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Binder Max · Nationalrat · 2001-06-21

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

Die Minderheit möchte hier mit ihrem Antrag die Taxifahrer von den Fahrtenschreibern befreien. Es sind aber nicht nur die Taxifahrer, Sie werden das später sehen. Sie sollen aber ihr Gewerbe wie ihre Kollegen im Ausland ausüben können.

In keinem europäischen Land müssen Fahrtenschreiber mitgeführt werden. Im Übrigen stellt man fest, dass die heutigen Fahrtenschreiber, wie sie in der Schweiz existieren, nicht mehr produziert werden. Damit wird über kurz oder lang ohnehin Handlungsbedarf bestehen.

Mit dem Antrag der Minderheit sollen die angestellten Taxifahrer dem normalen Arbeitsgesetz unterstellt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit ist dort festgelegt. Als Angestellte erachten wir selbstverständlich auch Taxifahrer, die einer Zentrale angeschlossen sind und also keine eigene Telefonnummer haben. Ich glaube auch, dass ein Taxifahrer weiss, dass er eine hohe Verantwortung hat, vor allem dann, wenn er ein Selbstständigerwerbender ist. Es wäre eine böse Unterstellung zu sagen, wie das in der Kommission geschehen ist, ein Taxifahrer, der selbstständig erwerbend sei, würde dann 24 Stunden am Tag und allenfalls sogar sieben Tage in der Woche arbeiten. Ich glaube, das macht kein Taxifahrer, denn irgendwo stellt er dann selbst seine Grenzen fest, er würde auch keine Kundschaft mehr mitführen können.

Die Frage stellt sich letztlich, wieso überhaupt private Lenkerinnen und Lenker, wie wir es hier alle sind, ungeachtet der Zeit ein Auto lenken können. Ich denke hier allenfalls an den Ferienverkehr. Ich stelle oft fest, dass Kolleginnen und Kollegen sagen, sie wären während zehn Stunden Auto gefahren und hätten so ihr Ferienziel erreicht. Selbstverständlich kann man sagen, das tue jeder in eigener Verantwortung und kassiere auch kein Geld dafür.

Er führt aber immerhin seine Familie, seine Freunde oder wen auch immer im Auto mit. Für diese Art von Fahrern stellt man offenbar keine solchen Bedingungen. Ich möchte absolut nicht der Forderung das Wort reden, es sei in jedem PW ein Fahrtenschreiber einzuführen - das ganz bestimmt nicht! Aber hier geht man von einer falschen Voraussetzung aus, wenn man annimmt, die Taxifahrer würden dann ein völlig anderes Verhalten an den Tag legen.

Man stellt auch fest, dass es keine Unterschiede gibt bezüglich der Unfälle zwischen dem ausländischen Taxigewerbe, wo solche Fahrtenschreiber nicht eingebaut sind, und dem schweizerischen.

Dieser Antrag ist übrigens mit dem EU-Recht im Landverkehrsabkommen kompatibel. In den Bestimmungen, die die Schweiz mit dem Landverkehrsabkommen übernommen hat, gibt es die Fahrtenschreiberpflicht einerseits für die schweren Motorwagen zum Gütertransport und andererseits bei Fahrten zum Personentransport, sobald das Fahrzeug mehr als acht Sitze hat. Das sind also Kleinbusse und allenfalls Taxis. Insofern ist unser Antrag absolut mit dieser Regelung kompatibel.

Wir stellen fest, dass selbst beim Gütertransport Kleintransportfahrzeuge keine Fahrtenschreiber benötigen. Selbstverständlich ist das Lenken eines schweren Motorwagens, eines Cars oder eines Busses von der Verantwortung her sicher etwas anderes. Das tasten wir aber nicht an; wir tasten nur Personenwagen an, eben das Taxigewerbe.

Zu Artikel 56 Absatz 1: Wenn Sie bei Artikel 25 der Minderheit zustimmen, ist die logische Folge davon in Artikel 56 die Unterstellung unter das Arbeitsgesetz. Ich werde also zu Artikel 56 Absatz 1 nicht mehr sprechen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie namens der Minderheit, diesem Antrag zuzustimmen.

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