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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2001-06-21

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Heute liegt die Grenze der Blutalkoholkonzentration, bei der Angetrunkenheit im Sinne des Gesetzes angenommen wird und folglich ein Übertretungstatbestand vorliegt, bekanntlich bei 0,8 Promille. Gemäss geltendem Gesetz legt der Bundesrat diese Grenze fest. Eine Mehrheit der Kommission möchte diese Kompetenz nun an das Parlament delegieren. Die Minderheit I (Hämmerle) beantragt, diese beim Bundesrat zu belassen. Die Minderheit II (Föhn), zu der ich gehöre, will dagegen die Alkoholgrenze von 0,8 Promille direkt im Gesetz festschreiben und damit die Festlegung auf dem Verordnungsweg weder dem Bundesrat bzw. der Verwaltung noch dem Parlament überlassen. Dies aus folgenden Gründen: Bei der vorliegenden SVG-Revision geht es um die Erhöhung der Verkehrssicherheit, ein unbestrittenes Anliegen. Es geht aber auch darum, wirksame Beiträge zur Verkehrssicherheit zu leisten, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den verursachten Einschränkungen bzw. Eingriffen des Staates stehen. Hintergrund des Begehrens, die Blutalkoholgrenze direkt im Gesetz festzuschreiben, ist, dass der Bundesrat den Grenzwert sofort von 0,8 auf 0,5 Promille senken würde und später in eigener Kompetenz weitere Senkungen beschliessen könnte.

Es stellt sich nun die Frage, ob die Verkehrssicherheit dadurch wesentlich verbessert werden könnte. Dies ist zu bezweifeln. Die Unfallstatistik gibt auch keine Hinweise darauf; Studien, von denen hier auch gesprochen wurde, geben keine konkreten Hinweise. Es geht da um einige Prozent, aber eigentlich - erstaunlicherweise - lassen sich keine eindeutigeren Aussagen machen.

Es scheint unverhältnismässig, für eine bloss erwartete, keineswegs aber erwiesene geringfügige Verbesserung der Verkehrssicherheit Lenker zu kriminalisieren, die bisher durchaus für fähig gehalten wurden, ein Fahrzeug sicher zu [PAGE 905] führen. Bisher, mit dem geltenden Gesetz, sind wir in diesem Bereich nicht schlecht gefahren. In den letzten Jahrzehnten hat die Zahl der Unfalltoten und -verletzten ständig abgenommen. Mit einer verbesserten Ausbildung und der Berücksichtigung der besonders unfallgefährdeten Neulenker, wie wir sie in dieser Revision vorsehen, können wir wirksame Beiträge zu einer besseren Verkehrssicherheit leisten, mit der Senkung der Grenze der Blutalkoholkonzentration meines Erachtens dagegen nicht.

Die Durchsetzung eines niedrigeren Grenzwertes dürfte erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Wer sich gewohnt war, nach geringfügigem Alkoholgenuss noch sicher Auto zu fahren, soll dafür plötzlich bestraft werden. So einfach lassen sich Lebensgepflogenheiten nicht per Gesetz ändern. Wir stellen eine zunehmende Diskrepanz fest zwischen dem Verhalten, wonach wir in der Freizeit Risiken in Kauf nehmen, ja mit den Risikosportarten sogar bewusst suchen, und dem Versuch, Lebensbereiche durch staatliche Gesetze zu reglementieren. Im Strassenverkehr fährt immer ein Risiko mit. Die Verkehrsteilnehmer können und sollen verantwortungsbewusst mit den Risiken umgehen. Mit einem Übermass an staatlicher Reglementierung wie der Senkung der Grenze der Blutalkoholkonzentration geben wir uns nur der Illusion hin, das Risiko zu minimieren.

Sofern die Grenze im Gesetz festgeschrieben würde, wäre auch ein Referendum möglich, was bei der Regelung auf Verordnungsstufe ja nicht der Fall ist; insofern wäre diese Lösung also sogar volksnäher.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit II (Föhn) zuzustimmen, den Grenzwert bei 0,8 Promille zu belassen und im Gesetz auch so festzuschreiben.