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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-09-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-09-29

Wortprotokoll

Es liegen Ihnen heute gleich fünf Motionen zum Thema private Sicherheitsfirmen vor. Ich möchte Ihnen gerne die Haltung des Bundesrates zu diesen fünf Vorstössen darlegen.

Mit der Motion 11.3008, "Keine privaten Armeen auf Schweizer Staatsgebiet", möchte die SiK-NR erreichen, dass in der Schweiz private Armeen jeglicher Art verboten sind. Noch etwas weiter geht die Motion SiK-NR 11.3012, "Private Armeen in der Schweiz": Sie verlangt, dass Unternehmen, die Söldnerverbände betreiben oder dies zu tun beabsichtigen, keinerlei Tätigkeiten auf Schweizer Staatsgebiet ausüben dürfen. Die beiden Motionen decken sich mit der Absicht des Bundesrates. Der Gesetzentwurf, der vom [PAGE 1823] EJPD erarbeitet wird und Mitte Oktober 2011 in die Vernehmlassung gehen soll, sieht entsprechende Verbote vor. Damit hätte ich auch gleich die Frage des Kommissionssprechers beantwortet. Der Antrag an den Bundesrat ist unterzeichnet, er befindet sich im Moment im Mitberichtsverfahren, er soll wie gesagt Mitte Oktober in den Bundesrat kommen. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motionen 11.3008 und 11.3012 anzunehmen.

Mit der Motion 11.3009, "Regelungen für private Sicherheitsfirmen auf Schweizer Staatsgebiet", fordert die SiK-NR den Bundesrat auf, Regelungen für Sicherheitsfirmen zu erlassen, welche in Konflikt- oder Spannungsgebieten in den Bereichen Kampfaufgaben sowie Schulung, Beratung und logistische Unterstützung von Armeen tätig sind. Gewisse Aktivitäten sollen ganz verboten werden. Auch diese Motion stimmt in wesentlichen Teilen mit dem Entwurf meines Departementes überein. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb auch diese Motion zur Annahme.

Die Motion 11.3010, "Zulassungssystem für private Sicherheits- und Militärfirmen mit Sitz in der Schweiz", und die Motion 11.3011, "Systematische Kontrolle privater Militärfirmen in der Schweiz", verlangen ein Bewilligungs- oder Lizenzsystem für private Unternehmen, die von der Schweiz aus im Ausland Militär- oder Sicherheitsdienstleistungen erbringen. Das Zulassungssystem soll sicherstellen, dass sich die betroffenen Unternehmen an nationales und internationales Recht halten und die Interessen der Schweiz nicht beeinträchtigen.

Wie ich bereits ausgeführt habe, bejaht der Bundesrat den Regelungsbedarf für Sicherheitsfirmen, die Dienstleistungen im Ausland erbringen. Der Gesetzentwurf, den wir erarbeitet haben, sieht aber kein Bewilligungs- oder Lizenzsystem vor. Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein solches System Nachteile hätte, die man nicht ignorieren kann. Ein Zulassungssystem wäre schwerfällig und bürokratisch. Die zuständige Behörde müsste komplexe Abklärungen über das Unternehmen und dessen Personal durchführen. Sie müsste namentlich auch Kontrollen im Ausland durchführen, um sicherzugehen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Ein solches System wäre also auch mit erheblichen Kosten verbunden. Zudem könnte die Erteilung einer Bewilligung als eine Art Gütesiegel der Schweizer Behörden missverstanden werden, und das könnte weitere ausländische Sicherheitsunternehmen dazu bewegen, sich in unserem Land niederzulassen. Die Schweiz besitzt aufgrund ihrer Reputation, der Neutralität und ihrer guten Infrastruktur bereits heute eine gewisse Attraktivität für solche Unternehmen. Die wollen wir sicher nicht erhöhen. Nach Ansicht des Bundesrates sollte ein Regelungssystem gewählt werden, das problematische Aktivitäten privater Sicherheitsunternehmen ohne bürokratischen Leerlauf möglichst vollständig erfasst. Wichtig sind eine rasche Prüfung der Sachverhalte und eine wirksame Durchsetzung allfälliger Verbote.

Der Bundesrat beabsichtigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Söldnerfirmen in der Schweiz verbietet. Darüber hinaus wird er griffige Massnahmen vorschlagen, mit denen Aktivitäten privater Militär- und Sicherheitsfirmen verboten werden können, wenn diese schweizerischen Interessen zuwiderlaufen oder unsere Sicherheit gefährden. Unproblematische Sicherheitsdienstleistungen im Ausland sollen dagegen weiterhin möglich sein.

Aufgrund dieser Überlegungen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motionen 11.3010 und 11.3011 abzulehnen.

[VS]