Fischer Roland · Nationalrat · 2013-03-21
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-03-21
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative will die grünliberale Fraktion die ausserdienstliche Schiesspflicht, das heisst also das obligatorische Schiessen, aufheben. Dazu schlagen wir eine Änderung von Artikel 63 des Militärgesetzes vor; dort ist heute die ausserdienstliche Schiesspflicht geregelt. An dieser Stelle soll ein neuer Artikel eingefügt werden, wonach die Armee verpflichtet wird, die persönlichen Waffen der Armeeangehörigen am Ende eines Dienstes einzusammeln und beim Antreten des nächsten Dienstes wieder auszuhändigen. Die persönliche Waffe kann jedoch auf Antrag an den Kommandanten auch mit nach Hause gegeben werden.
Die parlamentarische Initiative hat also zwei Teile. Im Wesentlichen sprechen aus unserer Sicht drei Gründe für diese Initiative:
1. Der erste und wichtigste Grund ist, dass wir der Überzeugung sind, dass heute das obligatorische Schiessen aus militärischer Sicht keinen Sinn mehr macht. Heute wird der Soldat nach seiner RS zu jährlichen WK einberufen; ein Teil der Soldaten leistet den Dienst als Durchdiener. Mit 30 Jahren sind die meisten Armeeangehörigen nicht mehr dienstpflichtig. Vor diesem Hintergrund ist es nicht mehr sinnvoll, dass die Soldaten neben den WK auch noch jährlich zum Obligatorischen aufgeboten werden. Die Schiessausbildung kann doch viel effizienter und effektiver zu Beginn eines WK durchgeführt werden.
2. Auch ergibt das Obligatorische von der Art der Ausbildung her keinen Sinn. Der Rekrut lernt in der RS die Handhabung der Waffe im Drill; das ist gut so, da die Handhabung beherrscht werden muss. Das Obligatorische erfolgt jedoch ganz anders. Hat man das obligatorische Schiessprogramm absolviert, ist man nach kurzer Zeit - man gibt ja lediglich schnell 20 Schuss ab - wieder aus dem Schiessstand raus. Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Ausbildungsnutzen des Obligatorischen ist. Das Obligatorische soll die sichere Handhabung der Waffe garantieren. Heute erfüllen aber 10 Prozent der Soldaten die Schiesspflicht nicht.
Auch als ehemaliger Zugführer musste ich immer wieder feststellen, dass beim Einrücken in den WK bei der Handhabung der Waffe jeweils vieles zu wünschen übrigliess. Ich bin deshalb aus persönlicher Erfahrung überzeugt, dass es viel sinnvoller wäre, zu Beginn des WK einen Tag für die Schiessausbildung zu investieren.
3. Der finanzielle Aufwand kommt hinzu. Auch für das Jahr 2013 haben wir im Bundesbudget 9,5 Millionen Franken für das ausserdienstliche Schiesswesen eingestellt. Es ist viel Geld, wenn man bedenkt, dass der Nutzen relativ klein ist. Vor dem Hintergrund der knappen Finanzen der Armee stellt sich deshalb die Frage, ob diese finanziellen Mittel nicht sinnvoller eingesetzt werden können. Ausserdem steht das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket vor der Tür. Würden die Beiträge an das ausserdienstliche Schiesswesen z. B. ab 2015 wegfallen, könnte ein wesentlicher Teil des Sparbeitrages der Armee aufgefangen werden. Hinzu kommt, dass auch in den Kantonen und den Gemeinden oft Kosten für die Durchführung des obligatorischen Schiessens anfallen.
Der zweite Teil der Initiative betrifft die Abgabe der Waffe nach Hause. Eines der Argumente der Gegner der Waffenschutz-Initiative war damals, dass die Waffe nach Hause gegeben werden müsse, damit die Soldaten an das obligatorische Schiessen gehen können. Nun, wenn das Obligatorische wegfällt, gibt es keinen Grund mehr, die Waffe zu Hause aufzubewahren, zumal die Abgabe der Waffe nach Hause immer auch ein gewisses Sicherheitsrisiko beinhaltet. Das müssen wir leider aufgrund von verschiedenen Vorkommnissen in den letzten Jahren feststellen. Die Waffe soll am Ende des WK wie anderes Material und andere Waffen auch im Zeughaus deponiert werden. Ich denke, das ist logistisch kein Problem für die beste Armee der Welt. Wir wollen jedoch die Abgabe nach Hause nicht vollständig verbieten. Auf Antrag an den Kommandanten soll die Waffe nach Hause gegeben werden können. Wir würden somit das heute geltende System einfach umkehren. Vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der Armee wäre es sinnvoll, die Mittel auf die wesentlichen Ausbildungselemente zu beschränken. Dazu gehört auch der Mut, Traditionen über Bord zu werfen, falls sie sachlich nicht mehr genügen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.