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Binder Max · Nationalrat · 2001-06-21

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Antrag der Minderheit um einen milderen Entzug bei "mittelschweren Widerhandlungen" berufsmässiger Motorfahrzeugführer. Es ist klar und deutlich festzuhalten, dass sich diese Regelung ausschliesslich - ich habe das heute Morgen schon gesagt - auf Artikel 16b Absatz 1 Buchstabe a bezieht. Es geht also nicht darum, dass ein angetrunkener Fahrer letztlich noch von einer milderen Regelung des Führerausweisentzuges profitieren könnte. Damit wird deutlich, dass es hier keineswegs um die Reduktion der Mindestdauer des Entzuges bei Angetrunkenheit geht. Es geht allenfalls um eine Geschwindigkeitsübertretung oder Ähnliches. Der differenzierte Entzug macht durchaus Sinn. Selbst das Bundesgericht äussert sich in einem Bericht im Wesentlichen positiv dazu.

Diese Regelung soll nur für Lenkerinnen und Lenker gelten, die berufsmässig auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Ich denke da z. B. an Angestellte im Kundenservice, an LKW-Lenker und an Arbeitnehmer im Aussendienst. Als Kriterium gilt also, dass das Lenken eines Fahrzeuges im engen Zusammenhang mit dem Verdienst steht und allenfalls sogar eine existenzielle Frage sein kann bzw. dass der Entzug eine existenzielle Gefährdung darstellt. Das Fahrzeug muss [PAGE 910] also ein Arbeitswerkzeug sein. Es geht nicht darum, dass jemand, der entlegen wohnt, weiterhin mit dem Auto zur Arbeit fahren kann; denn das kann er auch auf andere Art und Weise tun. Ein solcher Autofahrer braucht sein Fahrzeug in diesem Fall nicht unmittelbar zur Erwerbsarbeit. Es geht also tatsächlich nur um jene Lenker, deren Einkommen mit dem Lenken eines Fahrzeuges verbunden ist.

Die SVP-Fraktion stimmt hier dem Antrag der Minderheit und damit auch dem Beschluss des Ständerates zu. Immerhin wurden wir in der Kommission nur mit dem äusserst knappen Resultat von 13 zu 12 Stimmen in die Minderheit versetzt. Schon das allein zeigt Ihnen auch, wie umstritten diese Regelung ist.

Ich meine, dass unsere Lösung realitätsbezogen ist. Es geht nicht darum, jemanden für ein schweres Vergehen zu belohnen, sondern es geht tatsächlich und alleine nur darum, jemanden in seiner Existenz, in seiner Arbeitstätigkeit und in seinem Verdienst nicht zu gefährden.

Nochmals, das scheint mir tatsächlich wichtig zu sein: Es kann sich nicht darum handeln, wenn jemandem wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand der Ausweis entzogen wird, den Entzug noch zu mildern. In solchen Fällen soll das Verfahren voll greifen.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.

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