Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-05-03
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-05-03
Wortprotokoll
Leistungsfähige Infrastrukturen, Infrastrukturnetze, eine nachhaltige Energieversorgung und eine effiziente Umweltpolitik, das sind wichtige Grundlagen für die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand unseres Landes. Aufgrund der wachsenden Bevölkerungszahlen wird die Verkehrs- und Energieinfrastruktur zunehmend beansprucht. Das kann zu einem Teil aufgefangen werden, wir können Optimierungen im Betrieb durchführen, aber es sind auch Investitionen notwendig. Um die Finanzierung auch längerfristig zu sichern, sind alternative Quellen zu suchen.
In Anbetracht der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung und des damit verbundenen weltweit steigenden Energie- und Ressourcenbedarfs ist die Schweiz auf eine nachhaltige und eine effiziente Nutzung der Ressourcen und auf eine umweltschonende Entwicklung, national und international, angewiesen. Im Umweltbereich stehen insbesondere in Bezug auf den Klimawandel ganz grosse Herausforderungen vor uns. Die Schweiz möchte ihren Beitrag zur Bewältigung dieser Probleme leisten. [PAGE 629]
Zu Artikel 21, Ziel 20: Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Mehrheit anzunehmen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.
Zum Antrag der Mehrheit: Wenn man davon ausgeht, dass die Mehrheit mit diesem Ziel langfristig greifende Massnahmen in die Wege leiten will, kann man sagen, dass es in unserem Sinn ist; kurzfristig wäre das nicht umsetzbar. Es ist sicher notwendig, da sind wir uns alle einig, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Gemäss den Energieperspektiven 2050, die Ihnen jetzt bekannt sind, entsteht durch den beschlossenen Kernenergieausstieg ein Energiedeckungsbedarf, welcher unter Umständen mit einer Übergangslösung bewältigt werden muss; das heisst, die fossile Stromproduktion aus Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen und Gaskombikraftwerken kann unter Umständen vorübergehend ein zentraler Aspekt der Energiestrategie sein. Damit sollen aber die Klimaziele nicht gefährdet werden, vielmehr soll die strombedingte CO2-Emission aus solchen WKK- und GUD-Anlagen vollständig kompensiert werden.
Zum Antrag der Minderheit: Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Amstutz abzulehnen. Wir haben uns entschieden - auch Sie haben sich entschieden -, mittelfristig aus der Kernkraft auszusteigen. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen und Ihnen zu bedenken geben, dass die Kosten zwar wichtig sind, dass sie aber nicht das allein ausschlaggebende Kriterium für die Versorgungssicherheit sind. Gemäss Artikel 89 Absatz 1 unserer Bundesverfassung muss die Wirtschaftlichkeit in der Energiepolitik gewährleistet sein; das ist unzweifelhaft so. Bei der Frage des Ausstiegs aus der Kernkraft, das heisst bei der Energieversorgung, sind aber auch Sicherheitsaspekte wichtig.
Wir möchten die Energiestrategie darauf ausrichten, dass vermehrt gespart werden kann. Wir möchten die Wasserkraft fördern und ausbauen; wir möchten die erneuerbaren Energien ausbauen und die fossile Stromproduktion nur wenn nötig und vorübergehend noch etwas unterstützen und ausbauen. Die Finanzierung und die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Massnahmen werden jeweils sorgfältig überprüft.
Herr Nationalrat Wasserfallen, Sie haben gesagt, wir müssten uns hier mit unangenehmen Fragen auseinandersetzen. Das ist so. Man muss sich immer mit diesen Fragen auseinandersetzen, bei aller Politik, die in die Zukunft gerichtet ist - weniger, wenn man sich an der Vergangenheit orientiert. Wir müssen uns auf der einen Seite fragen: Was geschieht, wenn wir so weitermachen wie bis jetzt? Was geschieht unter dem Titel Wirtschaft, was geschieht unter dem Titel Sicherheit, und was geschieht unter dem Titel Auslandabhängigkeit? Auf der anderen Seite müssen wir uns fragen: Was können wir gewinnen, wenn wir den Weg, den wir beschlossen haben, mit aller Konsequenz weitergehen? Bei der Frage, was geschehe, wenn wir einfach so weitermachen würden wie bis jetzt, sind sicher auch die Kosten ein Thema. Gemeint sind die Kosten vom Moment an, in dem Sie ein Kernkraftwerk bauen, die Energiekosten und dann auch die Endlagerung, inklusive der Versicherungskosten. Das sind die volkswirtschaftlichen Vollkosten der Kernkraft. Diese muss man den Kosten für die alternativen Energien, die erneuerbaren Energien gegenüberstellen. Dann kann man sich entscheiden und die Gewichtung vornehmen.
Ich bin auch überzeugt, im Gegensatz zu Ihnen - obwohl Sie in diesem Bereich tätig sind, Herr Wasserfallen -, dass es nicht eine investitionsfeindliche Atmosphäre oder Umgebung ist, wenn man den Weg jetzt weitergeht, sondern, im Gegenteil, dass man die Wirtschaft animieren kann, hier tätig zu sein, Investitionen zu machen, und dass die Forschung auch davon profitieren wird. Sie sagen, Sie wüssten nicht, was die ökologische Steuerreform sei oder was sie für Konsequenzen hätte - das haben heute auch noch andere gesagt -, und Sie würden sie darum ablehnen. Das scheint mir eine etwas eigenartige Argumentation zu sein. Wie kann man etwas ablehnen, mit dem man sich noch nicht intensiv auseinandergesetzt hat? Ich würde Sie darum bitten, sich dann intensiv mit der Vorlage auseinanderzusetzen und auch mitzuarbeiten, Verbesserungsvorschläge einzubringen, aber doch offen und ohne Scheuklappen an ein solches Projekt heranzugehen.
Ich komme zu Artikel 21 Ziffer 66, "Konkretisierung und Umsetzung der Energiestrategie 2050", und zum Masterplan Energieversorgung. Ich möchte Sie hier bitten, den Antrag der Kommission abzulehnen. Es ist nicht notwendig, hier einen separaten Masterplan zu machen. Wir haben bereits eine intensive Zusammenarbeit mit den Kantonen. Es braucht dieses Instrument für die neue Energiestrategie nicht, wir haben die erforderlichen Gefässe.
Dann zu Artikel 21 Ziffer 67: Da möchte ich Sie bitten, die Anträge der Mehrheit und der Minderheit abzulehnen. Die "grüne Wirtschaft" ist ein Begriff, der in Umweltkreisen gebraucht wird, und er soll nichts anderes sagen, als dass das Ziel verfolgt wird, die Ressourceneffizienz in Bezug auf Konsum und Produktion zu verbessern.
Weiter zu Artikel 21 Ziffer 68: Da möchte ich Sie bitten, den Antrag der Mehrheit anzunehmen und den Antrag der Minderheit Amstutz abzulehnen. Es geht ja nicht nur darum, Verträge im Strombereich abzuschliessen, sondern eben auch beispielsweise in Bezug auf Gas, aber und vor allem auch im Bereich Emissionshandelssysteme. Auch hier sind Verträge denkbar.
Nun zu Artikel 22, Ziel 21, zum Thema Verkehrsinfrastruktur: Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit Amstutz abzulehnen. Dass in der Verkehrsinfrastrukturkonzeption die Stärken der einzelnen Verkehrsträger zu berücksichtigen sind, ist anzuerkennen, aber die Frage, ob auf Transferzahlungen zu verzichten ist, ist eine grundlegende politische Frage. Letztlich tangiert sie auch unsere Verfassung, nämlich die Artikel 86 und 196. Bisher war es immer der Wille des Souveräns - wir haben dazu verschiedene Abstimmungen gehabt -, gewisse Transferzahlungen zuzulassen. Mir scheint die Legislaturplanung nicht der richtige Ort zu sein, um solche grundlegenden Fragen der Versorgungssicherheit zu diskutieren und zu klären; wenn Sie das Thema intensiver diskutieren wollen, haben Sie ja im Rahmen der Behandlung der Botschaft zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) die Möglichkeit dazu. Ich möchte Sie also bitten, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Damit komme ich zur Alpentransitbörse, zu Artikel 22 Ziffer 74bis: Ich möchte Sie bitten, den Kommissionsantrag abzulehnen. Wir haben jetzt den Verlagerungsbericht auf dem Tisch; diesen Bericht haben wir zu diskutieren. Er bietet die Gelegenheit, die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Verlagerungspolitik zu diskutieren. Schauen Sie: Die Alpentransitbörse war vor wenigen Jahren das Thema schlechthin im Alpenraum; sie wurde intensiv diskutiert und als ein guter, gangbarer Weg betrachtet. Andere Alpenländer sind von einer solchen Alpentransitbörse aber etwas abgekommen. Wir sind uns sicher einig, dass eine Alpentransitbörse, die nur von der Schweiz unterstützt würde, keine grosse Zukunft hätte. Also müssen wir uns wirklich Gedanken darüber machen, welche Verkehrslenkungsmassnahmen adäquat sein könnten. Ich möchte Sie darum bitten, den Kommissionsantrag abzulehnen.