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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-03

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für die Debatte und dafür, dass Sie - so, wie es aussieht - auf diese Vorlage eintreten werden. Es ist ja nicht eine Vorlage des Bundesrates. Wir haben es nie sehr gerne, wenn man Einzelprobleme aus einer "vue d'ensemble", aus einer kohärenten Gesetzgebung herauslöst. Wir haben uns aber auch nicht dagegen gewehrt, weil Sie mit dieser Vorlage - so, wie sie konzipiert ist - gegenüber der Botschaft des Bundesrates ein oder, je nachdem, auch zwei Jahre Zeit gewinnen. Die Revision gemäss Botschaft dürfte, wenn man die längeren Debatten im Parlament einberechnet, sicher nicht vor 2015 oder 2016 in Kraft treten. Insofern stellt sich der Bundesrat diesem Anliegen nicht entgegen, auch wenn wir damit - das kam in einzelnen Voten zum Ausdruck - die effektiven Probleme der KEV nur zu einem kleinen Teil beseitigen können. Das können Sie in eine Vorlage, die ein kleiner Wurf ist, nicht auch noch mit einbeziehen. Es handelt sich also um eine Übergangslösung, aber sie zielt in die richtige Richtung.

Vor einem Jahr wurden in den Räten zig Motionen angenommen, mit dem Ziel, die Deckelung ganz oder teilweise aufzuheben, mit dem Ziel, die Warteliste abzubauen, und mit dem Ziel, die Grossverbraucher zu entlasten. All das haben Sie somit politisch auch unterstützt. Insofern ist diese Vorlage kohärent.

Ich äussere mich im Folgenden vor allem auch zu den Fragen, die im Zusammenhang mit diesen Problemen aufgeworfen worden sind. Beginnen wir mit der Erhöhung des Netzzuschlages von heute 1 auf 1,5 Rappen. Es ist mit Sicherheit so, dass das im Sinne einer Sofortmassnahme die Massnahmen zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien unterstützt. Wir haben damit jährlich rund 300 Millionen Franken mehr zur Verfügung. Angesichts [PAGE 379] der Warteliste glauben wir auch, dass sehr viele gutwillige Projektanten, die aus eigener Initiative etwas tun wollen, deren Projekte aber bisher halt noch nicht behandelt werden konnten und ohne diese Erhöhung noch auf Jahre hinaus blockiert wären, davon profitieren können. Das macht Sinn; mit den weiteren 300 Millionen Franken können wir tatsächlich die Warteliste - je nachdem, wie viele Projekte dann noch wegfallen werden - bis zu den Projekten aus dem Jahr 2011 reduzieren. Die Warteliste wird also nicht vollständig abgebaut, aber ein grosser Teil der hängigen Gesuche kann einer Lösung zugeführt werden.

Wir begrüssen grundsätzlich, dass die gesetzliche Verankerung der Eigenverbrauchsregelung jetzt vorgenommen wird. Auch das betrifft eine Erfahrung aus der bisherigen KEV: Es ist relativ unverständlich für jemanden, der selber Strom produziert und einspeist, dass er diesen zu einem Preis, den ihm das Elektrizitätswerk vorschreibt, wieder zurückkaufen muss. Das ist ein Systemfehler. Wir meinen, damit setzen wir einen neuen Anreiz, was auch zu einer Entlastung der Netze führen kann.

Mit den höheren Zubaumengen bei der Fotovoltaik ab 2014 haben wir auch noch die Diskussion, wie wir das langfristig lösen wollen. Sie wissen, dass der Bundesrat nach wie vor auf jährlichen Kontingenten beharrt, und zwar nicht, weil er gegen die Fotovoltaik ist, sondern weil mit der verbesserten Technologie der Steuer-, der Förderfranken besser eingesetzt wird. Wir wollen eine kontinuierliche Förderung, einen kontinuierlichen Profit aus dem technologischen Fortschritt. Mit einer schnellen und unkontrollierten Förderung würde die Fotovoltaik gegenüber anderen Technologien übermässig privilegiert; das wäre nicht im Sinne der auf lange Frist angelegten Energiepolitik. Wir werden dann gestützt darauf auch die Zubaumengen für die Fotovoltaik im Gesetz anpassen. Denn mit diesen erhöhten Fördergeldern werden natürlich auch die Ziele für 2020, 2035 anzupassen sein: Mit den zusätzlichen Geldern dürfen wir hoffentlich mehr installierte Leistung erwarten.

Die Einmalvergütung für kleine Fotovoltaikanlagen hatte der Bundesrat selber vorgeschlagen. Wir sind einverstanden, dass das Parlament dies bereits in diesem Gesetz verankert und die Vergütung schon auslöst, sie somit vorzieht, weil wir tatsächlich überzeugt sind, dass dieses Instrument sehr hilfreich ist. Die heutige Regelung ist äusserst schwerfällig; es muss zwanzig, fünfundzwanzig Jahre lang Einspeisevergütung bezahlt werden. Österreich hat Einspeisevergütungsdauern von zehn bis fünfzehn Jahren, in anderen Staaten sind sie noch kürzer. Wir subventionieren hier mit zwanzig und fünfundzwanzig Jahren auch im europäischen Kontext sehr lange. Wir werden das korrigieren, es wird vom Bundesrat im Rahmen der Botschaft vorgeschlagen werden. Insofern ist die Einmalvergütung auch in Hinsicht auf die Administration ein Vorteil.

Weil es Kleinanlagen sind, meinen wir, dass sehr viele Investoren wahrscheinlich eher mit einer Einmalvergütung zufrieden sind als mit einer Rente, die sie fünfundzwanzig Jahre lang erhalten würden. Für sehr viele dieser Investoren spielen 10 000 Franken eine Rolle. Diese bekommen sie dann cash. Das fördert eigentlich zusätzlich den Anreiz, in Kleinanlagen zu investieren. Kleinvieh macht auch Mist; deshalb sind wir überzeugt, dass es richtig ist, hier diese vielen kleineren Hausanlagen zu fördern. Wenn es uns gelingt, gleichzeitig im Gebäudebereich mit dem Gebäudeprogramm die Massnahmen bei älteren Liegenschaften umzusetzen, wenn es uns etwa gelingt, im Wärmebereich - bei der Warmwasseraufbereitung - die Häuser schlussendlich so auszustatten, dass sie sehr nahe an die Eigenversorgung kommen, dann ist das natürlich sehr wertvoll, dann entlastet das massiv. Wir haben etwa in Bayern heute sehr viele Gemeinden, die in der Gesamtbetrachtung schon ziemlich autark geworden sind. Das entlastet natürlich auch wieder das Netz, das wir dann tatsächlich für die Industrie und für die Grossverbraucher besser nutzen können.

Erlauben Sie mir jetzt schon eine Bemerkung zu den Änderungen der UREK-SR, wonach die Grenze bei 30 Kilowatt gezogen werden soll; ich würde in der Detailberatung auf eine Wortmeldung verzichten. Hier geht es um eine Grenze, bei der man Folgendes überlegen muss: Wo setzen wir den Förderfranken am besten ein? Was bedeutet das für die Warteliste? Wenn wir die drei grössten Klassen - Anlagen bis 10, bis 20 und bis 30 Kilowatt - auf der Warteliste anschauen, so sehen wir, dass das bei allen drei Kategorien etwa gleich viel an Investitionshilfen ausmacht, nämlich je etwa 80 Millionen Franken. Wir haben in der Kategorie unter 10 Kilowatt bis Januar 2013 etwa 10 000 angemeldete Anlagen; in den Kategorien zwischen 10 und 30 Kilowatt sind es etwa 5800. Mit der Ausdehnung auf 30 Kilowatt können Sie also rund 5800 Anlagen zusätzlich mit der Einmalvergütung fördern. Wir meinen, das mache aufgrund des Fördervolumens, aber auch aufgrund der Mittel von etwa je 80 Millionen Franken Sinn. Schwenken Sie also auf die Lösung mit der Grenze von 30 Kilowatt ein, dann ist es so. Sie entspricht auch den Anpassungen des Eidgenössischen Starkstrominspektorates; damit ergäbe sich auch eine gewisse Vereinheitlichung. Ich würde diese Grenze selbstverständlich in der Botschaft zur Energiestrategie übernehmen und dann nicht nach nur wenigen Monaten wieder ein neues Konzept vorschlagen. Das würde keinen Sinn machen. Hier müssen wir vielmehr Rechtssicherheit schaffen und mindestens für ein paar Jahre bei den jetzt festgelegten Grenzen bleiben, sonst werden wir die Investoren abschrecken.

Einige Bemerkungen zu gewissen Punkten, bei denen wir gewünscht hätten, die Kommission wäre präziser gewesen: Ich habe schon die Kontingente, die Mittel für die Fotovoltaikanlagen erwähnt. Man sollte hier auch bei den Einmalvergütungen eine gestaffelte Freigabe vornehmen, um einen stetigen Zubau zu garantieren. Das Freigabetempo soll bezüglich der betroffenen Anlagen hoch sein. Hier möchten wir deshalb, dass der Abbau innert zweier Jahre vorgenommen werden kann.

Wichtig wäre es auch, den Baubeginn zu regeln. Unserer Meinung nach dürfte erst mit dem Bau einer Anlage begonnen werden, wenn die Vergütung zugesichert oder ein vorzeitiger Baubeginn bewilligt worden ist. Sonst haben wir hier die Problematik, dass diejenigen, die sich nicht an die Bestimmungen halten, trotzdem anklopfen, um eine Einmalvergütung nachfragen, und wenn dann das Kontingent schon ausgeschöpft ist, können wir das nicht finanzieren. Dann müssten wir die Finanzierung auf das nachfolgende Jahr übertragen oder schauen, dass das Kontingent nicht ausgeschöpft ist. Operativ gibt es hier also schon noch ein paar Fragen. Wir versuchen, diese Fragen auf Verordnungsebene bestmöglich zu klären, aber es wäre schön gewesen, wenn diese Fragen vom Gesetzgeber selber geklärt worden wären; das ist uns in dieser Schnellübung jetzt halt nicht gelungen, und das sind jeweils die Auswirkungen, die wir nicht so gerne sehen.

Es gibt auch die Problematik betreffend die Erweiterung von bestehenden Anlagen - ich habe gesehen, dass hierzu noch ein Einzelantrag gestellt wurde. Was ist eine Erweiterung? Ist es eine Erweiterung, wenn ich zwei zusätzliche Panels auf meinem Dach montiere? Ist dies bereits eine Erweiterung, und berechtigt dies wieder zu einer Einmalvergütung? Diese Frage ist eben auch nicht so ganz präzise geregelt. Ich begrüsse den Einzelantrag Schmid Martin deshalb sehr. Er stellt klar, dass es vor allem um wesentliche Erweiterungen von bestehenden und neuen Anlagen geht und dass nicht jede noch so kleine Erweiterung berücksichtigt wird - das würde Bürokratie und Kosten auslösen, das wäre nicht sinnvoll.

Was die stromintensiven Unternehmen betrifft, ist es sicher ein Wunsch, der von allen mitgetragen wird, dass wir den Kreis der Unternehmen, die profitieren können, von 30 auf rund 300 bis 600 Unternehmen mit einem Stromverbrauch von 5 bis 7 Terawattstunden erweitern. Das ist für den Werkplatz Schweiz wichtig. Wenn wir dies mit den Zielvereinbarungen koppeln, haben wir auch etwas davon. Herr Ständerat Freitag hat in diesem Zusammenhang etwas Wichtiges angetönt; seine Bemerkung ist einerseits richtig, andererseits aber nicht ganz präzis. Es ist so, dass diverse Staaten der EU, die Grossverbrauchern Entlastungen gewährt [PAGE 380] haben, mit der Begründung eingeklagt wurden, das sei beihilfeähnlich. Österreich verlor und musste sein System anpassen. Bei Deutschland wurde gesagt, dass die gewährte Entlastung eine unerlaubte Beihilfe ist.

Wir haben den Vorschlag Ihrer Kommission geprüft und hätten es gerne gesehen, wenn nicht nur 20 Prozent, sondern 100 Prozent der Reinvestitionen für Energieeffizienzmassnahmen vorgesehen worden wären. Dann hätte nämlich kein Problem mehr bezüglich der Beihilfen bestanden. Das wollten Sie nicht, es ist nun aber so. Ich mahne jetzt einfach an: Das ist nicht ganz mit der heutigen Beihilfe-Rechtsprechung der EU kompatibel. Wir sind aber kein EU-Mitglied und sind am Verhandeln punkto Stromabkommen. Hier wäre jedoch die erwähnte Komponente der sicherere Weg gewesen, um diese Problematik ganz zu vermeiden. Ich gehe nicht davon aus, dass wir in den nächsten zwei, drei Jahren EU-Mitglied werden oder dieses Abkommen dann schon in Kraft sein wird. Somit dürfte das nicht zu grossen Problemen führen. Es muss Ihnen aber künftig, auch bei der Beratung im Herbst, im Hinterkopf sein, dass man Entlastungen - das sind dann eben Subventionen von Grossverbrauchern - in der Regel an eine Gegenleistung koppeln muss, weil man ansonsten von einer klassischen Subvention sprechen müsste, was sehr schnell eben auch problematisch werden kann. Die Vorlage wird somit von uns grundsätzlich als mit den internationalen Verpflichtungen vereinbar eingeschätzt - einfach mit dieser kleinen Bemerkung, die ich mir noch erlaubt habe.

Zu den Voten vielleicht noch folgende Bemerkungen meinerseits:

1. Von vielen von Ihnen ist moniert worden, die Wasserkraft, die im Moment grosse Probleme am Markt habe, werde benachteiligt. Das ist natürlich so. Die Anbieter von Energie aus Wasserkraft leiden im Moment an den günstigen Strompreisen in der EU, die natürlich auf den sehr starken und raschen Ausbau der erneuerbaren Energien zurückgehen. Es ist unbestrittenermassen so; dazu haben auch gewisse übermässige Förderungen - notabene von Deutschland - beigetragen. Es gibt hier aber natürlich auch eine andere Sicht. Die Betreiber von Wasserkraftanlagen haben jahrzehntelang von guten Margen profitiert. Ich nehme deshalb an, dass ein Unternehmen, das während vierzig Jahren vom Markt profitiert hat, zwei, drei Jahre an Marktverwerfungen aushalten kann. Wenn nicht, so hätte das Management sein Unternehmen nicht optimal aufgestellt.

2. Ja, wir haben in Europa derzeit sehr günstige Tarife. Davon kann der Konsument profitieren. Ich als Konsumentin bin froh, dass die Panels so billig geworden sind. Wer in der EU Strom bezieht und einkauft, das gilt auch für kleine Energieversorgungsunternehmen, profitiert vom günstigen Einkauf von Strom. Viele Unternehmen, Herr Engler, können in ihrer Einkaufspolitik die schlechteren Wasserpreise ein Stück weit mit den günstigen Preisen, die sie in der EU am Markt bekommen, kompensieren. Das ist eben Markt.

3. Wir möchten ja an diesen Markt andocken. Insofern ist es eine Tatsache, dass der EU-Strommarkt für den Konsumenten eben durchaus auch Vorteile bringen kann. Heute profitieren nur die Grossverbraucher davon, denn sie sind ja in einem offenen Markt. Sie können auf die Verkäufer eher Druck ausüben, damit ihnen die Preisvorteile aus dem EU-Markt weitergegeben werden. Das kann die überwiegende Zahl der kleinen Stromkunden nicht, weil sie nicht wählen können, weil da der Markt noch nicht offen ist. An diese Überlegung müssen sich halt auch die Betreiber gewöhnen. Dass für die Pumpspeicherung, wie Herr Cramer richtig gesagt hat, die Lage äusserst schwierig ist, darüber sind wir uns alle einig. Dieses Marktmodell dürfte sich aber trotzdem wieder einpendeln. Wir gehen erstens klar davon aus, dass es in der EU Bewegungen gibt, die darauf zielen, gewisse Eckwerte für staatliche Förderungen zu sammeln, damit der Markt nicht übermässig verzerrt wird. Das wird sich einpendeln. Zweitens sind wir wirklich überzeugt, dass das Problem der Speicherung mit zunehmend stochastischer Energie an Bedeutung gewinnt.

4. Meine letzte Bemerkung richtet sich deshalb auch an Herrn Theiler: Ja, die Netzeinbindung der stochastischen Energie ist ein wichtiges Thema. Wir werden im Rahmen der Botschaft auch dort Antworten liefern. Schön wäre es, wenn ohne Mithilfe des Staates ein Markt entstünde. Es ist natürlich so: Wenn im Sommer sehr viel Strom produziert wird, müsste der Preis eigentlich sinken; im Winter hätten Sie dann höhere Preise. Davon würde vor allem die Wasserkraft profitieren, wenn es im Netzentgelt abgebildet würde und wenn auch jede Stromquelle gemäss ihren Vor- und Nachteilen und gemäss der Verfügbarkeit am Markt abgebildet würde. Mit künftigen Marktpreisen wird das der Fall sein. Aber das müssen wir natürlich auch aufbauen. Wir werden dazu unsere Vorschläge unterbreiten.

Voilà. Ich glaube, mit dieser Vorlage erreichen wir, dass die Warteliste schneller abgebaut wird und dass wir bei den neuen erneuerbaren Energien den Zubau beschleunigen können. Gleichzeitig erreichen wir, dass der Werkplatz Schweiz durch das höhere Netzentgelt nicht zu sehr benachteiligt wird und dass gewisse stromintensive Unternehmen hier nicht in Probleme geraten. Deshalb unterstützen wir diese Vorlage. Deshalb meinen wir, Sie sollten es schaffen, in dieser Session die Schlussabstimmung abzuhalten. Sonst verlieren Sie die Möglichkeit, die Änderung auf den 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen.

Ich danke den Kommissionen für die Arbeit und hoffe, Sie können der Kommission von der Stossrichtung her folgen.