Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-06-03
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-03
Wortprotokoll
Ich war einer von denen, die dabei waren, als wir hier in diesem Saal, die Vorstösse Petitpierre und Rhinow überwiesen. Ich kann Ihnen sagen, ohne es falsch wiederzugeben: Damals herrschte eine gewisse Euphorie, eine gewisse Aufbruchstimmung, hier etwas zu bewegen, etwas zu machen, etwas zu modernisieren. Die Vorlage, die wir heute vor uns haben, hat eine lange Geschichte. Man kann sagen, es ist ein Leidensweg, und von der Aufbruchstimmung, die bei der Geburt herrschte, ist heute nichts mehr zu spüren; das muss man zugeben.
Wenn man Bilanz zieht, kann man fragen: Was ist geblieben? Die Justizreform ist realisiert worden, die Parlamentsreform ist auch gemacht worden, aber ausgerechnet bei der Regierungsreform sind wir gescheitert, sind wir aufgelaufen. Deshalb müssen wir natürlich heute, hier in diesem Raum die Frage stellen: Warum ist ausgerechnet die Regierungsreform nicht geglückt? Warum sind wir immer noch dort, wo wir bei der Überweisung der Vorstösse Petitpierre und Rhinow waren? Warum ist die Regierungsreform gescheitert?
Sicher müssen wir als Parlament selbstkritisch hinterfragen, was wir nicht gut gemacht haben. Die Staatssekretärenvorlage ist beim Volk aufgelaufen, ist dort gescheitert. Sehr wahrscheinlich haben wir nicht gut operiert, wir haben eine Verfassungsänderung vorgeschlagen, die vor dem Volk in der Volksabstimmung gescheitert ist.
Ein erster kritischer Einwand - wobei er nicht an die Adresse des jetzigen Bundesrates gerichtet ist, das wäre unfair -: Der Bundesrat muss sich selbst verändern, sich selbst reformieren. Ich habe da immer ein Fragezeichen gesetzt, und das dürfte auch einer der Hauptgründe sein, warum wir gescheitert sind, das ist auch in der Wirtschaft so: Wenn man dem Gremium, das betroffen ist, von aussen den Auftrag gibt, sich zu reformieren, ist die Gefahr natürlich gross, dass sich da interne Widerstände regen. Diese Widerstände haben wir gespürt, auch damals in der Volksabstimmung. Es ist kein Geheimnis, dass die Staatssekretärenvorlage in der Volksabstimmung schliesslich vielleicht gescheitert ist, weil der Bundesrat die Sache mit zu wenig Herzblut vertreten hat, weil er sich eben in eigener Sache reformieren musste. Hier liegt vielleicht auch ein Schlüssel zur Antwort auf die Frage, warum die Regierungsreform - wenigstens bis heute - nicht vom Fleck gekommen ist.
Heute stehen wir vor der Frage: Sollen wir die Übung abbrechen oder sollen wir noch einmal von vorne beginnen, sollen wir noch einmal die Aufgabe anpacken, eine moderne Regierungsreform durchzuführen, zeitgerecht, auf die heutigen Anforderungen ausgerichtet? Ich weiss, Herr Bundesrat Blocher ist auch ein Freund der Verfassung. Wenn man anschaut, welche Aufgaben der Bundesrat gemäss der Verfassung hat - da gibt es ja keine Diskussion, das ist sakrosankt -, und wenn man zumindest von aussen anschaut, wie und unter welchen Rahmenbedingungen der Bundesrat zu arbeiten hat, dann komme ich zum Schluss, Frau Brunner, dass eben Handlungsbedarf besteht.
1. Das fängt an, wenn man den Artikel 176 der Bundesverfassung nimmt. Das ist eine ewige Diskussion bei uns; wir wollen einmal eine Antwort. Führung des Bundesrates, Stellung des Bundespräsidenten: Ist das jährliche Rotationsprinzip im Interesse der Kontinuität der Führung noch zeitgemäss? Ist das mit modernen Führungsgrundsätzen überhaupt noch vereinbar?
2. Wenn ich die Aufgaben des Bundesrates in den Beziehungen zum Ausland anschaue - Artikel 184 der Bundesverfassung -, muss man halt schon feststellen, dass sich die Welt seit 1848 etwas verändert hat, dass sich die Beziehungen zu unseren Nachbarn, zu Europa, der Globalisierungsaspekt und die Aussenwirtschaftsfragen heute etwas anders darstellen. Ich frage mich: Kann der Bundesrat mit dem jetzigen System dieser Aufgabe noch gerecht werden? Das hat nichts mit der Sache zu tun, sondern eben mit den Rahmenbedingungen.
3. In Artikel 177 der Verfassung ist das Kollegial- und Departementalprinzip verankert. Wir sind heute konfrontiert mit der Personifizierung der Politik. Die Departementalisierung schreitet voran, und man muss vielleicht die Kernfrage stellen, ob diese Entwicklung Richtung Departementalisierung noch mit dem Kollegialitätsprinzip auf der anderen Seite vereinbar ist. Wenn ich etwa schaue, wie das funktioniert, dann muss diese Frage ganz besonders angegangen und beantwortet werden. Es ist kein Geheimnis, dass das [PAGE 222] Kollegialitätsprinzip immer wieder, ich sage jetzt nicht gerade verletzt, aber geritzt wird, und da wird dann eben schliesslich Verfassungsrecht geritzt.
4. Zu den Beziehungen zwischen Bund und Kantonen in Artikel 186 der Bundesverfassung: Wenn wir das lesen und das Verhältnis anschauen, wie es nach dem 16. Mai 2004 entstanden ist, dann müssen wir auch Fragen stellen. Es geht mir nicht um die sachlichen Fragen, sondern um die institutionellen Fragen, um die Instrumente dieser Beziehungen des modernen Föderalismus zwischen Bund und Kantonen und eben um die politische Führung unseres Landes.
Letzten Endes muss sich vor allem das Parlament auch die Frage nach dem Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative stellen. Auch hier haben sich die Gewichte natürlich verschoben. Die Wissenschaft belegt heute, dass sich nach 156 Jahren Bundesstaat die Kräfte zugunsten der Exekutive verschoben haben. Auch hier müssen vielleicht Korrekturen angebracht werden.
Alle diese Fragen sagen mir, dass Handlungsbedarf gegeben ist, damit der Bundesrat als gemäss Artikel 174 der Bundesverfassung oberste leitende und vollziehende Behörde dieses Landes seine Aufgaben angehen kann. Ich bejahe den Handlungsbedarf, und Herr Bundesrat Blocher hat uns in der Kommission gesagt, dass der neu zusammengesetzte Bundesrat und er als neuer Departementsvorsteher jetzt bereit sind, das Heft in die Hand zu nehmen und in eigener Sache - ich meine, auch im eigenen Interesse - eine moderne Regierungsreform aufzugleisen. Ich mute dem neuen Departementsvorsteher und dem neuen Bundesrat - wenn ich die Kompetenzen anschaue - vor allem in diesem Bereich etwas zu. Wir sollten ihm diese letzte Chance einer Regierungsreform geben und den Bundesrat, das sage ich etwas boshaft, hier auch in die Pflicht nehmen. Es ist vielleicht besser, wenn der Bundesrat die Bestimmung der Rahmenbedingungen, unter denen er zu arbeiten hat, unter denen er funktioniert oder eben nicht funktioniert, selber an die Hand nimmt. Es ist vielleicht besser, als wenn alt Bundesräte sagen, was in der gegenwärtigen Situation zu tun ist.
Die Regierungsreform - das ist klar, Herr Studer hat es am Anfang gesagt - ist das eine, die Funktion der politischen Führung unseres Landes ist das andere. Wir haben im Dezember 2003 mit der Anpassung der Zauberformel eine Zäsur gemacht, das stimmt; aber wir haben keinen Systemwechsel gemacht. Wir haben an der Konkordanz festgehalten und haben nach einem halben Jahr keinen Anlass, meine ich, dies bereits wieder ändern zu wollen. Hingegen haben wir guten Grund, vom Bundesrat, vom Bundespräsidenten und von den Bundesräten die Einhaltung jener Regeln einzufordern - sprich: Kollegialitätsprinzip -, die Voraussetzung für ein gutes Funktionieren der politischen Führung unseres Landes sind.
Rahmenbedingung eines funktionsfähigen Bundesrates ist, nach meiner Auffassung, die freie Meinungsäusserung seiner Mitglieder an der gemeinsamen Sitzung. Das ist für mich keine Frage. Was wir jedoch in den letzten Tagen erlebt haben, meine ich - man kann es nicht anders sagen -, ist Sabotage. Gezielte Indiskretionen, systematische Weitergabe von Informationen aus dem Bundesrat schaffen ein Klima des Misstrauens. Hier liegt die Sorge begründet, die viele Leute in diesem Lande haben und die auch das Parlament haben muss. Das durch diese Indiskretionen, die niemand verstehen kann, entstandene Misstrauen lähmt den Bundesrat als Gremium. Er wird analyseunfähig, beschlussunfähig und in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Ich meine, in der jetzigen wirtschaftlichen Situation unseres Landes können wir uns das nicht erlauben. Wir geben dem Bundesrat das Vertrauen, hier eine Regierungsreform anzupacken. Auf der andern Seite ist aber auch zu sagen: Die schönste und beste Regierungsreform bringt wenig, wenn nachher das Gremium nicht funktioniert. Diese beiden Punkte sind zu verbessern. Einen Punkt haben wir in der Hand, indem wir dem Bundesrat den Auftrag erteilen, eine moderne Regierungsreform zu machen, die für die Zukunft taugt.