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preparatory:AB 133054

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-03

Wortprotokoll

Wir warten einen Augenblick, bis Herr Studer das Dossier gefunden hat.

Die Ausgangslage ist die folgende: Der Nationalrat ist auf die Vorlage eingetreten und hat Rückweisung an den Bundesrat beschlossen. Nach dem neuen Parlamentsgesetz müssen wir nur zum Rückweisungsbeschluss des Nationalrates Stellung nehmen. Wir werden nicht über Eintreten oder Nichteintreten diskutieren oder entscheiden. Artikel 87 des neuen Parlamentsgesetzes lautet wie folgt: Absatz 1: "Weist ein Rat einen Beratungsgegenstand gesamthaft an den Bundesrat zurück, so geht der Rückweisungsbeschluss an den anderen Rat." Absatz 2: "Stimmt der andere Rat dem Rückweisungsbeschluss nicht zu, so wird die Rückweisung wirksam, wenn der erste Rat daran festhält."

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