Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2013-03-21
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-21
Wortprotokoll
Am 29. September 2011 hat das Parlament den Armeebericht zur Kenntnis genommen und dabei den Bundesrat mit der Weiterentwicklung der Armee und der Ausarbeitung einer Änderung der entsprechenden Rechtsgrundlagen beauftragt. Das Parlament legte dabei unter anderem die Eckwerte fest, und zwar wie folgt: Die Armee verfügt zur Erfüllung ihrer Aufträge über einen Soll-Bestand von 100 000 Militärdienstpflichtigen; die Finanzierung muss bei einem Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken ab 2014 die Einhaltung der Eckwerte sowie die Beseitigung der Ausrüstungslücken und die geplante Ersatzbeschaffung der Kampfflugzeuge sicherstellen.
Am 25. April 2012 fasste der Bundesrat nach einer Aussprache den Beschluss, das Armeemodell mit 100 000 Armeeangehörigen zu verfolgen und entgegen dem Beschluss des Parlamentes den Armeeplafond auf insgesamt 4,7 Milliarden Franken festzulegen. Dies wurde im Finanzplan 2014-2016 entsprechend abgebildet. Auf der Basis von 4,7 Milliarden Franken steht auch das Gripen-Fondsgesetz, das vorsieht, dass jährlich 300 Millionen Franken in den Gripen-Fonds fliessen. Damit sollen also heute gemäss den Beschlüssen des Bundesrates 4,4 Milliarden Franken für die Finanzierung der Armee, d. h. die Schliessung der Ausrüstungslücken, die Instandhaltung von Immobilien und den allgemeinen Betrieb und Unterhalt der Armee, zur Verfügung stehen. Der Bundesrat änderte somit den mit grosser Mehrheit beider Räte gefassten Beschluss ab.
Gemäss Artikel 28 des Parlamentsgesetzes stellen Planungs- und Grundsatzbeschlüsse Vorentscheidungen dar, die festlegen, dass bestimmte Ziele anzustreben, Grundsätze und Kriterien festzulegen oder Massnahmen zu planen sind.
Der Bundesrat hat zudem am 21. September 2012 die Eckwerte für die Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 festgelegt. Innerhalb dieser jährlichen Haushaltentlastung leistet auch das VBS seinen Beitrag mit jährlichen Kürzungen. Bereits im September 2011, als mit der Kenntnisnahme des Armeeberichtes die Eckwerte festgelegt wurden, stand fest, dass die Armee ihre Ausgaben von den damals ausgewiesenen 5,4 Milliarden auf 5 Milliarden Franken reduzieren müsse. Bereits diese Reduktion stellt eine grosse Sparvorgabe für die Armee dar. Parallel dazu, innerhalb der Beschaffung der neuen Flugzeuge, sollen jährlich 300 Millionen Franken in den Gripen-Fonds fliessen. Unter dem Strich soll es also weniger Geld für die nun auch vom Bundesrat akzeptierte Grösse der Armee von 100 000 Armeeangehörigen geben. Die Armee soll aber weiter ihre Aufträge glaubwürdig erfüllen können.
Die Kommission hat sich intensiv mit der Frage der Finanzierung, den Aufträgen, dem Leistungsprofil und den Kreditresten auseinandergesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass es für die Armee wichtig ist, Planungssicherheit herzustellen und damit nicht immer neue Eckwerte ins Spiel zu bringen - dies zum einen im Hinblick auf die Ausbildung der Armeeangehörigen und die Planung der Beschaffungen, zum andern auch im Hinblick auf die Planung in der Wirtschaft und der Rüstungsindustrie. Da wiederum geht es um Arbeitsplätze.
Die Planung wird damit, abweichend vom ursprünglichen Beschluss des Parlamentes, effektiv mit einem Bestand von 100 000 Armeeangehörigen und einem Budget von 4,4 Milliarden Franken vorgenommen. Damit sind nicht nur Aufträge und Aufgaben der Armee infrage gestellt, sondern es müssen auch am Leistungsprofil Abstriche gemacht werden.
Die Konsequenzen dieser vom Bundesrat beschlossenen erneuten Reduktion auf 4,4 Milliarden Franken, zuzüglich der Einlage in den Gripen-Fonds, wurden in der Kommission eingehend diskutiert. Dabei steht die Schliessung von Standorten, Flugplätzen, Armeespitälern und Waffenplätzen in verschiedenen Kantonen zur Diskussion. Das Zwei-Start-Modell der RS, das nun vorgesehen ist und wesentliche Verbesserungen bringen soll, ist infrage gestellt, ebenso die Verkürzung der Dienstleistungszeit. Auch an der Ausrüstung müssten Abstriche gemacht werden. Der Zeitpunkt der vollständigen Ausrüstung der Truppe würde sich hinauszögern.
Auch die Frage des Verhältnisses der Betriebskosten zu den Investitionen wurde diskutiert. Günstig liegt dieses Verhältnis, wenn für den Betrieb etwa 60 Prozent verwendet werden, während dann etwa 40 Prozent für Investitionen und die Erneuerung zur Verfügung stehen. Dieses Verhältnis hat sich in den letzten Jahren laufend zuungunsten der Investitionen verschlechtert. Damit besteht nach Ansicht der Mehrheit der Kommission die Gefahr, dass die Armeeausrüstung und die Immobilien veralten. Auch die Tatsache wurde besprochen, dass die Armee in den letzten zwanzig Jahren namhafte Beiträge zu Sparprogrammen geleistet hat. Damit hat sich ihr Budget in den letzten Jahren im Vergleich zu jenem von vor zwanzig Jahren von 20 Prozent des Haushaltes auf etwa 7 Prozent reduziert.
Es wurde festgestellt, dass sich grundsätzlich die Bedrohungslage in den letzten zwanzig Jahren nach dem Fall der Mauer verändert hat und sich die Armee damit auf die neue Lage einzustellen hat. In der Diskussion wurde aber auch klar, dass die Bedrohungslage mit dem arabischen Frühling gerade in den letzten zwei Jahren wieder unklarer und volatiler geworden ist.
So argumentiert die Mehrheit, die deshalb an den Eckwerten einer Armee mit 100 000 Armeeangehörigen und einem Plafond von 5 Milliarden Franken festhalten will und verlangt, dass die Planung der Weiterentwicklung der Armee auf dieser Basis vorgenommen wird.
Die Minderheit führt aus, dass es der falsche Ansatz sei, den Plafond festzulegen, ohne eine Auslegeordnung zu machen und über die heutigen Herausforderungen der Armee und die heutigen Bedrohungen zu diskutieren. Die Minderheit vertritt auch die Meinung, dass der Umbau des Leistungsprofils unter Berücksichtigung der heutigen Bedrohungen und die Finanzierbarkeit der Armee Priorität haben. Es müsse zuerst definiert werden, welche Herausforderungen die Armee heute zu bewältigen habe, bevor ihr Finanzen zur Verfügung gestellt werden. Eine kleinere, aber gut ausgerüstete Armee sei viel sinnvoller. Im Weiteren seien auch die Konsequenzen des geplanten Sparprogrammes aufzuzeigen, und zwar nicht nur bezüglich der Armee, sondern auch bezüglich der anderen Staatsaufgaben, vor allem auch als [PAGE 492] Konsequenz der Erhöhung des Plafonds. In der Frage der aktuellen Bedrohungslage schieden sich die Geister der Mehrheit und der Minderheit.
Ein grosses Thema waren die in den letzten Jahren an die Bundeskasse zurückgegebenen Kreditreste, die bis und mit 2012 zirka eine Milliarde Franken betragen. Solange die Armee jährlich Geld zurückgebe, sei eine Erhöhung der finanziellen Mittel kein Thema. Kreditreste entstanden in den letzten Jahren, weil Budgetpositionen nicht aufgebraucht wurden. Dies geschah infolge von Verzögerungen bei Projekten, von Verzögerungen in der Auslieferung beschlossener Anschaffungen und infolge der Aufgabe ganzer Projekte. Kreditreste könnten in das Folgejahr übertragen werden, wenn die Schuldenbremse eingehalten würde. Aber mit Blick auf die Einhaltung der Schuldenbremse konnten in den letzten drei Jahren keine Kreditreste übertragen werden.
Der Einwand, die Armee verfüge aufgrund dieser Tatsache über zu viele Mittel, verfängt deshalb für die Mehrheit der Kommission nicht, denn bereits der Betrieb verschlingt einen grossen Teil des Budgets, und bei den Investitionen gerät die Armee in den Rückstand.
Es wurden auch die Konsequenzen des Entscheides des Bundesrates diskutiert, falls in Zukunft eine Armee von 100 000 Armeeangehörigen 4,4 Milliarden Franken zur Verfügung habe, zuzüglich des Zuschusses für den Gripen-Fonds in der Höhe von 300 Millionen Franken. Es wurde von der Schliessung von Waffenplätzen, Armeespitälern und Flugplätzen gesprochen, vom Verzicht auf gewisse Systeme und von verzögerten Beschaffungen und Schwächungen bei der Ausrüstung für die Truppe. Die Kommissionsmehrheit will aber auf keinen Fall, dass aufgrund eines verkleinerten Budgets und der vorgesehenen Beschaffung der Flugzeuge das Heer gegen die Luftwaffe ausgespielt wird. Die Armee ist als Gesamtsystem zu betrachten und zu behandeln. Die Beseitigung der Ausrüstungslücken der Truppen muss weiter angestrebt werden.
Die Kommission hat mit 15 zu 10 Stimmen der Kommissionsmotion zugestimmt und bittet Sie, dasselbe zu tun.