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preparatory:AB 131142

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-31

Wortprotokoll

Nur eine kurze Bemerkung hierzu: Entgegen dem Bundesrat hat sich die Kommission entschieden, Artikel 725a aufrechtzuerhalten, so quasi im Sinne einer Brücke zum von uns mit der Kommissionsmotion gewünschten Sanierungsrecht im Obligationenrecht. Heute haben wir einen kleinen diesbezüglichen Bestandteil in diesem Artikel 725a, indem hier der Richter, wenn kurzfristig die Möglichkeit einer Sanierung besteht, eine Stundung aussprechen kann - ohne den Ruch des Nachlasses, der Liquidation oder des Konkurses.

Der Bundesrat wollte diese Bestimmung ursprünglich aufheben, um der SchKG-Revision wohl mehr Gewicht zu geben. Die Kommission hat sich aber entschieden, diese Norm, diesen Brückenkopf im Obligationenrecht, aufrechtzuerhalten.