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Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2003-12-11

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-11

Wortprotokoll

Wir haben es hier mit einem Problem zu tun, das uns immer wieder beschäftigt hat und auch weiter beschäftigen wird. Schon drei Mal wurden ähnliche oder gleiche Vorstösse in diesem Rat abgelehnt. Die Kommission für Rechtsfragen und die Mehrheit dieses Rates haben dabei immer wieder folgende Gesichtspunkte zum Ausdruck gebracht:

1. Das Verbandsbeschwerderecht ist in rechtsstaatlicher und sachlicher Hinsicht ein notwendiger Bestandteil eines vollständigen Entscheidungsverfahrens, vor allem einer vollständigen Sammlung aller entscheidenden Kriterien, Fakten und Aspekte.

2. Im Gegensatz zu anderen Verbandsbeschwerderechten geht es hier nicht um eines, das anstelle des individuellen Beschwerderechtes der Betroffenen oder neben diesem steht, sondern um einen Bereich, in dem es individuelle Betroffene häufig gar nicht gibt, d. h., gar nicht geben kann, und wo es praktisch immer um gemeinschaftliche und ideelle Anliegen geht.

3. Diese Form des Beschwerderechtes ist deshalb ein entscheidender Bestandteil sowohl des rechtsstaatlichen Verfahrens wie des Umweltschutzes. Die Verbände treten dabei nicht, wie immer wieder gesagt wird, an die Stelle der gewählten Behörden, sondern der Entscheid bleibt in allen Fällen in der Hand der zuständigen Behörde, womit auch das häufig vorgebrachte Argument, es sei ein Widerspruch zur demokratischen Legitimation, nicht stimmen kann.

4. Auch die vorberatende Kommission weiss, dass die Kultur im Umgang mit diesem notwendigen Instrument nicht in allen Fällen optimal war. Es wurden Fehler gemacht, und zwar von allen beteiligten Seiten. In der Grosszahl der Fälle lagen die Gründe für zeitliche Verzögerungen allerdings nicht bei den Organisationen. Es werden - auch das ist anzumerken - immer wieder die gleichen Fälle, die überzeichnet werden, weitererzählt und dargestellt, und die grosse Zahl von optimal abgelaufenen Verfahren wird meistens gar nicht erwähnt. Dennoch sind wir in der Kommission der Meinung, dass die Klagen ernst zu nehmen sind.

Die Kommission für Rechtsfragen ist klar für Verbesserungen; sie ist aber der Überzeugung, dass das Instrument bei richtiger Anwendung im Interesse aller Beteiligten, auch der Wirtschaft, liegt. Eine lange Reihe von guten Beispielen hat das gezeigt. Verbesserungen sind also nötig.

Es ist in der Zwischenzeit auf zwei Schienen vorgegangen worden. Die erste Schiene: Der Nationalrat hat auf Antrag unserer Kommission zwei Postulate überwiesen, das eine zur Verbesserung der Verhandlungskultur, das andere zur Verbesserung der Abläufe und der Verfahrensdauer. Der Bundesrat ist bereits tätig geworden: Er hat einen ersten Bericht vorgelegt, und ein zweiter Bericht ist für Anfang 2004 in Aussicht gestellt. Wir werden uns also demnächst wieder mit den Problemen und den gestellten Fragen befassen.

Die zweite Schiene: Der Ständerat hat der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436 Folge gegeben. Diese befindet sich zurzeit in der zweiten Phase. Es geht bei dieser Initiative um verschiedene Änderungen und Verbesserungen an neuralgischen Punkten der Gesetzgebung.

Auch viele Mitglieder der Kommission für Rechtsfragen, die gegenüber dem Instrument eher kritisch eingestellt sind, vertreten deshalb die Meinung, dass der Weg der Verbesserungen weiterzuverfolgen ist, dass also pragmatisch die notwendigen Fortschritte zu diskutieren sind, statt dass dieser Weg mit einem sachlich falschen Radikalschnitt verbarrikadiert und sabotiert wird.

Mit grosser Mehrheit beantragt Ihnen deshalb die Kommission, der parlamentarischen Initiative Freund Jakob keine Folge zu geben.

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