Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2001-06-22
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-22
Wortprotokoll
Vor fünf Jahren hat Frau Sandoz ein Kind adoptiert, von dem sie erwartete, dass es sich ganz nach ihren Vorstellungen entwickeln würde. Sie hatte vom Europäischen Gerichtshof die Aufgabe übernommen, in der Schweiz der Gleichberechtigung im Namensrecht zum Durchbruch zu verhelfen. Das ZGB hält im Namensrecht nämlich das Gleichberechtigungsgebot nicht ein. Unser Rat nahm dieses Kind wohlwollend auf und beauftragte die Kommission für Rechtsfragen, es grosszuziehen und lebenstauglich zu machen. Frau Sandoz beteiligte sich praktisch bis zum Schluss an dieser Arbeit, dann verabschiedete sie sich aus der Nationalratsfamilie, um kurz vor der Mündigerklärung ihres Kindes festzustellen, dass es ein Monster geworden ist, mit dem sie nichts mehr zu tun haben will. Schauen wir uns doch dieses Kind noch einmal an.
Was ist es denn, was die grosse Mehrheit in diesem Saal in den drei Debatten, die wir darüber geführt haben, nicht bemerkt hat und an dem sie sich nicht gestört hat, was sie kurz vor der Schlussabstimmung aber derart in Aufregung versetzt, dass sie es am liebsten mit Haut und Haaren "versenken" möchte? Neu am Namensrecht ist nicht mehr und nicht weniger, als dass die Eheleute zusätzlich zur Wahl eines gemeinsamen Familiennamens die Möglichkeit erhalten, ihren bisherigen Namen in der Ehe weiterzuführen, also auf einen gemeinsamen Familiennamen zu verzichten. Bei denjenigen, die sich dazu entschliessen, führt dies zur Frage, welchen Namen ihre Kinder tragen sollen. Dazu sagt das Gesetz, dass sie die Wahl haben, dem Kind den Namen der Mutter oder denjenigen des Vaters zu geben. Das heisst, die Eltern müssen sich nicht nur über den Vornamen, sondern auch über den Geschlechtsnamen des Kindes einigen. Was ist daran so schockierend, kompliziert und verwirrend, dass die ganze Arbeit mit einem Knopfdruck zunichte gemacht werden soll?
Das Gespenst der Vormundschaftsbehörde wird an die Wand gemalt. Es kann aber nur diejenigen das Fürchten lehren, die nicht wissen, dass die Vormundschaftsbehörde in alle elterlichen Konflikte eingreifen muss, die zulasten des Kindes gehen könnten. Die Angst, die in der Romandie offenbar verbreitet wurde, das Kind könnte einen irreversiblen psychischen Schaden erleiden, wenn es in den ersten Lebenswochen seinen Geschlechtsnamen noch nicht kennt, ist schlicht absurd. Nennen die Eltern ihre Säuglinge je beim Geschlechtsnamen? Ich kenne keine Eltern, die dies täten. Die meisten verwenden nicht einmal den Vornamen ihres Kindes. Sie nennen es "Schnuggi" oder "Chäferli" oder machen "Tututu", oder etwas ähnlich Persönlichkeitsbildendes. Sind die Säuglinge deswegen in ihrer Entwicklung gefährdet?
Wenn Sie meinen, Sie könnten mit der Ablehnung dieser Revision bewirken, dass das Familienleben in geordnetere Bahnen gelenkt werden kann, dass Eltern, insbesondere Väter, mehr Verantwortung für ihre Kinder übernehmen, dass gar Ehen gerettet werden können, wenn der Vater der alleinige Namensgeber bleibt, dann täuschen Sie sich gewaltig. Das Familienleben richtet sich nicht nach den Wünschen der CVP, der SVP und der Liberalen; es hat eine eigene Dynamik.
Mit dieser Revision ist der Versuch unternommen worden, die heutige Praxis - in der die meisten sowieso selber bestimmen, welchen Namen sie im Alltagsleben führen - in geordnete Bahnen zu lenken. Dies wurde nicht mit dem Blick in den Rückspiegel getan, sondern im Bemühen, der Realität gerecht zu werden.
Das Vernehmlassungsverfahren hat bestätigt, dass wir richtig lagen. Kein Verband, kein Kanton und keine Partei hat sich dagegengestellt; nicht einmal die Zivilstandsbeamten hatten etwas einzuwenden. Auch der Bundesrat hat zugestimmt.
Die SP-Fraktion wird der Vorlage ohne Wenn und Aber zustimmen. Wir sind für eine Gesetzgebung, die den Bedürfnissen der Menschen Rechnung trägt. Die Menschen sind halt vielseitig, so wie das Leben.
Ich bitte Sie, der Vorlage ebenfalls zuzustimmen.