Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21
Wortprotokoll
Auch hier unterstütze ich die Minderheit; sie nimmt ja den bundesrätlichen Antrag auf.
Es ist eine Besonderheit unseres Rechtes, dass beispielsweise zu lebenslänglichem Gefängnis Verurteilte in Tat und Wahrheit nicht lebenslänglich im Gefängnis bleiben, sondern spätestens nach zwanzig Jahren wieder herauskommen. Hier wird nach Gesetz der Ausweis "für immer" entzogen, in Tat und Wahrheit ist das aber eine Frist. Die Frage ist: Wie lange dauert jetzt diese Frist? Sind es, nachdem immerhin eine Instanz das Vergehen als so gravierend angeschaut hat, dass sie den Ausweis "für immer" entzogen hat, fünf Jahre, oder sind es zehn Jahre? Wir sind der Meinung, es sollten zehn Jahre sein.