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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-12-11

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-11

Wortprotokoll

Wir beantragen, bei den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung dem Bundesrat zu folgen, d. h., diese Finanzordnung unbefristet in der Verfassung zu belassen. Die Befristung der Finanzordnung ist nämlich ein historisches Relikt aus dem Zweiten Weltkrieg, als nämlich unter dem Druck der Rüstungsausgaben die so genannte Wehrsteuer, die heutige direkte Bundessteuer, eingeführt werden sollte. Damals hat man gesagt: Diese muss befristet sein. Nach dem Krieg wurde sie immer wieder befristet - auf zehn oder zwölf Jahre -, in der Auffassung, man könne so die Fiskalquote begrenzen, was natürlich überhaupt nicht zutrifft.

Ich muss Ihnen etwas sagen: Das Redressement National hat diese Befristung auch historisch immer befürwortet, mit der Begründung, wenn wir alle zehn Jahre die Finanzordnung neu beschliessen könnten, dann könnten wir das einigermassen im Griff behalten und die Steuererhöhungen vermeiden. Den - inzwischen - verstorbenen Rudolf Rohr habe ich am Schluss seiner Karriere beim Redressement National einmal sagen hören: Das war eine Strategie, die nicht zum Erfolg geführt hat. Obschon diese Befristungen eingeführt waren, stiegen die Staatsquote und die Steuerquote, weil das nämlich in der Systementwicklung lag.

Jetzt scheint mir: Wenn Sie jetzt gegen den Willen des Bundesrates wieder eine Befristung bis 2020 einführen, so ist das eigentlich nur noch ein altes Ritual. Es ist doch einfach nicht denkbar, dass die Ausgaben dieses Staates plötzlich unnötig werden. Die Ausgaben sind unbefristet, die Einnahmen sollen befristet werden. Das ist ein Ungleichgewicht, das nicht aufrechterhalten werden sollte.

Ich bitte Sie deshalb, jetzt dem Bundesrat zu folgen und ein für alle Mal die Befristung der Finanzordnung aufzuheben. Wir sind jetzt im neuen Jahrhundert, und wir dürfen ja auch einmal mit solchen Zöpfen aus dem 20. Jahrhundert, das hinter uns liegt, aufhören.