AB 131327
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-11
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir noch ein paar kurze Bemerkungen dazu. Es ist einfach so, dass die Motion kurz und klar und ohne Begründung ein Rahmengesetz analog zum ATSG verlangt. Wenn wir allerdings das Amtliche Bulletin des Nationalrates nachlesen, dann sehen wir, was alles an Wünschen in Bezug auf dieses Rahmengesetz vorgebracht wird. Gemäss dem Sprecher der nationalrätlichen Kommission geht es um die Festlegung der Zuständigkeiten, um die Grundsätze der Sozialhilfe, aber auch um die Harmonisierung der Standards für die Existenzsicherung, um das Festlegen der sozialen und beruflichen Integration als verbindliche Ziele der Sozialhilfe sowie um die Harmonisierung mit weiteren bedarfsabhängigen Leistungen. Das ist einfach so.
Frau Bruderer hat den Arbeitgeberverband zitiert. Allerdings hat sie den Schluss seiner Stellungnahme nicht auch erwähnt. Er will ein Rahmengesetz, aber ohne Standards, und das ist fettgedruckt. Da muss ich Ihnen sagen, dass das Illusionen sind; das können wir nicht einhalten.
Erinnern Sie sich noch an die Diskussion, die wir hier im Rahmen des Familienartikels über die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung geführt haben? Das geht genau in dieses Thema. Da war die Mehrheit in diesem Saal dafür, dass man das nicht aufnehmen kann. Die Bevölkerung hat nachher nicht einmal den Familienartikel gutgeheissen.
Wir hatten im Nationalrat eine Subkommission Existenzsicherung, das war Mitte 2005, die hat ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe festgelegt. Das ging von der Kommission in die Vernehmlassung, und die grosse Mehrheit der Kantone wollte das nicht, weil sie fanden, es sei ihre Aufgabe, hier tätig zu werden. Die Skos-Richtlinien sind Richtlinien, da gebe ich Herrn Rechsteiner völlig Recht. Das heisst, man hat Handlungsspielraum, in dem man sich frei bewegen kann, weil man die Leistungen adäquat zum entsprechenden Fall anpassen kann. Die Richtlinien sind nicht rechtlich legitimiert, dass man den Entscheid per Gesetz oder gegen ein Gesetz anfechten könnte. Das ist genau der Vorteil der heutigen Lösung.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit der SGK zu folgen und die Motion abzulehnen.