Villiger Kaspar · 2003-12-11
Villiger Kaspar · 2003-12-11
Wortprotokoll
Wir haben Ihnen bewusst eine schlanke Vorlage ohne sehr grosse Innovationen präsentiert, und zwar einfach deshalb, weil es vor allem wichtig ist, dass wir für unsere wichtigen Steuern die Verfassungsgrundlage erhalten können.
1. Wir möchten die Haupteinnahmen des Bundes auf eine dauerhafte verfassungsmässige Grundlage stellen und schlagen Ihnen deshalb auch vor, die Befristung aufzuheben.
2. Wir wollen die Finanzordnung den heutigen Gegebenheiten anpassen, sozusagen die Bundesverfassung nachführen, sie in die Realität überführen, und zwar durch die Aufhebung der Kapitalsteuer und durch die Anpassung des Höchstsatzes der Gewinnsteuer der juristischen Personen auf den geltenden Satz von 8,5 Prozent.
3. Wir wollen noch einige Verbesserungen und Vereinfachungen am Steuersystem vornehmen, vor allem indem wir Ihnen nur noch zwei Sätze vorschlagen, nämlich den Normalsatz und den reduzierten Satz.
Aber das Allerwesentlichste ist eigentlich die Sicherung der Einnahmen.
Ich gehe vielleicht noch auf zwei, drei kontroverse Bereiche ein. Das eine ist die Aufhebung der Befristung. Diese Befristung hat dazu geführt, dass das Volk in einem Ritual periodisch über diese Dinge befinden muss, ohne dass eigentlich Wesentliches geschieht.
Es ist in der Eintretensdebatte gesagt worden: Der Bund kann auf diese Einnahmen nicht verzichten. Das wäre völlig illusorisch, weil ja die wenigsten Ausgaben des Bundes befristet sind. Er hat sich gebunden, Ausgaben zu tätigen, aber die Einnahmen fallen immer wieder periodisch weg. Das scheint uns unsinnig zu sein. Diese Asymmetrie zwischen Einnahmen und Ausgaben ist nicht nachvollziehbar. Es wurden bisher auch keine tauglichen Alternativen entwickelt, wie man diese Mittel anders beschaffen könnte. Die Vergangenheit hat auch gezeigt, dass diese Befristung nicht zur Reformbereitschaft beiträgt. Wir wissen auch, dass wir für wichtige Steuerreformen gar keine Verfassungsänderung brauchen. Wenn wir neue Steuern wollen - z. B. mit einer ökologischen Steuerreform -, müssen wir ohnehin eine neue Verfassungsvorlage bringen. Aber die Lösungen für alle grossen Themen - Unternehmensbesteuerung, Familienbesteuerung -, alle auch hier mutigen Innovationen, sind ohne Verfassungsänderung möglich. Deshalb macht es wirklich keinen Sinn, dieses Ritual immer weiterzuführen. Ich weiss schon: Sie werden wahrscheinlich anders entscheiden. Aber letztlich sind das irrationale Gründe, die kaum nachvollziehbar sind.
Ich darf im Übrigen noch auf Folgendes hinweisen: Es wurde hin und wieder gesagt, man müsse vielleicht eines Tages die direkte Bundessteuer ganz abschaffen, weil das ja Steuersubstrat der Kantone sei. Die Kantone sind aber ganz klar der Meinung, dass es die direkte Bundessteuer brauche, vor allem, weil es eine Finanzausgleichssteuer ist. Sie hat eine mehrfache Ausgleichswirkung. Erstens bezahlen finanzstarke Kantone mehr an die Finanzierung der Bundesausgaben, zweitens wirkt die Bundessteuer bezüglich Steuerbelastung insgesamt ausgleichend, drittens fliessen 30 Prozent der Erträge wieder an die Kantone zurück. Niemand will das hier umbauen. Es war ja einmal eine Initiative im Gespräch, die dann zurückgezogen worden ist. Es wäre auch nicht mehrheitsfähig, hier z. B. die progressive direkte Bundessteuer abzuschaffen und das auf eine eher regressive indirekte Besteuerung zu überwälzen.
Noch kurz zum Normalsatz - ich gehe dann in der Detailberatung etwas näher darauf ein -: Wir möchten vor allem wegen der Transparenz und wegen der Vereinfachung von einem Sondersatz weggehen. Überall, wo Sie neue Sätze haben, haben Sie neue Ungerechtigkeiten, neue Abgrenzungsprobleme. Beim Sondersatz handelt es sich um nichts anderes als um eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe nach dem Giesskannenprinzip, die nach dem Subventionsgesetz eigentlich nicht mehr vorgesehen ist. Wenn man schon die Hotellerie fördern will, so sollte man es gezielter tun - im Hinblick auf Strukturerneuerungen, und nicht im Hinblick auf Strukturerhaltung. Wir meinen, es gebe dafür bessere Instrumente.
Nun noch zu einigen Problemen, zu denen auch hier kontroverse Meinungen geäussert worden sind: Ein Problem sind die Höchstsätze bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Hier ist der Bundesrat mit der Mehrheit der Meinung, es sei gerechtfertigt, die Höchstsätze in der Verfassung festzulegen. Das gibt eine gewisse Sicherheit, dass Steuererhöhungen nicht willkürlich oder sehr einfach beschlossen werden können. Das ist auch mit Blick auf die Attraktivität der Schweiz als Werk- und Investitionsplatz ein gutes Signal. Deshalb möchten wir nicht daran rütteln, obschon es natürlich einfacher wäre, wenn man Steuern leichter erhöhen könnte. Das will der Bundesrat nicht. Hingegen wird er sich dagegen wehren, dass man bei der direkten Bundessteuer den Höchstsatz von 8,5 auf 8 Prozent senkt. Wir meinen aber auch nicht, dass man ihn höher belassen und sozusagen eine Steuerkompetenz auf Vorrat schaffen sollte. Früher war der höhere Höchstsatz gerechtfertigt, denn es war der Höchstsatz bei der Dreistufenbesteuerung. In der Zwischenzeit haben wir für die Unternehmen ja auf den Proportionalsatz heruntergeschaltet, und diese 8,5 Prozent entsprechen im Mittel dem früheren Mittel aller drei Stufen.
Aber wir meinen, dass Sie das anpassen sollten. Wir wissen, dass es dann schwer ist, wenn man einmal die Steuern erhöhen möchte. Aber das ist bewusst so. Wir meinen, dass wir unsere Unternehmensbesteuerung günstig erhalten sollten.
Aber wir meinen auch, dass man das nicht weiter absenken soll, und die besten Argumente dafür hat mir eigentlich Herr Spuhler selber geliefert. Er hat nämlich eine gute Analyse gemacht. Ich bin mit seinen Analysen immer einverstanden, aber nie mit den Folgerungen. Er hat gesagt, dass wir bei den Unternehmen eine günstige Besteuerung hätten. Wir sind bei den Allerbesten. Die Unternehmensbesteuerung ist in der Schweiz kein Problem für das Wachstum.
Hingegen sind wir weniger günstig, wenn man den Franken vom Unternehmen, wo er erstmals versteuert wird, bis zum Investor verfolgt, wo er als Einkommen, als Dividende, besteuert wird, und dann kommt erst noch die Vermögenssteuer. Dieses Problem lösen Sie natürlich nicht, wenn Sie diesen Satz auf 8 Prozent senken, sondern da braucht es [PAGE 1948] eine andere, vertiefte Steuerreform. Sie haben sicher gehört, dass der Bundesrat gerade ein Modell respektive drei Untervarianten in die Vernehmlassung gegeben hat, die genau das möchten, nämlich die Doppelbesteuerung eliminieren oder mildern. Dann können Sie das für den Investor interessanter machen. Das ist der richtige Weg, und es wäre falsch, hier im Handstreich etwas anderes zu tun.
Nun noch kurz zur Frage, die hier vor allem auch von Frau Genner aufgeworfen worden ist, die bedauert hat, dass wir keine ökologische Steuerreform machen: Ich habe schon mehrfach gesagt, dass der Bundesrat für die nächste Legislatur einen Bericht vorbereitet. Ich gehe davon aus, dass auch der neu zusammengesetzte Bundesrat diesen Bericht vorlegen wird. Das Thema Energiebesteuerung war für den Bundesrat nie vom Tisch. Wir haben immer gemeint, es sei vertretbar, dass man die Energie etwas stärker besteuert, aber zum Beispiel bei den Lohnprozenten oder anderswo kompensiert, dass man also keine Fiskalquotenerhöhung vornimmt.
Sie wissen, dass das Volk solche Steuern in drei Volksabstimmungen abgelehnt hat. Sie werden einen Bericht bekommen, der über die Lage in Europa Auskunft gibt, auch über die Konkurrenzlage. Wir dürfen nichts tun, was unsere Wirtschaft im Verhältnis zu Europa benachteiligen würde. Dieser Bericht wird gegebenenfalls auch Vorschläge machen, wie es auf dieser Schiene weitergehen soll.
Sie haben hier ein CO2-Gesetz beschlossen. Wie es jetzt aussieht, können die Ziele in den Bereichen Treibstoffe und Brennstoffe ohne weitere Massnahmen nicht erreicht werden. Wenn die Klimaziele mit freiwilligen Massnahmen nicht erreicht werden können, dann soll die CO2-Abgabe eingeführt werden. Sie wissen ja, dass mit dem so genannten Klimarappen neu eine freiwillige alternative Massnahme der Erdölvereinigung zur Diskussion gestellt worden ist. Der Bundesrat wird sich nächstes Jahr mit dieser CO2-Abgabe befassen und Entscheidungen treffen. Wenn die CO2-Abgabe eingeführt werden müsste, dann wäre eine Kumulation mit weiteren Energieabgaben selbstverständlich sehr wenig wahrscheinlich. Wenn sie definitiv vom Tisch wäre, wäre es nicht undenkbar, dass es noch einmal thematisiert wird. Aber das muss der neu zusammengesetzte Bundesrat dann in aller Ruhe entscheiden.
Zusammenfassend möchte ich Sie bitten, auf diese Vorlage einzutreten und dann der Grundlinie des Bundesrates zu folgen.