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David Eugen · Ständerat · 2004-06-03

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-03

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass Kollege Bürgi diese Thematik aufgreift. Sie geht allerdings noch in eine grundsätzliche Zielrichtung. Ich bedauere, dass der Bundesrat bei der KVG-Revision im Rahmen der Vorlagen, die bis jetzt bekannt sind, den ganzen Medikamentenbereich praktisch nicht aufnimmt. Jedenfalls ist dort davon wenig enthalten. Es ist aber so, dass der Medikamentenbereich in der Grundversicherung der grösste Wachstumsfaktor ist.

Ich möchte auch einmal klar aussprechen: Es kann hier nicht darum gehen, die Pharmaindustrie in ihren wirtschaftlichen Aktivitäten zu beschränken. Die Unternehmen dürfen von mir aus so hohe Preise verlangen und so viele Güter verkaufen, wie sie wollen; das ist ihr gutes Recht. Aber dort, wo die obligatorische, zwangsfinanzierte Grundversicherung unter dem Titel der Solidarität zahlen muss, dort muss es Beschränkungen geben, sonst ist diese Entwicklung bei den Medikamenten nicht mehr finanzierbar. Die Kosten in der Grundversicherung steigen pro Jahr um 7 Prozent; die Medikamente übersteigen diese Zahl regelmässig und erreichen zum Teil zweistellige Wachstumsraten. Dies gilt auch in einer längeren Frist, das sind keine einmaligen Ereignisse.

Sie wissen alle, dass die schweizerische Volkswirtschaft in den letzten 10 Jahren um 0,8 Prozent gewachsen ist und hier eine enorme Scherenbewegung stattfindet; dass wir dies in der Grundversicherung so nicht finanzieren können, ist klar. Daher muss der Bundesrat hier tätig werden. Das ist für mich deswegen umso klarer, als der Medikamentenmarkt ganz stark reguliert ist.

Kollege Bürgi greift das Zulassungskriterium auf, also die Frage, welche Medikamente überhaupt zugelassen werden [PAGE 218] und welche nachher insbesondere auf die Spezialitätenliste genommen werden, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlen muss. Dort gibt es total administrierte Preise; diese werden vom Bundesrat und den ihm unterstellten Organen festgesetzt. Mit anderen Worten: Für die OKP-Preise der Medikamente trägt der Staat, der Bund, die volle Verantwortung. Er trägt damit auch die volle Verantwortung für das Kostenwachstum auf der Preisseite.

Kollege Bürgi spricht auch die Mengenseite an. Natürlich können wir mit dem Einsatz von Generika die Mengenentwicklung auffangen und vor allem die bestehenden, guten alten Medikamente in der Grundversicherung weiterführen. Ich erwarte von der Pharmaindustrie, dass sie die alten Medikamente weiterpflegt - es sind sehr gute Medikamente - und sie am Markt abgibt und nicht jedes alte Medikament durch ein neueres, wesentlich teureres ersetzt, das nur für eine geringe Anzahl Patienten von Bedeutung ist, aber im ganzen Markt eingesetzt wird. Die alten Medikamente werden "abgeräumt", sobald deren Patentdauer von 15 Jahren abgelaufen ist.

Es gibt Fälle, wo das alte Medikament einen Zwanzigstel des neuen kostet, obwohl sich der Wertschöpfungsgewinn in sehr engem Rahmen hält. Hier muss der Bundesrat über seine Instrumente - die SL-Liste, die Preiskontrolle, die Frage der Zulassungspraxis und schliesslich auch die Frage der Parallelimporte - Massnahmen treffen, damit diese Entwicklung etwas gebremst wird.

Die Gegenargumente zu dieser Position sind mir bekannt. Es wird gesagt, wir hätten in der Schweiz eine Pharmaindustrie, die man fördern wolle, man wolle Industriepolitik zugunsten dieser Firmen treiben. Ich kann das verstehen; ich kann das auch bis zu einem gewissen Grad unterstützen. Aber man muss sich darüber im Klaren sein, dass uns zum Teil immer wieder dieselben Personen auffordern, wir sollten doch bitte den Wettbewerb, die freien Märkte und die Marktwirtschaft wirken lassen, die in ihrem Sektor, wo die Preise total administriert sind, darauf pochen, dass die Preise vom Staat festgesetzt werden müssten und nicht davon abweichen möchten.

Ich bitte den Bundesrat einfach, im Rahmen der KVG-Revision den ganzen Medikamentenbereich mit aufzunehmen und uns Vorschläge zu unterbreiten. Insbesondere bitte ich ihn, jene Bestimmung, wonach grundsätzlich die Pflicht besteht, in der OKP preisgünstige Medikamente abzugeben, bereits in ein erstes, frühes Paket aufzunehmen. Diese Bestimmung war in der ersten Runde der KVG-Revision unbestritten.

Ich danke Herrn Bundesrat Couchepin, wenn er entsprechende Zusicherungen abgeben kann.

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