AB 130966
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat den Kommissionsbericht beraten und seine Stellungnahme am 11. Januar 2012 wie folgt verabschiedet: Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die parlamentarische Initiative, beantragt aber, an der bisherigen Formulierung "an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" festzuhalten.
Der Bundesrat begrüsst die vorgeschlagene Gesetzesrevision aus folgenden drei Gründen:
1. Die betroffenen Tankstellenshops werden administrativ entlastet, weil sie künftig zwischen ein und fünf Uhr nachts nicht mehr einen Teil ihres Sortimentes absperren müssen. Gemäss heutiger Rechtslage kann einzig der Bistro-Teil eines Tankstellenshops rund um die Uhr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.
2. Die Änderung des Arbeitsgesetzes ist auch im Sinne der Kundschaft. Gerade bei Personen und Reisenden, die die ganze Nacht unterwegs sind, kann ein Bedürfnis nach den in den Tankstellenshops erhältlichen Artikeln auch zwischen ein und fünf Uhr nachts vorhanden sein. Weil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Tankstellen bedienen oder in Bistros von Tankstellen arbeiten, bereits heute während der ganzen Nacht anwesend sind, muss nicht mit einer erheblichen Zunahme der Nachtarbeit gerechnet werden.
3. Ausserdem sind eine durchgehende Öffnung in der Nacht und damit zusammenhängend die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der ganzen Nacht weiterhin nur dort möglich, wo dies die kantonale Ladenöffnungs-Gesetzgebung überhaupt zulässt.
Der Bundesrat beantragt, an der heute in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz verwendeten Formulierung "an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" anstelle des neuen Begriffs "an Hauptverkehrsstrassen" festzuhalten. Wieso? Die Verwaltungs- und Gerichtspraxis hat konkretisiert, was unter der Bezeichnung "an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" zu verstehen ist. Beim neuen Begriff handelt es sich um eine relativ bescheidene Abweichung; es ist aber doch ein neuer Begriff. Dies würde automatisch zu neuen Unklarheiten und damit zu Abgrenzungsfragen führen. Der Bundesrat will mit seinem Antrag auch den im Rahmen der Vernehmlassung geäusserten Bedenken Rechnung tragen und damit verhindern, dass zusätzliche Schwierigkeiten für den Vollzug des Arbeitsgesetzes in den Tankstellenshops geschaffen werden.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, und ich bitte Sie, bei Artikel 27 Absatz 1quater dem bundesrätlichen Antrag zuzustimmen.