Müller Geri · Nationalrat · 2012-03-14
Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2012-03-14
Wortprotokoll
Die Ausgangslage ist klar: Es geht um Produkte, die in international als besetzt anerkannten Gebieten produziert werden, hier in Gebieten, die seit 1967 besetzt sind. Es gibt in den Genfer Zusatzprotokollen eine klare Bestimmung, wonach in besetzten Gebieten keine Produktion unterhalten werden darf, vor allem nicht durch das besetzende Land. Es geht nicht um die Wirtschaft des besetzten Landes, sondern um das besetzende Land. In dem Sinne ist eigentlich alles klar geregelt. Das ist nicht nur etwas, was die Schweiz so sieht, das sehen auch andere Länder so.
Die Situation ist aber so, dass in diesem besetzten Gebiet, es geht vor allem um das Westjordanland, einige Produkte erzeugt werden und dann mit dem Herkunftsnachweis "Israel" verkauft werden. Wir haben in der Kommission darüber intensiv diskutiert. Es war für einige Kommissionsmitglieder klar, dass das ein Tatbestand ist, der nicht gut ist. Ein Kommissionskollege hat sich dann aber auch anders geäussert. Er hat gesagt, ja, man ziele jetzt nur auf ein Land und bei anderen Ländern, die den Linken sympathischer seien, werde das nicht so gesehen. Wenn es solche Gebiete geben sollte, würde das dort auch gelten. Dazu gehört z. B. die Westsahara, bei der es auch international anerkannt ist, dass sie besetzt ist; wenn es Produkte geben würde, die Marokko dort herstellen liesse und dann als marokkanische Produkte verkaufen würde, müsste man genau gleich vorgehen. Es spielt also keine Rolle, wer wo besetzt, sondern es gilt, dass aus besetzten Gebieten keine Produkte mit dem Label des Besatzerlandes ausgestattet und exportiert werden dürfen. Das ist die Ausgangslage, mehr nicht.
Wir haben in diesem Rat schon einmal beschlossen, dass Efta-begünstigte Produkte nicht so bezeichnet werden dürfen, wenn sie in besetzten Gebieten produziert werden. Warum? Es gibt einen Vertrag zwischen der Efta und Israel und einen zwischen der Efta und der palästinensischen Autonomiebehörde. Dort ist das klar geregelt. Wenn jetzt Kollege Vischer verlangt, dass man wirklich Fakten schafft und sagt, dass diese Produkte nicht exportiert werden dürfen, wenn sie trotzdem so bezeichnet werden, ist das eigentlich eine Umsetzung dessen, was international anerkannt worden ist.
Zur Frage, die vorhin gestellt worden ist, zu dieser sogenannt heiklen Frage "Kauft nicht bei Juden": Das ist überhaupt nicht das Thema. Ich kann Ihnen sagen, dass es nicht alleine ein Anliegen der Palästinenser oder der Schweizer, die das unterstützen würden, ist, sondern es wird auch im Land selber als eine Fehlentwicklung erachtet. Nur ist diese Gruppe eine Minorität. Das heisst noch lange nicht, dass ein jüdisches Geschäft hier boykottiert wird, sofern es eben nicht solche Waren anbietet; dafür gibt es verschiedene Geschäfte, die auch von uns bedient werden. Mit dem hat das wirklich bei Weitem nichts zu tun. Es geht darum, internationale Abkommen einzuhalten und sie auch umzusetzen.
Die Bewegung, die es in den verschiedenen Verteilern geben wird, ist zum Teil bereits angedacht. Ich kann Ihnen sagen, dass in anderen Ländern, zum Beispiel in Schweden, eine Schlossfabrik zurückgezogen worden ist, dass Caterpillar seine Produktion dort eingestellt hat, dass auch andere [PAGE 459] Länder aus diesem Tatbestand der Besetzung Konsequenzen gezogen haben.
Wir bitten Sie sehr, als Parlament, das eigentlich sonst das internationale Völkerrecht wahrnimmt und auch die Genfer Konventionen anerkennt, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.