Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2012-11-26
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-11-26
Wortprotokoll
Vertrauen ist gut, aber Aufsicht muss sein. Die SP-Fraktion wird auf den Gesetzentwurf eintreten und ihm zustimmen. Sie sieht den Entwurf nur als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, als eine absolute Minimallösung. Das Schliessen der schon vor Langem entdeckten Aufsichts- und Kontrolllücke ist überfällig. Seit 2002, also seit zehn Jahren, bearbeitet die Eidgenössische Finanzkontrolle diese Lücke mit grossem Aufwand. Sie wurde durch die Motion der NFA-Kommission "Oberaufsicht bei der direkten Bundessteuer" (07.3282) aus dem Jahr 2007 unterstützt. Es ist mir wichtig, den Auftrag dieser Motion hier für das Amtliche Bulletin zu zitieren: "Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Verbesserungsmöglichkeiten der Kontrolle über den Bezug der direkten Bundessteuer zu prüfen, mit dem Ziel, die Ordnungsmässigkeit zu gewährleisten." Auch die damalige NFA-Kommission, die Kommission 06.094, gelangte also zur Auffassung, dass die Ordnungs- und Rechtmässigkeit bei der Erhebung der direkten Bundessteuer nicht in allen Kantonen gesichert war.
Die SP würde heute eine konsequente und schweizweit harmonisierte Lösung vorziehen. Sie wird sich auch in Zukunft für eine solche Lösung engagieren. Das Gesetzesprojekt der Eidgenössischen Finanzkontrolle, das von der Mehrheit der Kantone als zu Beaufsichtigende nicht goutiert wurde, wäre sachgerecht und zielführend gewesen. Es hätte schweizweit für Einheitlichkeit gesorgt, landesweit den gleichen Prüfstandard gesetzt und alle Kantone gleich behandelt. Der Kantönligeist wollte es anders: Eine Mehrheit der Kantone lehnte diese Vorlage unter dem Deckmantel der Unabhängigkeit der kantonalen Finanzkontrollen sowie der Beachtung der Organisationsautonomie der Kantone ab.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist heute, nach zehn Jahre langem und zähem Ringen des Bundes mit den Kantonen, ein historisches Dokument dafür, wie föderal der schweizerische Föderalismus ist. Kaum ein anderes Land würde es akzeptieren, dass 26 Gebietseinheiten beim Erheben und Abliefern von immerhin 18 Milliarden Franken an direkten Bundessteuern nicht durch eine zentrale Aufsichtsinstanz mindestens beaufsichtigt würden. Oder kennen Sie ein Land, das nicht mit einem eigenen Organ sicherstellen würde, dass eine Steuer, die eine seiner nationalen Haupteinnahmequellen darstellt, wirklich überall ordnungs- und rechtmässig erhoben und abgeliefert wird?
Die SP-Fraktion wird heute also ohne Begeisterung auf diesen bescheidenen, ja minimalen Gesetzentwurf eintreten und ihn auch annehmen. Er ist seit zehn Jahren überfällig, er kostete viel zu viel Zeit und Aufwand. Die SP wird am Thema dranbleiben - "affaire à suivre".