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AB 131301

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-11

Wortprotokoll

Wir haben bei dieser Vorlage noch drei Differenzen. Die SGK hat sich am 6. Juni dieser Differenzen angenommen.

Es handelt sich zum einen um die Frage, ab wie viel Prozent eine volle Rente ausgesprochen wird. Sie erinnern sich: Der Nationalrat beharrt darauf, dass ab 70 Prozent Arbeitsunfähigkeit eine volle Rente ausbezahlt wird. Der Ständerat und die Kommission in ihrer Mehrheit sind dafür, dass es eine Vollrente erst ab 80 Prozent Invalidität gibt. Die Differenz ist, in Beträgen ausgedrückt, die folgende: Wenn Sie dem Nationalrat folgen, dann sparen Sie 20 Millionen Franken ein, wenn Sie am Beschluss des Ständerates festhalten, sparen Sie 60 Millionen Franken ein. Die Differenz ist nicht gross, aber die Entschuldung erfolgt ein bis zwei Jahre früher, wenn Sie an der Version des Ständerates festhalten.

Es geht aber bei dieser Vorlage und bei diesen Differenzen noch um etwas anderes: Es geht um die Glaubwürdigkeit der Arbeit zwischen den beiden Räten. Wir sind in die 6. IV-Revision mit dem Ziel gestartet, die IV auf gesunde Füsse zu stellen. Nach und nach ist dieses Ziel immer weiter weggerückt. Wir haben die Anpassung der Kinderrenten und die Frage der Reisekosten in eine dritte Vorlage gesteckt, wir haben die laufenden Renten nicht mehr angetastet. Es wurde immer gesagt, die Entschuldung komme dann schon, ein Jahr später spiele keine Rolle. Aber man ist nicht bereit - das ist dann die dritte Differenz -, einen Interventionsmechanismus einzuführen, der dann zum Greifen käme, wenn die rosigen Prognosen, die immer wieder angeführt worden sind, nicht eintreffen sollten. Das ist nach Ansicht der Mehrheit der Kommission nicht glaubwürdig und auch nicht verantwortbar.

Deshalb empfiehlt Ihnen die grosse Mehrheit der SGK, an den Beschlüssen, wie wir sie gefasst haben, festzuhalten.

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