Lombardi Filippo · Ständerat · 2012-09-17
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-17
Wortprotokoll
Die einzige Interessenbindung, die ich in dieser Sache habe, ist, dass ich, wie Kollege Zanetti, einen Einpersonenhaushalt führe und dass ich deswegen ein Konsument bin, der vielleicht, anders als Kollege Zanetti, nicht so flexible Arbeitszeiten hat und deshalb Schwierigkeiten hat, seine Einkäufe vor 18.30 Uhr zu machen. Es gibt weitere Leute, die sich in der gleichen Situation befinden. Im Tessin darf man aber die Geschäfte nur bis 18.30 Uhr offen halten.
Ich habe dann drei Lösungen: Entweder fahre ich zehn Kilometer bis zur nächsten Tankstelle und mache dort meine Einkäufe, oder ich fahre zwanzig Kilometer nach Italien und kann dort bis 22 Uhr meine Einkäufe tätigen, oder ich warte bis zum Wochenende und fahre dann ebenfalls nach Italien. Dort mache ich natürlich einen Grosseinkauf, das ist noch ein bisschen preisgünstiger.
Meine Frage: Ist es vernünftig, die Schweizer Konsumenten zu zwingen, ihre Einkäufe an Tankstellen oder im Ausland zu machen? Das ist die heutige Situation. Diese Frage verschärft sich mit der Eurokrise und mit der Frankenstärke, die wir kennen. Deshalb habe ich diese Motion jetzt eingereicht. [PAGE 749]
Der Detailhandel beschäftigt in der Schweiz 370 000 Personen, er ist die zweitgrösste Branche der Gesamtwirtschaft und bietet 10 Prozent aller Lehrstellen an. Um einen Arbeitsplatz zu sichern, braucht es einen jährlichen Umsatz von 300 000 Franken. Mit jedem Vielfachen von 300 000 Franken wird also ein Arbeitsplatz geschaffen oder erhalten.
Etwas stört mich bei gewissen Überlegungen aus gewerkschaftlichen Kreisen: Ich kann nicht glauben, dass die Arbeitgeber böswillig Leute zwingen wollen zu arbeiten. Wenn sie diese 300 000 Franken Mehrumsatz nicht machen, werden sie keine zusätzlichen Leute einsetzen; wenn sie aber diesen Umsatz machen, werden sie und müssen sie auch eine zusätzliche Person einstellen. 300 000 Franken ist nicht enorm viel, das sind 1000 Franken pro Tag. Ich glaube, es gibt viele Geschäfte, die, wenn sie nicht um 18.30 Uhr, sondern erst um 20 Uhr schliessen müssten, in der Lage wären, 1000 Franken pro Tag mehr Umsatz zu machen. Oder vielleicht sind sie genau auf der Kippe und könnten einen Lehrling mehr anstellen usw.
Ich glaube, diese Frage muss jetzt ernsthaft geprüft werden. Deswegen habe ich auch eine Motion und nicht eine parlamentarische Initiative eingereicht. Wir werden uns die Zeit nehmen, die Problematik anhand dieser Motion zu prüfen und dann die allfälligen Gesetzesänderungen zu studieren, zu debattieren. Aber ich glaube, dass wir uns jetzt diese Frage stellen müssen - deswegen eben diese Motion -, um jetzt eine offene Debatte zu lancieren, die vielleicht ein paar Jahre dauern wird, aber dann, hoffe ich, dazu führen wird, dass die Problematik anders gelöst wird als heute.
Der Schweizer Detailhandel verliert im Moment zwischen 6 und 8 Milliarden Franken pro Jahr wegen des Einkaufstourismus ins benachbarte Ausland. In der Motion habe ich "5 Milliarden" geschrieben; inzwischen sind jedoch die Zahlen des ersten Halbjahrs 2012 eingetroffen, und es gibt wieder eine markante Steigerung. Die Oberzolldirektion meldet, die Einkäufe, die wegen der Mehrwertsteuer am Zoll verzollt werden, hätten im ersten Halbjahr 2012 gegenüber dem ersten Halbjahr 2011 um fast 40 Prozent zugenommen. Die Tendenz ist also stark steigend.
Die Ladenöffnungszeiten sind in sämtlichen Nachbarländern - Österreich, Frankreich, Italien, Deutschland - viel liberaler als in den meisten Schweizer Kantonen. Manchmal ist der Ladenschluss um 20 Uhr, manchmal um 21 Uhr oder um 22 Uhr. Die Branche schätzt, dass in der Schweiz, wenn es so weitergeht, 15 000 Arbeitsplätze gefährdet sind. Im Tessin hatten wir schon 2011 einen starken Rückgang im Detailhandel - minus 7 Prozent, also doppelt so viel wie der Schweizer Durchschnitt -, und einige Hundert Stellen sind bereits gestrichen worden.
Dem Bund entgehen wegen des Einkaufstourismus im Moment jährlich 450 Millionen Franken Mehrwertsteuer. Wir machen uns in diesem Haus viele Gedanken darüber, wie wir hier und dort ein paar Millionen gewinnen könnten - 450 Millionen Franken Mehrwertsteuer, die dem Bund entgehen, weil die Leute im Ausland einkaufen, machen da schon etwas aus, die sind eine Überlegung wert.
Es ist mir klar, dass der Hauptfaktor in dieser Sache die Frankenstärke ist, nicht die Ladenöffnungszeiten. Ich will nicht behaupten, dass mit liberaleren Ladenöffnungszeiten alle Probleme zu lösen wären. Gegen die Frankenstärke können wir in diesem Haus allerdings relativ wenig tun, ausser der Nationalbank zum Mindestwechselkurs von Fr. 1.20 pro Euro zu gratulieren. Hingegen können wir eine flankierende Massnahme ergreifen, indem wir ein doch bedeutendes Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit des Detailhandels in allen Grenzkantonen aufheben.
Gleichzeitig würden wir auch einen wichtigen Schritt machen, um eine eigentlich unverständliche Marktverzerrung im Binnenmarkt aufzuheben. Artikel 95 der Bundesverfassung garantiert einen einheitlichen Wirtschaftsraum in der ganzen Schweiz, das Binnenmarktgesetz soll das umsetzen. Es ist schwierig zu erklären, warum in einigen Kantonen diese Ladenöffnungszeiten gelten, in anderen Kantonen jene.
Der Arbeitnehmerschutz wird vom Arbeitsgesetz geregelt, und er besagt, dass es sich zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends um Tagesarbeit handelt. Das ist die gesetzliche Grundlage, die für alle Branchen gilt. Es ist kaum zu verstehen, warum kantonale Ordnungsmassnahmen - wie diese Ladenöffnungsgesetze - diesen Grundsatz nur für eine Branche sehr verschieden einschränken.
Es gibt neun Kantone, die kein Ladenöffnungsgesetz haben - einige davon haben dann Gemeinderegelungen. Die übrigen haben alle unterschiedliche Regelungen. Ich habe mir eine Tabelle geben lassen - die steht zur Verfügung -; Sie können diese Tabelle eine Stunde lang studieren, um zu verstehen, welche Kantone Öffnungszeiten bis 18.30 Uhr, welche bis 19 Uhr, bis 20 Uhr, bis 21 Uhr erlauben. Es gibt Kantone, welche Öffnungszeiten bis 22 Uhr, und sogar solche, die sie bis 23 Uhr erlauben - es ist aber keine Pflicht, bis 23 Uhr offen zu haben. Es gibt eine ganze Palette solcher Regelungen, die kaum nachvollziehbar sind. Dazu kommen heute Hunderte von Ausnahmeregelungen in den verschiedenen Kantonen und Gemeinden - für Tourismusgebiete, Bahnhöfe, Flughäfen, Tankstellen; das haben wir soeben diskutiert. Das Ganze führt zu einer undurchsichtigen Lage und grundsätzlich auch zu Binnenmarktverzerrungen.
Es ist auch schwierig zu erklären, warum der allfällige Arbeitnehmerschutz von einem Kanton zum anderen unterschiedlich sein sollte. Warum darf man in einem Kanton bis 18.30 Uhr arbeiten und in einem anderen bis 23 Uhr? Ist der Arbeitnehmerschutz eine kantonale Sache, oder ist es eine nationale Regelung, die für die ganze Schweiz gilt? Diese Frage sollten wir uns stellen. Und warum darf man in der Schwerindustrie grundsätzlich ungestört Mitarbeiter bis 20 Uhr beschäftigen und in einem Laden nur bis 18.30 Uhr? Sind die Verkäuferinnen im Kanton Solothurn besser geschützt als im Kanton Zürich? Sollten dann die Gewerkschaften nicht eine Initiative lancieren, um restriktivere Ladenöffnungszeiten in der ganzen Schweiz zu sichern, damit die ganze Arbeitnehmerschaft in der ganzen Schweiz gleich geschützt wird?
Zusammenfassend: Was ich vorschlage, mache ich bewusst mit einer Motion. Wir diskutieren sie in beiden Räten. Dann soll der Bundesrat allenfalls eine Vorlage erarbeiten, über die wir diskutieren werden und die allenfalls mittels Referendum vors Volks gebracht wird. Wir müssten dann argumentieren, erklären und überzeugen. Aber den ersten Schritt dieser Überlegung müssen wir heute tun.
Was ich vorschlage, ist eine flankierende Massnahme: für die Wettbewerbsfähigkeit des Detailhandels in den Grenzgebieten und gegen die Frankenstärke. Es ist eine konsequente Anwendung von Artikel 95 der Bundesverfassung, mit einer Beseitigung der Marktverzerrungen im Binnenmarkt. Ich möchte keine Änderung des Arbeitsgesetzes, sondern dessen konsequente Anwendung als Mindeststandard für die ganze Schweiz. Darüber hinaus bleiben die Kantone natürlich frei, weitere Massnahmen zu treffen.
Was wir als einheitliche Standardlösung für die Schweiz nehmen müssen, ist das, was im Arbeitsgesetz steht. Das ist mein Gedanke. Ich möchte keine Abendarbeit, keine Nachtarbeit, keine Sonntagsarbeit - ich habe die Argumentation zum ersten Geschäft, das wir heute beraten haben, schon gehört -, das ist nicht meine Absicht. Ich möchte nur, dass wir diese Frage betreffend die Arbeitstage von Montag bis Samstag im Rahmen des Arbeitsgesetzes lösen. Dadurch werden wir Arbeitsplätze und Lehrstellen erhalten und der ganzen Bevölkerung einen Dienst anbieten, insbesondere allen anderen Arbeitnehmern, die in der Regel vielleicht bis 18 oder 18.30 Uhr arbeiten und keine Flexibilität geniessen, um ihre Einkäufe am Ende des Arbeitstages machen zu können.
Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.