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Graf Maya · Nationalrat · 2012-03-13

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2012-03-13

Wortprotokoll

Bei Artikel 6 geht es um Grundsätze und Aufträge, die Forschungsorgane bei der Planung ihrer Tätigkeiten und bei der Verwendung der Bundesmittel beachten müssen. In Absatz 2 wird gesagt, was sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben fördern müssen. Es werden der wissenschaftliche Nachwuchs, die Chancengleichheit und die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann und das Einhalten rechtlicher und ethischer Vorgaben bei der Gewinnung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse genannt; dies ist sehr zu unterstützen. Leider fehlt aber in dieser Totalrevision eine wichtige Aufgabe, wie sie noch im geltenden Gesetz in Artikel 2 unter den Grundsätzen steht, nämlich, dass bei der Erfüllung der Aufgaben der Forschungsorgane auch ein Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen zentral wichtig ist.

Die Minderheit II beantragt Ihnen deshalb, unter Buchstabe bbis die Formulierung aus dem bestehenden Gesetz aufzunehmen. Die Minderheit ist sich durchaus bewusst, dass gemäss Absatz 3 die nachhaltige Entwicklung als Ziel beachtet werden muss, doch scheint es ihr in der heutigen Zeit existenziell wichtig, die Ressourcenfrage gerade in der Forschung zu beachten und als Aufgabe zu fördern. Die nachhaltige Nutzung aller unserer Ressourcen in der Schweiz, ja auf unserem ganzen Planeten wird für unsere zukünftige Entwicklung entscheidend sein. Geben wir daher den Forschungsorganen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hier in den Grundsätzen diese Fördermöglichkeit.

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