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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2012-03-13

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-13

Wortprotokoll

Mit dem neuen Artikel 64a der Bundesverfassung erhielt der Bund 2006 den Auftrag, die Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen. Bis 2011 leistete der Bund jährlich Finanzhilfen an verschiedene Dachverbände der Weiterbildung. Die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von Organisationen der Weiterbildung waren die Richtlinien des Eidgenössischen Departementes des Innern vom 20. Januar 1992.

Bei diesen Organisationen handelt es sich um Dachverbände, welche es sich zum Ziel gesetzt haben, den Erwachsenen nach der obligatorischen Schulzeit jene Kompetenzen zu vermitteln, welche insbesondere ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft verbessern können. Das Parlament hat die Aufgaben dieser Dachverbände, insbesondere in den Bereichen der Koordination, der Transparenz und der Qualität der Weiterbildung, bisher unterstützt und anerkannt.

Mit der Annahme des Kulturförderungsgesetzes in den beiden Räten im Dezember 2009 entschied das Parlament, den Anwendungsbereich von Artikel 15 auf die Bereiche Leseförderung und Bekämpfung des Illettrismus zu beschränken. Das Gesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Damit wurden auch die eingangs erwähnten Richtlinien aufgehoben, welche es bis dahin ermöglicht hatten, die Dachverbände der Weiterbildung zu unterstützen.

Eine neue Regelung der Finanzierungsmassnahmen für Weiterbildungsbereiche mit Ausnahme der Leseförderung und der Bekämpfung des Illettrismus ist im künftigen Weiterbildungsgesetz vorgesehen. Da dieses jedoch erst Ende 2012 an das Parlament überwiesen werden soll, könnte im Jahr 2012 die Finanzierung der Dachverbände nicht mehr fortgeführt werden. Im Rahmen der Beratung der BFI-Botschaft 2012 hat das Parlament beim Bundesbeschluss 1 beschlossen, 0,9 Millionen Franken für die Unterstützung der Dachverbände bereitzustellen. Gemäss Artikel 32 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes braucht es jedoch für die Ausgaben des Bundes zwingend eine gesetzliche Grundlage. Daher bleiben die Beiträge bis zum Vorliegen einer Gesetzesgrundlage gesperrt.

Um die Organisationen im Sinne einer Überbrückung weiterhin im gleichen Umfang unterstützen zu können, nahmen sowohl der Stände- als auch der Nationalrat eine Motion (11.3180) zur Übergangsfinanzierung für die Dachverbände der Weiterbildung bis Ende 2012 an. Die Motion beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass ab 2012 bis Inkrafttreten des Weiterbildungsgesetzes die bestehenden Subventionen für die Dachverbände der Weiterbildung unverändert gesichert bleiben. Am 18. Januar dieses Jahres überwies der Bundesrat einen dringlichen Gesetzentwurf an das Parlament und erfüllte damit die Motion.

Das vorliegende Gesetz regelt die finanzielle Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung für das Jahr 2012. Es ist nach meiner Erinnerung das erste Gesetz, das nur in einem Jahr gültig ist und dann automatisch verfällt; es tritt nämlich am 31. Dezember 2012 automatisch wieder ausser Kraft. Die in diesem Gesetz festgelegten Bedingungen entsprechen der bisherigen Praxis. Mit der Vorlage wird lediglich verhindert, dass gut funktionierende, vom Bund über lange Jahre unterstützte Strukturen der Weiterbildung gefährdet sind. Das Gesetz soll auch kein Präjudiz sein. Die Grundsatzdiskussion über die künftige finanzielle Unterstützung von Organisationen der Weiterbildung soll nämlich in Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung im Rahmen der Erarbeitung des Weiterbildungsgesetzes stattfinden.

Sowohl die WBK des Ständerates als auch die WBK Ihres Rates haben dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt. Der Ständerat hat die Vorlage letzte Woche einstimmig verabschiedet.

Im Namen der WBK Ihres Rates beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr so, wie sie der Bundesrat vorgelegt hat, zuzustimmen.