Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-03-14
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-14
Wortprotokoll
1. Zunächst möchte ich signalisieren, dass wir mit dem Postulat der GPK einverstanden sind. Wir stimmen der Feststellung zu, dass im dritten Kreis eine Vielzahl von Regelungsansätzen besteht. Es ist uns ein Bedürfnis, hier mehr Systematik und mehr Klarheit hineinzubringen. Sie erinnern sich, dass wir in einem anderen Zusammenhang schon bereit waren, einen Vorstoss betreffend die Einführung von Standards zu akzeptieren. Denn in verschiedenen Gebieten ist die Bundesverwaltung derartig vielfältig geworden und hat derartig komplexe Aufgaben zu bewältigen, dass es richtig ist, wenn sie sich ihrerseits auch an Standards hält. Vor diesem Hintergrund drängt sich in der Tat die Festlegung solcher Standards auf. Diese beziehen sich auf die Frage der Organisation, des Grades der Organisation; dann gibt es Rechnungslegungsstandards, die [PAGE 248] wir mit dem neuen Finanzhaushaltgesetz, mit dem Rechnungsmodell, einführen wollen, es gibt ferner auch Standards für die Tresorerie, für das Personalwesen, für die Pensionskasse usw.
2. Ich glaube, dass wir uns auch vertieft Rechenschaft geben müssen, in welcher Art und Weise Betriebe im dritten und vierten Führungskreis gesteuert und beaufsichtigt werden. Einzelne unter Ihnen mögen sich vielleicht noch an die Diskussionen erinnern, die wir im Zusammenhang mit der Aufsicht über die ETH geführt haben. Dort ging es darum, dass verschiedene Kommissionen in verschiedenen Phasen der Budgetierung und dann auch der Rechnungslegung an den ETH interessiert waren. Es war fast eine generalstabsmässige Planung, die verschiedenen Interessen der KöB, der GPK, der Finanzkommission, der WBK auf eine Reihe zu bringen. Bei dieser Gelegenheit ist auch klar geworden, dass da Koordinations- und Definitionsbedarf besteht.
3. Zur Frage der Risikoverteilung hatte ich die Gelegenheit, mich bei Ihnen in der GPK, Herr Stadler, zu diesem Thema zu äussern. In der Tat hat der Bund jetzt eine Risikopolitik formuliert; wir haben ein Inventar von verschiedenen Risiken aufgestellt und haben sie nach verschiedenen Gesichtspunkten kategorisiert. Der Bundesrat hat diese Risikopolitik zur Kenntnis genommen, er wird sie jetzt teilweise umsetzen, indem versicherungstechnische Fragen zu beantworten sind. Er hat mein Departement damit beauftragt, diese Frage aktiv anzugehen. Wir werden vermutlich die Gelegenheit haben, bei einer späteren Begegnung mit der GPK darüber zu berichten.
Was ich Ihnen auch sagen kann, ist allerdings Folgendes - das ist nicht eine Einschränkung, es ist einfach eine Feststellung -: Wir werden bezugnehmend auf den dritten Kreis kein Einheitsmodell für die Steuerung der ausgelagerten Institutionen finden; dazu sind die Aufgabenstellungen trotzdem immer noch zu unterschiedlich, und die Unternehmen müssen eine gewisse Flexibilität haben. Aber ich glaube trotzdem, dass es richtig ist, wenn wir insbesondere die Eignerstrategie, die Standards, die Steuerungsfragen und die Risikopolitik einmal definieren und so zu einem verfeinerten Bild der vier Kreise kommen.
Herr Stadler hat ein Thema angeschnitten, das meines Erachtens nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vierkreisemodell steht, nämlich die Frage: Wer soll die Verwaltungsreform führen?
Irgendwie ist das ein anderes Thema, aber ich würde gerne auch noch einmal darauf zurückkommen, obschon ich vorhin eigentlich glaubte, diese Frage beantwortet zu haben.
Wir haben für die Verwaltungsreform in dieser Phase einen Projektleiter bezeichnet, in der Person eines alt Regierungsrates, den wir als Projektleiter entschädigen werden. Er hat vorerst eine Entschädigung bis Ende April, dann wird der Bundesrat definitiv über das Ausmass dieses Mandates entscheiden. Aber es wird im Wesentlichen bei dieser Projektleitung bleiben. Was die Reform in den namhaften Bereichen betrifft, die dann im Sommer gestützt auf das Aufgabenportfolio gemacht werden soll, haben wir nicht im Sinn, Berater einzusetzen, es ist auch nichts vorgesehen. Das machen wir selber; es wird in meinem Departement, in der Eidgenössischen Finanzverwaltung, aufbereitet. Der Bundesrat wird dann in einer Klausursitzung die Schlüsse daraus ziehen. Da werden also keine Expertisen und keine Fremdaufträge vergeben, sondern wir sind zum Schluss gekommen, dass wir ja unseren "Laden" - so sage ich jetzt einmal - selber am besten kennen und dass wir am Schluss dann Lösungen vorschlagen müssen, die vor Ihnen Bestand haben, wenn wir effektive Einsparungen erzielen wollen. Wenn wir professorale Gremien und professorale Lösungen bringen - bei allem Respekt vor unseren Professoren, die ja in der Grundlagenforschung sehr viel bewirken -, dann besteht die Gefahr, dass man uns Varianten und Alternativen und Subvarianten vorschlägt, und am Ende muss dann doch jemand politisch entscheiden. Deshalb möchten wir das selber tun.
Wir möchten die Fragen, die von der GPK aufgeworfen worden sind, in einen Bericht kleiden. Dieser Bericht wird in der zweiten Hälfte dieses Jahres erscheinen und dann zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Er wird dann mit Sicherheit auch Anlass zu weiteren Debatten und weiteren Erkenntnissen geben.