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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-17

Wortprotokoll

Es wurde gesagt: Diese Protokollierungspflicht war im Entwurf des Bundesrates nicht enthalten, sie ist vom Nationalrat eingefügt worden. Sie wird von verschiedenen Finanzmarktteilnehmern unterstützt, und das ist in dieser Diskussion nicht unwichtig. Sie dient zum einen den Anlegern und zum andern den Kundenberatern, und zwar für die Beweisführung, für den Fall einer möglichen Pflicht zur Beweisführung. Das kann natürlich nur dann funktionieren, wenn der Kunde das Protokoll auch erhält - darum die gesetzliche Vorschrift, dass dieses Protokoll übergeben wird. Das ist insofern stringent. Die Beweisführung steht also im Vordergrund, nicht der Schutz qualifizierter oder nichtqualifizierter Anleger. Im Vordergrund steht die Möglichkeit einer allfälligen Beweisführung.

Wenn Sie die qualifizierten Anleger anschauen - darauf hat Herr Ständerat Bischof hingewiesen -, dann sehen Sie, dass das ja nicht nur diejenigen sind, die einen Vermögensverwaltungsvertrag haben, sondern dass das auch die qualifizierten Anleger nach Artikel 10 Absatz 3bis sind. Das sind in diesem Sinne durchaus ebenfalls schützenswerte Kunden, die auch die Möglichkeit haben sollen, gestützt auf ein Protokoll einen allfälligen Beweis zu führen.

Sie haben verschiedentlich angeführt, das Finanzdienstleistungsgesetz müsse dann hier Ordnung schaffen beziehungsweise eine Bestimmung bringen. Das Finanzdienstleistungsgesetz ist jetzt in Erarbeitung, es wird nächstes Jahr in die Vernehmlassung geschickt, es wird 2014 im Parlament diskutiert. Ich würde noch nicht wagen zu sagen, dass es 2015 schon wirklich umgesetzt wird. Oder anders gesagt: Weil diese Protokollierung ein sinnvolles Vehikel ist, auch um Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es entsprechend sinnvoll, sie jetzt hier aufzunehmen.

Ich denke, gerade wenn man sieht, dass diesem Anliegen auch die Finanzdienstleistungsbranche selbst positiv gegenübersteht, kann man ja wohl kaum sagen, dass es die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen würde. Sonst hätte es gegen diese Bestimmung wahrscheinlich einen Proteststurm gegeben.

Ich möchte Sie wirklich bitten, im Sinne von Anleger und Kundenberater diese Bestimmung in der modifizierten Version des Nationalrates aufzunehmen, wie Ihnen das die Mehrheit vorschlägt.