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Freysinger Oskar · Nationalrat · 2013-04-17

Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-17

Wortprotokoll

Sie beziehen sich auf die Frage, die ich vorhin gestellt habe. Die Frau muss eine Notlage geltend machen, aber sie hat weder Beweise vorzubringen, noch wird das kontrolliert. Das bedeutet, es geht nur um ihre Aussage, sie braucht nur zu sagen: "Ich bin in einer Notlage." Dann kann sie problemlos abtreiben. Das bedeutet, dass sie nicht irgendwelche konkreten Beweise vorbringen, eine konkrete Situation belegen muss, um die Abtreibung vornehmen zu können.