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Stahl Jürg · Nationalrat · 2004-03-10

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-10

Wortprotokoll

Am 21. Mai 2003 hat die SGK des Ständerates eine Motion eingereicht, welche dann in der letzten Sommersession einstimmig durch die Kleine Kammer überwiesen wurde. Die Motion will das Beschwerdeverfahren im Krankenversicherungsbereich straffen.

Die jetzige Verfahrensdauer für die Behandlung von Beschwerden an den Bundesrat im Krankenversicherungswesen überschreitet regelmässig die gesetzlich vorgesehenen vier bzw. acht Monate. Dies führte und führt immer noch dazu, dass viele Kantone und ihre Spitäler die Jahresrechnungen nicht ordnungsgemäss abschliessen konnten und können. Eine seriöse Budgetplanung ist unter diesen Umständen schwierig. Dieser Zustand ist unhaltbar, speziell auch mit Blick auf die zu erwartenden Beschwerden mit der Einführung des TarMed.

Die Motion fordert nun den Bundesrat auf, Gesetzesänderungen vorzulegen, sodass die Verfahren zur Behandlung von Beschwerden im KVG-Bereich gestrafft werden, damit die Frist von vier bzw. acht Monaten überhaupt eingehalten werden kann. Die Verzögerung der Entscheide ist teilweise durch das Gesetz selbst verursacht, weil die Fristen im Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren - wenn die gesetzlichen Fristen eingehalten werden sollen - dazu führen, dass die gesamte Verfahrensdauer ausgeschöpft wird und dem Bundesrat für die Entscheidphase keine Zeit mehr zur Verfügung steht, wie er das selber in seiner Stellungnahme vermerkt hat.

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme zur Motion eine sehr gründliche Analyse und bestreitet nicht, dass gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, um diese Verfahren zu straffen.

Die SGK beantragt Ihnen mit 12 zu 7 Stimmen, die Motion zu überweisen. In der SGK war unbestritten, dass eine Straffung der Beschwerdeverfahren im KVG dringend nötig ist. Es ist im Interesse aller Beteiligten, hier die nötigen Schritte einzuleiten.

Nicht ganz einig war man sich über die Form des Vorstosses. So beantragt nun der Bundesrat die Überweisung als Postulat. Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen jedoch, die verbindlichere Form zu wählen und dieses Anliegen, wie es der Ständerat bereits getan hat, als Motion zu überweisen.