Jositsch Daniel · Nationalrat · 2009-06-03
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-03
Wortprotokoll
Seit Monaten prangert namentlich die SVP das neue Strafrecht pauschal als System der "Kuscheljustiz" an und fordert zahlreiche fundamentale Anpassungen, ja teilweise sogar eine Rückkehr zum alten System, das erwiesenermassen deshalb revidiert worden ist, weil es wenig gebracht hat. Interessanterweise will die SVP das Strafrecht aber ausschliesslich dort einsetzen, wo es ihr politisch nützt; das Votum von Herrn Heer hat das eindrücklich gezeigt. Man fokussiert gerne auf Ausländer. Wenn es aber um ihre eigene Klientel geht - Unternehmer, Banker, Verwaltungsräte usw. -, verschliesst die SVP und mit ihr auch die FDP grosszügig die Augen und will nichts mehr vom Strafrecht wissen.
Wenn wir im Strafrecht überhaupt von "Kuscheljustiz" sprechen müssen, dann betrifft das vor allem den Bereich der Wirtschaftskriminalität. In den vergangenen Jahren mussten wir feststellen, dass die von den Bürgerlichen hochgelobten Manager multinationale Unternehmen an den Rand des Ruins - oder darüber hinaus - geführt haben. Ich muss Ihnen die wohlbekannten Fälle nicht mehr aufzählen. Abzocker im Management haben sich horrende Boni auszahlen lassen und dafür das Wohl ihrer Unternehmen und Tausende von Arbeitsplätzen aufs Spiel gesetzt. Wenn es nun darum geht, solche Manager zur Verantwortung zu ziehen, dann versagt das Strafrecht in der Tat regelmässig. Darüber müssen Sie sich Rechenschaft geben und sich die Frage stellen, woran das liegt. Das geltende Strafrecht bestraft das Versagen von Managern fast ausschliesslich nur dann, wenn diese vorsätzlich, also wissentlich und willentlich, zum Schaden der Unternehmen handeln. Das lässt sich kaum je beweisen. Wer aber grobfahrlässig eine Unternehmung an den Rand des Ruins führt und dabei jegliche Vorsichtsmassnahmen unterlässt, kann kaum je zur Verantwortung gezogen werden. Hier müssen wir etwas ändern, wenn wir etwas ändern wollen. Sonst wird es auch weiterhin so sein, dass der kleine Ladendieb, notabene zu Recht, bestraft wird, fehlbare Manager aber, notabene zu Unrecht, ungeschoren davonkommen.
Ein weiteres Problem stellen die Verjährungsfristen dar. Bei vielen Wirtschaftsdelikten bestehen einzig siebenjährige Verjährungsfristen. Diese Frist beginnt am Tag der Tatverübung, also im Moment des Fehlverhaltens des Managers. Innerhalb dieser Frist muss die Tat entdeckt und zur Anzeige gebracht werden. Innerhalb dieser Frist muss die gesamte, oft sehr aufwendige Untersuchung mit Tausenden von Dokumenten durchgeführt und das erstinstanzliche Verfahren abgeschlossen werden; das ist häufig nicht möglich. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang an den Swissair-Prozess, bei dem eigentlich klar war, dass bei verschiedenen Delikten die Verjährungsguillotine bereits gefallen war.
Schliesslich ist es im höchsten Mass störend, dass Unternehmen auch heute nicht wirklich zur Verantwortung gezogen werden können. Wir haben das Gesetz mittlerweile zwar so geändert, dass auch Unternehmen bestraft werden können. Dabei haben wir die Voraussetzungen aber so hoch gesteckt, dass in der Praxis kaum je ein Unternehmen bestraft wird. Das Gesetz ist also in diesem Bereich ein blosser Papiertiger geblieben und wird es auch weiterhin bleiben. Es ist also immer noch so, dass Unternehmen die gewaltigsten Umweltschäden verursachen können, bestraft wird aber einzig zum Beispiel der kleine Angestellte, der den falschen Hahn geöffnet hat.
Wenn wir wirklich ein griffiges Strafrecht wollen, müssen wir im Bereich der Wirtschaftskriminalität Farbe bekennen und griffige Massnahmen beschliessen. Ich bitte Sie daher, die entsprechenden Vorstösse aus unserer Fraktion zu unterstützen.