Germann Hannes · Ständerat · 2012-09-17
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-17
Wortprotokoll
Ich kann hier nahtlos anschliessen, was Sie nicht verwundern wird. Ich bin ja auch in der Minderheit I vertreten.
Aber, Herr Bundesrat, wie kommen Sie um Himmels willen dazu anzunehmen, es habe jemand die Idee, auch auf Hauptverkehrswegen mit schwachem Reiseverkehr einen 24-Stunden-Betrieb aufrechtzuerhalten? Das muss man gar nicht im Gesetz regeln. Es bringt ja überhaupt nichts, diesen unbestimmten Rechtsbegriff hier einzufügen. Das regelt, glaube ich, nun wirklich der Markt. Es kann sich ja wohl niemand leisten, einen Tankstellenshop 24 Stunden geöffnet zu haben, wenn vielleicht nur drei oder vier Leute tanken; man kann das heute ja mit Selbstbedienung machen. Aber dort, wo jemand angestellt ist und sowieso die ganze Nacht bleiben muss, macht es einfach keinen Sinn, ein paar Quadratmeter im Laden abzustecken respektive nicht das ganze Angebot bereitzustellen. Das verstehe ich nicht.
Vielleicht noch etwas zum Argument von Herrn Levrat: Er hat jetzt verschiedentlich das mit dem Alkohol gebracht. Einig gehe ich mit ihm im Punkt, dass es störend sein mag, dass man an Autobahnraststätten Alkohol beziehen kann. Ich bin da nicht einmal so sicher, ob das so ist, habe ich dort doch noch nie Alkohol gekauft. Das liesse sich aber generell regeln, finde ich. Schliesslich stört mich das auch. Wenn das nachts der Fall wäre, wäre das sicher etwas sehr, sehr Negatives, umso mehr, als man mit dem Auto unterwegs ist. Doch mindestens so störend ist Ihre Äusserung, Herr Levrat, dass Nachtarbeit in jedem Fall schädlich sei. Es wird aber erstens keine zusätzliche Nachtarbeit eingeführt. Und zweitens muss ich Ihnen sagen, wenn ich, was selten vorkommt, nachts so spät unterwegs bin, so sehe ich ganze Menschenströme, junge Leute, die im Ausgang sind: Da bin ich nicht sicher, ob die im Ausgang bis Sonntagmorgen um sieben gesünder leben, als wenn ein Student dann während der Nacht seine Fitness nutzt, sich nützlich macht und einem Zusatzverdienst nachgeht oder wenn die Hausfrau, die halt nur dort die Gelegenheit hat, ihr Erwerbseinkommen erzielt. Ich finde daran einfach grundsätzlich nichts Schädliches. Das hat aber mit diesem Minderheitsantrag I nichts zu tun.
Ich glaube einfach nicht, dass die Regelung des Bundesrates mit dem unbestimmten Rechtsbegriff "an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" wirklich eine Verbesserung gegenüber dem ist, was die Minderheit I vorschlägt. Man kann dafür sein oder dagegen, doch diese Unterscheidung ist, finde ich, etwas künstlich.