Engler Stefan · Ständerat · 2013-06-03
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-03
Wortprotokoll
Mein Antrag betrifft eine andere Problematik in Artikel 7a Absatz 1. So, wie wir die Einspeisevergütung heute kennen, und so, wie sie heute daherkommt, ist sie eine technologiespezifische Festpreisvergütung, erfunden zum Zweck der Technologieförderung. Kollege Cramer hat schon Recht: Diese Einspeisevergütung hat etwas in Bewegung gebracht in unserem Land und viele Leute motiviert, im Bereich der erneuerbaren Energien zu investieren. Ich teile seine Ansicht, dass wir ohne diese Art der Förderung, ohne diese Umlagefinanzierung, nicht an dem Punkt wären, wo wir heute stehen. Wenn wir aber zusätzlich zur Technologieförderung - wenn diese Technologien am Markt bestehen, werden wir den Weg der Technologieförderung verlassen müssen - auch etwas für die Effizienz und für die Menge machen wollen, wenn wir also einen Beitrag dafür leisten wollen, dass erneuerbare Energien, und zwar unabhängig davon, ob es sich um neue erneuerbare Energien oder um die konventionelle Wasserkraft handelt, einen Zuwachs verzeichnen können, dann sind wir gut beraten, vor allem auf die bestehenden Anlagen zu setzen und diese noch besser zu nutzen, bevor wir neue Anlagen zulassen.
Ich weiss aus meinem Kanton, dass sich grössere Erneuerungen und Erweiterungen von bestehenden Wasserkraftwerken bei den aktuellen Strompreisen nicht rechnen. Indem man davon absieht, riskiert man sogar, dass es zu Stilllegungen kommt. Bei vielen dieser Anlagen im Bereich der Obergrenze von 10 Megawatt besteht ein grosses Potenzial, um die Produktion zu erhöhen. Das sollte unbedingt genutzt werden. Es gibt auch einen ökologischen Aspekt: Es ist besser, die Produktion bei bestehenden Anlagen zu erhöhen, als in Kleinwasserkraftwerke und Kleinstwasserkraftwerke zu investieren, die immer auch eine ökologische Beeinträchtigung darstellen, wenn neue Gewässer dafür genutzt werden. Mein Antrag geht in die Richtung einer Erweiterung der KEV, und zwar für die Wasserkraft, jedoch nicht für Neuanlagen, sondern für die Erweiterung und Erneuerung bestehender Anlagen. Da sollte die Obergrenze von 10 Megawatt im Interesse einer noch effizienteren Nutzung, eines noch effizienteren Zugewinns erneuerbarer Energien entfallen.