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Müller Thomas · Nationalrat · 2012-11-26

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-11-26

Wortprotokoll

Die Vorlage zur Teiländerung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) geht auf eine Motion der Spezialkommission NFA zurück, die die Räte am 14. Juni 2007 in geänderter Form angenommen haben. Die Gesetzesänderung schliesst eine Prüfungslücke.

Die direkte Bundessteuer macht mit 18 Milliarden Franken rund einen Drittel der Gesamteinnahmen des Bundes aus. Erhoben wird die direkte Bundessteuer von den Kantonen unter der Fachaufsicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Kantone bekommen dafür 17 Prozent der erhobenen Steuer.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung schliesst eine Prüfungslücke im Bereich der Finanzaufsicht. Der neue Artikel 104a DBG verpflichtet die Kantone, die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Erhebung und der Ablieferung des Bundesanteils der direkten Bundessteuer durch eine unabhängige Stelle jährlich prüfen zu lassen. Das Prüfungsergebnis ist der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Eidgenössischen Finanzkontrolle mitzuteilen. Im Unterlassungsfall kann das Eidgenössische Finanzdepartement auf Antrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung und auf Kosten des Kantons ein nach den Vorschriften des Revisionsgesetzes als Revisionsexpertin zugelassenes Revisionsunternehmen mit der Prüfung beauftragen. Für die Ausgestaltung der Prüfung wurden mehrere Anläufe genommen. Die nun vorgeschlagene Lösung mit dem neuen Artikel 104a DBG wurde mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren abgesprochen.

Der Ständerat stimmte als Erstrat der Gesetzesänderung in der Herbstsession 2012 ohne Gegenstimme zu. Die Finanzkommission des Nationalrates stimmte der Gesetzesänderung an ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2012 einstimmig zu.