Diener Lenz Verena · Ständerat · 2012-11-27
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-11-27
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, zuerst kurz den Werdegang dieses Geschäftes in Erinnerung zu rufen: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat der parlamentarischen Initiative am 23. Februar dieses Jahres einstimmig Folge gegeben. Sie ersuchte in der Folge die SPK des Ständerates um Zustimmung zu diesem Beschluss. Die ständerätliche Kommission behandelte die Initiative am 2. April dieses Jahres und verweigerte der nationalrätlichen Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Zustimmung. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beschloss in der Folge am 17. August dieses Jahres, an ihrem Beschluss festzuhalten. Sie beantragte ihrem Rat einstimmig, der Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat stimmte am 13. September dieses Jahres, also in der Herbstsession, diesem Antrag mit 127 zu 34 Stimmen zu. Ihre Kommission hatte am 25. Oktober dieses Jahres zu entscheiden, ob sie ihrem Rat beantragt, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen oder der Initiative keine Folge zu geben.
Wir haben in der Kommission die Diskussion nochmals kurz aufgenommen und beantragen Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Unser Rat hat sich schon am 28. Februar 2011 gegen die Einführung eines Vetos der Bundesversammlung zu Verordnungen des [PAGE 973] Bundesrates ausgesprochen. Nur ein halbes Jahr später wurde im Nationalrat die vorliegende parlamentarische Initiative mit dem genau gleichen Wortlaut wie in der abgelehnten Initiative 09.511 eingereicht. Ihre Kommission stellte bei der Behandlung des Geschäftes fest, dass weder von den Initianten noch von den Mitgliedern des Nationalrates neue Argumente vorgebracht werden. Die Bedenken Ihrer Kommission, dass durch die Einführung eines Verordnungsvetos mit grösseren zeitlichen Verzögerungen bei der Verordnungsgebung gerechnet werden müsste, konnten nicht widerlegt werden. Ihre Kommission hält deshalb nochmals fest, dass die Bundesversammlung ihre Verantwortung mit einer klaren Gesetzgebung wahrnehmen muss, um die Richtung auf der Verordnungsebene hinreichend bestimmen zu können.
Zudem steht den Kommissionen der Bundesversammlung ein Mitspracherecht beim Erlass von Verordnungen zu. Diese Konsultationsmöglichkeit hat sich bewährt und gibt den Kommissionen auch die Gelegenheit, frühzeitig ihre Einwände zu formulieren. Dabei möchte es Ihre Kommission, wie schon vor anderthalb Jahren, bewenden lassen. Die Respektierung der Gewaltentrennung soll nicht aufgeweicht werden, und die staatlich zeitgerechte Handlungsfähigkeit soll nicht zusätzlich gebremst werden.
Ihre Kommission bittet Sie deshalb mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative 11.480 keine Folge zu geben.