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AB 131518

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-18

Wortprotokoll

Das ist noch die einzige Differenz, die wir heute Morgen in diesem Gesetz beraten haben. Es geht um die Frage, ob der Bund im Falle einer Pandemie nicht nur die Kosten für die von seinen Organen angeordnete Untersuchung, Überwachung, Quarantäne oder Absonderung der Reisenden übernimmt, sondern auch die Kosten für die Vorbereitung in den Betrieben für einen solchen Fall gemäss Artikel 42 respektive der Mitwirkungspflicht gemäss Artikel 43 trägt.

Der Nationalrat hat zweimal entschieden, dass der Bund auch für jene Kosten geradestehen müsste. Der Ständerat fand in der ersten Lesung hingegen, dass diese Vorbereitung Sache der Unternehmen sei und keine neue Privilegierung oder Subventionierung nötig sei. Angesichts der Tatsache, dass die Flughäfen und Häfen als Zugangsorte in solchen Fällen doch grossen Herausforderungen gegenüberstehen, hat sich in der SGK ein Kompromissantrag durchgesetzt; die Mittelbeteiligung wird aber nicht als absolute Selbstverständlichkeit erwähnt, sondern dahingehend, dass sich der Bund "an ausserordentlichen Auslagen und Aufwendungen beteiligen kann", "falls sie für die betroffenen Unternehmen zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung führen".

Ich bitte Sie namens der Kommission, diesem Kompromissantrag zuzustimmen.

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