmlassungsgesetzes wegleitend war, ist gerade zugunsten der Kantone festzuhalten.