Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-03
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-03
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen und damit der Mehrheit Ihrer UREK zu folgen.
Sie haben mit der parlamentarischen Initiative 12.400 ein System gewählt, das gezielt darauf ausgerichtet ist, wen man mit welchen Mitteln entlasten will. Das hier ist eine Giesskanne. Mit der parlamentarischen Initiative 12.400 haben Sie bestimmt, dass es um die 300 bis 600 stromintensiven Unternehmen geht und nicht Tausende - einfach unbestimmt jeder industrielle Endverbraucher - profitieren sollen. Es ist nicht jeder industrielle Endverbraucher von einer Strompreiserhöhung gleich betroffen wie die stromintensiven Kunden. Das wäre falsch.
Sie haben zudem mit der parlamentarischen Initiative 12.400 - und das ja auch entsprechend den bundesrätlichen Vorgaben - bestimmt, dass eine Gegenleistung erwartet wird. Jedes Industrieunternehmen hat ein Interesse, effizienter zu werden. Mit der Leistungsvereinbarung werden wir uns dann mit ihm einigen, und es erhält als Belohnung entsprechend die Rückerstattung des Netzentgeltes. Es ist also nicht eine voraussetzungslose und bedingungslose Befreiung, sondern sie erfolgt eben gegen eine Vereinbarung mit entsprechenden Leistungszielen, die man erreichen muss. Auch das fehlt in dieser Motion, was eigentlich jeglicher Subventionspolitik widerspricht. Sogar in der Landwirtschaft verlangen wir ja im Direktzahlungssystem die Erbringung des ökologischen Leistungsnachweises; das ist auch an gewisse Bedingungen geknüpft. Das hier wäre also ein Widerspruch in unserem System.
Ich bin einverstanden damit, dass unsere Industrie wettbewerbsfähig sein muss; das ist unbestritten. Aber wir haben nun einmal höhere Löhne, wir haben andere Arbeitszeiten, wir haben andere Bodenpreise. Wenn das das Credo wäre, müsste man in vielen anderen Bereichen sagen, dass wir benachteiligt sind, dass wir keine europäischen Löhne haben, dass wir keine französischen Arbeitszeiten haben usw. Das kann es ja wohl nicht sein. Wir müssen, in einer Gesamtbeurteilung, den Werkplatz Schweiz konkurrenzfähig halten. Daran haben wir alle ein Interesse. Wenn wir den Benchmark für die Industriestrompreise anschauen, sehen wir, dass die Schweiz nach wie vor im vordersten Drittel Europas ist. Schlechter sind wir noch bei den gezielten Vereinbarungen von Energieversorgungsunternehmen mit Grosskunden. Grosskunden können den Anbieter bei uns heute schon frei wählen, die anderen noch nicht. Hier ist die Antwort meines Erachtens der zweite Schritt der Marktöffnung: Dann können weitere Industriebetriebe, wie alle anderen auch, von allenfalls günstigeren Energieversorgungsunternehmen profitieren.
Zu guter Letzt sei nochmals daran erinnert, dass nur schon innerhalb der Schweiz die Differenz vom tiefsten zum höchsten Strompreis für die Industriebetriebe wie auch für die Haushalte 40 Prozent beträgt! Wir müssen, glaube ich, zuerst einmal schauen, dass die Preise innerhalb der Schweiz einigermassen einheitlich sind. Deshalb haben wir keinen Grund, neben jenen industriellen Endverbrauchern, die wir mit der parlamentarischen Initiative 12.400 vom Netzzuschlag befreien, noch weitere, zusätzliche industrielle Endverbraucher vom Netzzuschlag zu befreien.